BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84175

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In der Gemeinde Aham werden im Ort Aham am Gemeindezentrum (Am Lerchenfeld 1 bis 4) zentrale Plakatwände für die Parteien der Europawahl aufgestellt.
An diese Plakatwände darf plakatiert werden.
Eine Plakatierung an Straßenlaternen ist in den Orten Aham und Loizenkirchen nicht zulässig.