BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Vorstand Schatzmeistervertretung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Roland 'ValiDOM' Jungnickel.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Vorstand Schatzmeistervertretung
Änderungsantrag Nr.
S03
Beantragt von
Roland 'ValiDOM' Jungnickel
Betrifft
Satzung BzV Obb / § 9a Abs 1
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der Satzung zu ergänzen:

neuer Absatz 1 im § 9a, Änderungen in fett

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern. Der Generalsekretär und der stellv. Vorsitzende werden in dieser Reihenfolge auch als stellvertretende Schatzmeister gewählt.

Begründung
'alter Absatz 1 im § 9a

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.

Das ist ein Alternativ-Antrag zu denen, die den Vorstand gleichzeitig erweitern wollen. Die hier vorgeschlagene Regelung würde unser Schatzmeister-Problem mit geringstem Aufwand lösen und noch dazu an der heutigen Situation nichts ändern - bis auf eines: wir wären Rechtskonform.

Selbstverständlich hat auch diese Regelungsmöglichkeit Nachteile. So könnte man argumentieren, dass es nun schwerer würde, Personal für die Posten des Gensek und stellv. Vorsitzenden zu finden. Dem stimme ich in gewissem Umfang zu, es sei jedoch erwähnt, dass Vorstände grundsätzlich Aufgaben delegieren können und sollten. Zudem sehe ich den Schatzmeister-Rücktritt als Ausnahmesituation, für die man nicht unbedingt den Vorstand erweitern muss.

In jedem Fall müssen wir aber einen der Vorschläge annehmen, das Schatzmeister-Problem zu lösen. Ob nun hiermit oder mit einen der anderen Anträge, muss die Versammlung entscheiden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Manfred Plechaty
  2. Martin Krauß
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...
  • Der Antrag ist leider rechtlich nicht zulässig . Er verstösst gegen das Parteiengesetz § 23 Abs 1 S. 4 PartG. Der Vorsitzende kann nicht zugleich Schatzmeister sein . Denn der Rechenschaftsbericht muss vom Vorsitzenden und Schatzmeisetr unterzeichnet werden . Der Vorsitzende ist deshalb in diesem Vorschlag herauszunehmen.
  • Abgesehen davon sehe ich darin, dass viele noch nicht das Amt des Schatzmeisters verstanden haben. Der Schatzmeister einer Partei sollte sich mit politischen Äußerungen nach außen hin sehr zurückhalten .Er sollte auch nicht zugleich Mandatsträger sein . Gerade die Vorstandspositionen des Generalsekretärs oder politischen Geschäftsführers sind dazu angelegt. Man stellle sich vor ein Schatzmeister einer Partei wirbt für eine Umsatzsteuersenkung ., wie im "Mövenpick Fall geschehen " und der Schtatzmeister nimmt gerade von den Begünstigten Spenden entgegen. Da würde Daniel sagen " die Sache hat a Gschmäckle" .Oder ein Bürgermeister ist Schatzmeister einer Partei nimmt in dieser Funktion eine Spende eines Bauwilligen entgegen und unterschreibt dann später als Bürgermeister die Baugenehmigung. Deshalb sollte ein Schatzmeister sich im "Hintergrund" halten und auch als Pressesprecher niemals fungieren ( Rosenheimer Satzungsentwurf)obwhol dies durchaus gesetzlich zulässig ist. Ich persönkich, der ja als Kandidat vorgeschlsgen worden ist ,habe deshalb immer noch Bedenken zu kandidieren, da das Gedankengut in der Partei, wie man wieder aus diesem Antrag sieht, mit meinen Vorstellungen noch nicht vereinbar ist. --Josef aus Bayern
  • Ich schreibe sehr schnell und es waren Schreibfehler enthalten, auf die ich soeben aufmerksam gemacht worden bin. Hoffentlich sind jetzt die Schrebfehler behoben.
    • Ja, der Schatzmeister ist eine Verwaltungs-Funktion mit Führungsaufgaben. Das gleiche gilt bei uns für den Gensek weitestgehend auch (Mitgliederverwaltung), deshalb steht er im Vorschlag an erster Stelle. Ich habe diesen Antrag als Alternative gestellt weil ich nicht sehe, dass wir wegen möglichen Rücktritten (und nur deshalb reden wir hier ja darüber) zusätzliche Vorstandsposten geschaffen werden sollen. "Over-Engeneering" sollten wir IMHO vermeiden. Daher findet mein Vorschlag einen Weg, den Vorstand auch bei einem Schatzmeister-Rücktritt handlungsfähig zu halten - mehr aber nicht. Dass, falls der Gensek auch noch zurücktritt, der (politisch aktive) stv. Vorsitzende die Funktion übertragen bekommt ist eine Notlösung, und als solche wird sie hoffentlich eh nie eintreten. Wenn doch, kann dieser seine politische Funktion aussetzen und wenigstens noch (legal) A) den Rechenschaftsbericht ausfertigen und B) die Anzahlung für den nächsten Parteitag leisten um dort dann (wegen *zwei* Rücktritten also Schatzmeister UND Gensek) einen neuen Vorstand zu wählen. Zudem darf kann und soll jedes Vorstandsmitglied Aufgaben delegieren - ein Gensek, der nun plötzlich Schatzi ist, muss zwangsläufig die Mitgliederverwaltung delegieren (aber weiter beaufsichtigen) damit er sich - mit Hilfe von Leuten die sich auskennen, auf Schatzmeisteraufgaben konzentrieren kann. Um das mal mit den Worten eines IT-Nerds zu sagen: Das, was dieser Vorschlag will, nennt sich reines Exception-Handling. Das, was die anderen Vorschläge wollen: Anwendungslogik im Exception-Handling. Das ist überflüssig, das macht man nicht ;-) (bitte nicht falsch verstehen, ich bin weiterhin der Meinung as mein Vorschlag eine Alterantive darstellt und wenn der BzPT eine andere Lösung möchte: bitte, da bricht mir kein Bein...) ValiDOM 12:27, 13. Jul. 2012 (CEST)


