BY:Bezirksverband Niederbayern/Geschäftsordnung des niederbayerischen Vorstands
1.) Die Sitzungen des Bezirksvorstands finden entweder im Rahmen einer Telefonkonferenz oder physisch statt.
2.) Die Sitzungen werden im Regelfall vom Generalsekretär einberufen.
3.) Die Einladung erfolgt auf der Niederbayern-Mailingliste oder in anderer geeigneter Form (Email) spätestens am vorherigen Tag.
4.) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Umlaufbeschlüsse müssen über die Wikiseiten des Bezirks verabschiedet werden, alle Vorstandsmitglieder sind zu beteiligen.
5.) Unbeschadet entgegenstehender Regelungen dieser Geschäftsordnung, der Bezirksverbandssatzung oder übergeordneten Satzungen fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In Angelegenheiten, die den Bezirksverband oder seine Organe finanziell verpflichten hat der Schatzmeister ein Vetorecht.
6.) Fasst der Vorstand einen Beschluss, der mit der Einladung nicht auf der Tagesordnung angegeben war, muss die Genehmigung von bei der Beschlussfassung abwesenden Vorstandsmitgliedern eingeholt werden. Diese Genehmigung gilt als erteilt, wenn das abwesende Vorstandsmitglied nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang des Protokolls dem Beschluss widerspricht. In diesem Fall ist der gegenständliche Beschluss unwirksam.
7.) Zu Beginn jeder Vorstandssitzung wird ein Protokollant bestimmt und die Versammlung über die Audioaufzeichnung der Sitzung informiert. Das Protokoll und die Aufzeichnung werden auf der Wikiseite bzw. Homepage des BzV Niederbayern öffentlich zugänglich gemacht.
8.) Die sich aus dem Protokoll ergebenden Beschlüsse sind in der Beschlusssammlung des Bezirksvorstandes im Wiki/Homepage des BzV Niederbayern einzustellen und zu veröffentlichen.
9.) Die internen Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder werden unbeschadet einer vom Vorstand im jeweiligen Einzelfall zu beschließenden anderweitigen Beauftragung wie folgt geregelt:
- Der erste und zweite Vorsitzende vertreten den Vorstand im Rahmen der Bezirkverbandssatzung nach aussen und innen.
- Der Schatzmeister (Schatzi) ist zuständig für die Finanzverwaltung und – in Abstimmung mit dem Generalsekretär - die Verwaltung der Mitgliedsdaten. Der Schatzmeister ist berechtigt, ohne vorherigen Vorstandsbeschluss im Einzelfall über Beträge bis zu 100 € zu verfügen.
- Der Generalsekretär (GenSek) ist zuständig für die interne Orgaisation und Mitgliederverwaltung innerhalb des Bezirksverbands.
- Der politische Geschäftsführer (PolGF) ist zuständig für die Koordinierung politischer Positionen und die Öffentlichkeitsarbeit.
10.) Anträge sind im Vorstandsportal auf der Antragsseite des Bezirksverbands zu stellen. Anträge, die weniger als 24 Stunden vor einer Vorstandssitzung gestellt wurden werden erst in der übernächsten Vorstandssitzung behandelt. Der Vorstand kann hiervon durch Beschluss abweichen (siehe auch 6.).
Diese Geschäftsordnung wurde am 29. Oktober 2013 mit den Stimmen aller fünf Vorstandsmitglieder beschlossen.