BY:Bezirksverband Oberbayern/Fuenfter Vorstand/Geschäftsordnung

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Vorstand Bezirksverband Oberbayern

Geschäftsordnung des Vorstands Oberbayern beschlossen am 10.10.2009

  • geändert durch Antrag und Vorstandsbeschluss am 05.12.2009
  • geändert durch Antrag und Vorstandsbeschluss am 23.03.2010
  • geändert durch Antrag und Vorstandsbeschluss am 05.12.2010
  • geändert durch Antrag und Vorstandsbeschluss am 18.04.2011

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie gegenüber dem Landesverband und den anderen Bezirksverbänden, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach außen.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben, insbesondere bei der Einberufung von Mitgliederversammlungen und der Vorbereitung von Wahlen,.
  3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  4. Den Beisitzern obliegt die Aussendarstellung des Bezirksverbandes und die Verwaltung der Mitglieder. Ausserdem üben sie die Kontrollfunktion über den restlichen Vorstand (1. und 2. Vorsitzender und Schatzmeister) aus.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit beschlossen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer der Vorstandssitzung aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  3. Jedes Mitglied des Bezirksverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.


§4 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. In diesem Falle muss eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. 3) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Kreisverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Anträge zu einer Vorstandssitzung können gestellt werden von
    1. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen Mitglieder,
    2. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern sowie dessen Mitglieder,
    3. den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern sowie deren Mitglieder,
    4. andere Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern,
    5. alle Organe von dem Bezirksverband Oberbayern untergeordneten Kreis- und Ortsverbänden sowie deren Mitglieder,
    6. 10% der Mitglieder des Bezirksverbandes Oberbayern,
    7. jedem Mitglied des Bezirksverbandes Oberbayern einzeln, sofern für dieses kein handlungsfähiger Kreisverband zuständig ist und 9 andere Piraten diesen Antrag unterstützen.
  6. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.
  7. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Bezirksverbandes und im offiziellen Forum der Piratenpartei Deutschland bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.
  2. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem beauftragten Beisitzer obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der beauftragte Beisitzer und der Schatzmeister.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

  1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.
  2. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Diese Entscheidungen dürfen nur Anträge, welche ein Gesamtvolumen von 500€ nicht übersteigen, betreffen. Beschlüssen außerhalb der Vorstandssitzungen erfordern eine absolute Mehrheit. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.


§8 Übergabe der Unterlagen an den nächsten Vorstand

  1. Der scheidende Vorstand hat dem neuen Vorstand die Geschäftsunterlagen geordnet zu übergeben und ein Übergabeprotokoll zu erstellen, daß vom scheidenden und vom neuen Vorstand unterschrieben werden muss.
  2. Insbesondere sind sämtliche Materialien, die übergeben werden im Protokoll aufzuführen (Karten, Schlüssel, Unterlagen, Kennwörter und Zugriffsberechtigungen etc.)

§9 Besonderes Vorschlags- und Antragsrecht des Vorstands des LV Bayern der Piratenpartei

Um die Zusammenarbeit mit höheren Gliederungen innerhalb der Piratenpartei zu vereinfachen wird dem gesamten Vorstand des LV Bayern ein besonderes Vorschlags- und Antragsrecht eingeräumt. Die einzelnen Vorstände des LV Bayern können dadurch Vorschläge und Anträge an den BzV Obb direkt herantragen. Dieses besondere Vorschlags- und Antragsrecht gilt jedoch nur für Vorschläge und Anträge die einen Zusammenhang mit dem Amt im Vorstand des LV Bayern der Piratenpartei erkennen lassen. Eine Prüfung ob der Antrag oder Vorschlag direkt mit dem Amt und Aufgaben des jeweiligen Vorstandes im LV Bayern zusammen hängt behält sich der Vorstand des BzV Obb vor.