BY:Bezirksverband Oberpfalz/Bezirksparteitag 2012.1/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsantrag 1

Antragsteller: Jan Kastner
Art.41 Wahl und Zusammensetzung des Vorstands soll geändert werden indem Absatz 3 komplett gestrichen wird und Absatz eins wie folgt geändert wird:

(1) Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus seinem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem politischen Geschäftsführer und den Beisitzern.


Anmerkung von mir: Habe diesen im Zeitdruck kurz vor meiner Abreise nach Norwegen geschrieben. Deswegen so schmucklos. Wird eine komplette Neufassung der Satzung mit diesen Punkten eingereicht ziehe ich meinen Antrag zurück.
KollegeJansen 21:48, 6. Jun. 2012 (CEST)


alternativer Satzungsänderungsantrag zu 1

Antragsteller: Thoralf Will

Ich beantrage "Art.41 – Wahl und Zusammensetzung des Vorstands", Absatz 1 wie folgt zu ändern:

"(1) Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus seinem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und einer geraden Anzahl an Beisitzern."

und gleichzeitig Absatz 3 ersatzlos zu streichen.

Begründung: Der amtierende Vorstand hat den Wunsch geäußert die Vorstandsarbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Daher schlage ich vor zusätzlich die Ämter des politischen Geschäftsführers und des Generalsekretärs einzuführen.

Umrath 10:02, 9. Jun. 2012 (CEST)


Satzungsänderungsantrag 2

Antragsteller: Thoralf Will

Falls Satzungsänderungsantrag 1 beschlossen wird, beantrage ich in "Art.43 – Aufgabenverteilung und Vertretung" vor Absatz 4 die folgendenen 2 Absätze einzufügen:

(4) Der Politische Geschäftsführer sorgt für die Verwaltung und Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen oder Personen und für die Koordination der politischen Arbeit im Bezirksverband. Der politische Geschäftsführer übernimmt die politische Koordination des Wahlkampfes.

(5) Der Generalsekretär führt das Mitgliederverzeichnis. In Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Vorsitzenden leitet er die Bezirksgeschäftsstelle und ist Ansprechpartner für Mitglieder des Bezirksverbands Oberpfalz. Er ist zuständig für die Organisation des Wahlkampfes in Zusammenarbeit mit dem politischen Geschäftsführer.

Der vorherige Absatz 4 bleibt als neuer Absatz 6 erhalten.

Begründung: Da wir in unseres Satzung eine Aufgabenbeschreibung für die Vorstände führen, sollten wir dies auch für die beiden neuen Vorstandsämter tun.

Umrath 10:02, 9. Jun. 2012 (CEST)


Alternativer Satzungsänderungsandtrag zu 2

Antragsteller: Thoralf Will
Ich beantrage in "Art.43 – Aufgabenverteilung und Vertretung" ersatzlos zu streichen und die genaue Aufgabenverteilung dem Vorstand zur Regelung in der Geschäftsordnung zu überlassen.

Begründung: Die meisten Satzungen scheinen keine genaue Aufgabenbeschreibung in der Satzung zu führen und statt dessen die Verteilung dem Vorstand zur Regelung in der Geschäftsordnung zu überlassen (siehe Satzung LV Bayern).

Umrath 10:02, 9. Jun. 2012 (CEST)


Satzungsänderungsandtrag 3

Antragsteller: Alex Ferstl

Ich beantrage die Ladungsfrist in Art.14 - Gründung der Kreisverbände Absatz (2) von 40 auf 30 Tage zu reduzieren.


Begründung: Im digitalen Zeitalter halte ich eine Ladungsfrist von 40 Tagen für veraltet
Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)

Satzungsänderungsandtrag 4

Antragsteller: Alex Ferstl

Ich beantrage Art.18 – Lokalgruppen ersatzlos zu streichen.


Begründung: Hier wird etwas formuliert das es in der Realität nicht gibt. Ich denke nicht das wir für alle Eventualitäten ein Satzungskorsett brauchen.


Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)

Satzungsänderungsandtrag 5

Antragsteller: Alex Ferstl

Ich beantrage Art.19 – Fachgruppen ersatzlos zu streichen.


Begründung: Hier wird etwas formuliert das es in der Realität nicht gibt. Ich denke nicht das wir für alle Eventualitäten ein Satzungskorsett brauchen.

Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)


Satzungsänderungsandtrag 6

Antragsteller: Alex Ferstl

Ich beantrage Art.15 – Allgemeine Kreisverbandssatzung Absatz (1) abzuändern in: (1)Der Bezirksverband stellt den Kreisverbänden eine allgemeine Satzung zur Verfügung bis eine eigene Satzung beschlossen wurde. Den Kreisverbände steht es frei sie an ihre jeweiligen Bedürfnisse anzupassen oder eine eigene Satzung zu beschließen, soweit das nach Recht und Gesetz zulässig ist; insbesondere dürfen sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.


Begründung: In der alten Regelung die bisher keine Anwendung fand wird dem Kreisverband eine Satzung vorgeschrieben. Das finde ich "unfrei"


Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)

Satzungsänderungsandtrag 7

Antragsteller: Alex Ferstl
Ich beantrage Art.10 – Bezirksverbandsschiedsgericht durch Art.10 neu - Schlichtungsstelle zu ersetzen; Der Bezirksvorstand ernennt zwei Schlichter auf Bezirksebene - Sie sollen bei Meinungsdifferenzen vermitteln.

Begründung: Da selbst das Landesschiedsgericht bisher "arbeitslos" war - es jedoch oft zu "Streitigkeiten" auf der ML oder ausserhalb kommt wäre ein offizieller Ansprechpartner seitens des Bezirksvorstandes sicher ein Mittel um Shitstorms oder ähnliches zumindest abzumildern.


Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)

alternative zu Satzungsänderungsandtrag 7

Antragsteller: Alex Ferstl
Ich beantrage Art.10 – Bezirksverbandsschiedsgericht durch den Zusatz einer Schlichtungsstelle zu ergänzen ; Der Bezirksvorstand ernennt zwei Schlichter auf Bezirksebene - Sie sollen bei Meinungsdifferenzen vermitteln.

Begründung: Da selbst das Landesschiedsgericht bisher "arbeitslos" war - es jedoch oft zu "Streitigkeiten" auf der ML oder ausserhalb kommt wäre ein offizieller Ansprechpartner seitens des Bezirksvorstandes sicher ein Mittel um Shitstorms oder ähnliches zumindest abzumildern.
Alex Ferstl 19:02, 22. Jun. 2012 (CEST)