BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83301

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in der Stadt Traunreut gibt es eine Plakatierverordnung.
Die genauen Auflagen bezüglich der Plakatierung im Wahlkampf, entnehmen Sie bitte aus dem Anhang.
Es werden seitens der Stadt Traunreut keine Aufkleber vergeben, falls Sie eine Plakatierung durchführen möchten, bitten wir Sie nur um kurze Rückmeldung und um die Angabe des entsprechenden Plakatierers vor Ort (Telefonnummer/E-Mail).
Plakatiert werden darf max. 6 Wochen vor der Wahl also vom 15.04.2019 bis spätestens 01.06.2019 (bis max. 1 Woche nach der Wahl).