BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Wahlrecht für EU-Bürger

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Achim Mönch, Thomas Weigert, Klaus, Benno für die AG Bezirkspolitik.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Achim Mönch, Thomas Weigert, Klaus, Benno für die AG Bezirkspolitik
Programm

Bezirk Oberbayern

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Oberbayern setzt sich dafür ein, dass, wie bei anderen Kommunalwahlen auch, zu den Wahlen der Bezirkstage den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht zu gewähren ist. Sobald der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden kann, gilt dies natürlich auch für dessen Wahl.

Begründung

Den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht zu den Wahlen der Bezirkstage zu gewähren.






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Landesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.


Der Antrag wird noch für eine für Programmanträge angemessenere Forum überarbeitet werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert
  2. Manfred Plechaty
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Warum nur für EU-Bürger und nicht alle hier dauerhaft Lebenden / hier mit festem Wohnsitz registrierten das Wahlrecht einräumen? Zwei Beispiele: Ein Freund von mir ist Spanier, lebt und arbeitet hier seit mehr als 5 Jahren. Er hat Wahlrecht bei kommunalen Wahlen (und Abstimmungen). Ein anderer Freund von mir hat die indische Staatsangehörigkeit, lebt seit fast 10 Jahren hier. Er hat gar kein Wahlrecht. Übrigens: beide sprechen kaum Deutsch aber fließend Englisch. Wo ist der Unterschied zwischen den beiden, dass einer das Wahlrecht haben darf und der andere nicht? ValiDOM 01:29, 16. Jul. 2012 (CEST)
  • Das Wahlrecht für EU-Bürger wurde mit den Vertrag von Maastricht Art.22 geregelt. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i. V. m. Artikel 22 Landeswahlgesetz (LWG) verweisen hinsichtlich des passiven Wahlrechts auf die Regelungen zum aktiven Wahlrecht in Artikel 1 LWG; das schließt EU-Bürger bei den Bezirkswahlen aus. Ein Wahlrecht für alle hier dauerhaft Lebenden/hier mit festen Wohnsitz würde ich auch sehr begrüßen, meine Frau ist Brasilianerin ohne Wahlrecht in Deutschland. Wir müssen bei den Bezirkstagen anfangen, um dann den nächsten Schritt zu gehen. Oder? Thomas Weigert 11:53, 16. Jul. 2012 (CEST)