BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84435

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter der Einhaltung nachstehender Bedingungen erteilen wir Ihnen die Erlaubnis, in der Gemeinde Lengdorf kostenlos ab 14.04.2019 an gemeindlichen Anschlagtafeln Plakate anzubringen sowie Plakatständer aufzustellen. Eine Plakatierung an unseren Straßenlaternen könnten wir nicht genehmigen.

1. Die Aufstellung der Plakatständer darf nur innerorts der Ortsdurchfahrtsgrenzen vorgenommen werden.

2. Die Plakatständer dürfen den Straßenverkehr und die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

3. Die Plakatständer dürfen nicht reflektieren.

4. Die Plakatständer müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.

5. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

6. Die Plakatständer sollen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung abgebaut werden.

Die Standorte unserer Anschlagtafeln befinden sich in: Lengdorf, Außerbittlbach, Innerbittlbach, Obergeislbach, Niedergeislbach, Kopfsburg und Sollach.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gemeinde Lengdorf und die Lengdorfer Vereine in diesem Zeitraum selbst Veranstaltungen haben und wir bitten daher nur die Plakate an bzw. unmittelbar neben den Anschlagtafeln anzubringen und unsere Gemeindewerbungen nicht zu überdecken.