Nachdem Du Deinen Antrag Korrigiert hast, ist diese Alternative zulässig und möglich. Da ich ja bekanntermaßen bei fast allen Satzungänderunganträgen mitgearbeitet habe, bin ich Dir für diesen Antrag dankbar.Da ich auf der Vorschlagsliste stehe,könnte der Eindruck entstehen, den Antrag von Ron möglicherweise mit der Kanditatur in Zusammnhng zu bringen. dies ist und das beone ich ausdrücklich bei mir nicht dr Fall. Denn ich selbst habe den Antrag angestossen künftig nicht mehr Wahlen und Satzungänderungsanträge an einem Parteitag durchzuführen, um jeglichen möglichen Zusammenhang zu vermeiden. Diese Aufassung vertete ich auch in anderen Gebietsverbänden. Ich habe mich lediglich auf die im Internet veröffentlichten Rücktrittserklärungen und Begründungen der Schatzmeister berufen. Übrigens steht auch ausdrücklich in der Satzung des Landesverbandes Bayern mit Bindungswirkung ( vgl. § 1 Finanzordnung)für alle Untergliederungen, dass der Rechenschaftsbericht vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister zu unterzeichnen ist. (vgl § 1 Abs 7 der finanzordnung)Zudem steht auch in deer Gesetzesbegründung ausdrücklich drin , dass der Schatzmeister gewählt werden muss.bei einem rücktritt ist bei Deinem Vorschlag darauf zu achten, dass nicht auch der Vorstzende ausfällt, weil ja dann der stellvertretende Vorstzende die funktion desVorstzenden übernehmen muss und nicht mehr die Funktion desSchatzmesiters übernehmen kann.Dann is halt der Gensek dran. Meine persönlcihe Meinung ist dass eine unverzügliche Nachwahl eines jeden ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes dem Demokratieprinzip am nächsten kommt. So auch Prof . Morlok in einer Festrede.Leider ist aber diese Lösung, so habe iche es jedenfalls in sämtlichen Diskussionen gehört, aus Geldmangel nicht durchführbar. Jedenfalls besteht mit Deinem Vorschlag eine Alternative, für die ich Dir wie gesagt dankbar bin.


Josef aus Bayern

P.S. Schreibfehelr bitte ich zu entschuldigen


wir brauchen immer einen gewählten Schatzmeister, haben wir keinen, muss ein Parteitag einberufen werden, der einen neuen wählt

§ 23 Abs. 1 Satz 4 PartG

Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied (...) unterzeichnet.

Begründung der gesetzlichen Änderung

Drucksache 14/8778 Seite 13, B. 11

Die Verantwortlichkeit der Parteivorstände für den Rechenschaftsbericht wird gesetzlich eindeutig gefasst. Die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien sind in Zukunft nicht mehr als einzige für Unrichtigkeiten haftbar. Vielmehr sind die Vorstände der Parteien insgesamt und insbesondere die Parteivorsitzenden, die ebenso wie die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder in Zukunft die Pflicht zur Mitunterzeichnung haben, für die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte verantwortlich. Gleichzeitig wird die Stellung der für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien gestärkt, indem ihre Wahl durch den Parteitag verpflichtend vorgeschrieben wird.

  • Danke Ron für diese Zitate! Das ist genau der Grund für diesen (und die weiteren) Anträge. Genau wie diese erfüllt auch dieser Antrag hier diese Anforderungen. Wir müssen "nur" noch entscheiden, welche Ausgestaltung wir wollen. ValiDOM