BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84524
Generell ist das Aufstellen und Anbringen von Wahlwerbung sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.
Von der Anzahl her gibt es seitens der Stadt Neuötting keine Beschränkung.
Wahlplakate u. a. müssen jedoch so aufgestellt oder aufgehängt werden, dass sie keine Sichtbehinderung oder Gefährdung für den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr darstellen.
Beim Aufstellen auf privatem Grund ist die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen.
Als Service der Stadt stellen wir wie gewohnt wieder vier große Holz-Plakatwände auf, an denen Sie selbst Plakate anbringen können. Diese stehen ab Freitag, 12. April 2019, 12.00 Uhr, zur Verfügung. Die Standorte sind:
- Am Sebastiansplatz
- In der Annabergstraße (nördliches Stadtgebiet)
- In der Paulusstraße, gleich bei der Einmündung in die Burghauser Straße
- Im Ortsteil Alzgern, beim "alten" Spielplatz, an der Öttinger Straße
Im Übrigen weisen wir auf die Regelungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 zur Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen hin.
Spätestens eine Woche nach dem Wahltermin müssen die Plakate wieder entfernt werden.