BY:Antragsfabrik 2010/Vorstandszusammensetzung
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Boris Turovskiy. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = Vorstandszusammensetzung
- Änderungsantrag Nr.
- S-02
- Beantragt von
- Boris Turovskiy
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §9a Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Die Satzung des Landesverbands Bayern ist zu verändern: §9a (1) Dem Vorstand gehören sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, vier stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Generalsekretär.
- Begründung
Das Amt des pol. Geschäftsführers ist weitgehend frei interpretierbar und somit muss nicht explizit gewählt werden. Die "Beisitzer" stehen als "Vorstände 2. Klasse" dar - ohne dass es dafür irgendeine Notwendigkeit gibt.
- Achtung Kollisionen
Kollidiert mit S-01
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Thomas-BY
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- WolfgangP
- Das-leben-ist-schoen
- Ralph der stellvertretende Vorsitzende hat eine ganz bestimmte Aufgabe, diesen mehrfach zu haben bringt Kompetenzprobleme mit sich. die "sonstigen" umzubenennen, ok, aber nicht so.
- riegeros
- Gerd Fleischer
- Haide F.S.
- Stoon
- Crasher
- PiratNEA
- Hippy
- Trias ich will auch wichtig sein ;)
- Ron - ändern OK, aber nicht so
- Johannes MüllBeer
- NetAndroid
- rxl
- Gimli Beisitzer sind auch so nicht 2. Klasse
- CEdge
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Ein Vorstandsmitglied wird für eine bestimmte Position und Aufgabenbereich gewählt. So würde ich eine bestimmte Person als Gen.Sek wählen, aber nicht als pol. GF, als Beisitzer, aber nicht als Schatzmeister, usw. Wenn ich bei einem Kandidaten davon ausgehen muss, dass er _jede_ Aufgabe übernehmen können muss, wird mein persönliche Auswahl an wählbaren Kandidaten deutlich kleiner. Eine klare Aufgabentrennung ist imho bereits zum Zeitpunkt der Wahl wichtig. Daher bin ich gegen diesen Antrag. --WolfgangP 08:34, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Bei Gen.Sek und Schatzmeister stimme ich dir komplett zu, deshalb sind diese zwei Posten auch gesondert ausgewiesen. Wo allerdings der prinzipielle Unterschied zwischen "Stellvertretender Vorsitzender" und "Beisitzer" liegt, ist mir nicht wirklich klar, und der genaue Aufgabenbereich des "politische Geschäftsführers" wird auch von der Vorstands-GO stärker geregelat als von der Postenbeschreibung. -TurBor 09:56, 10. Jul. 2010 (CEST)
- der stellvertretende Vorsitzende ist die Person, die Vorsitzender ist, wen der Vorsitzende ausfällt (dauerhaft oder kurzzeitig). Wenn dieser Antrag durchgeht, haben wir bei so einem Ausfall plötzlich 4 Vorsitzende. Ralph 18:44, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Das Argument gab es und ich hatte es auch unter die Lupe genommen, bevor ich den Antrag stellte. Unsere Satzung sieht keine klare Nachfolgeregulng vor, ein "automatisches" (also satzungsmäßig geregeltes) Nachrücken des Stellvertretenden Vorsitzenden findet also schon jetzt nicht statt, und wenn die Regelung über die GO des Vorstands getroffen wird, kann man es auch bei 4 Stellvertretern so machen. -TurBor 02:16, 13. Jul. 2010 (CEST)
- der stellvertretende Vorsitzende ist die Person, die Vorsitzender ist, wen der Vorsitzende ausfällt (dauerhaft oder kurzzeitig). Wenn dieser Antrag durchgeht, haben wir bei so einem Ausfall plötzlich 4 Vorsitzende. Ralph 18:44, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Bei Gen.Sek und Schatzmeister stimme ich dir komplett zu, deshalb sind diese zwei Posten auch gesondert ausgewiesen. Wo allerdings der prinzipielle Unterschied zwischen "Stellvertretender Vorsitzender" und "Beisitzer" liegt, ist mir nicht wirklich klar, und der genaue Aufgabenbereich des "politische Geschäftsführers" wird auch von der Vorstands-GO stärker geregelat als von der Postenbeschreibung. -TurBor 09:56, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich stimme Ralph bei der Definition des stellvertretenden Vorsitzenden so nicht zu. Würde ja bedeuten, dass er generell nix zu tun hat, solange es einen Vorsitzenden gibt. Es gibt einen Vorstand, der aus mehreren Mitgliedern besteht, darunter ein primus inter pares (Vorsitzender) sowie einige Mitglieder mit speziellen Rechten und Pflichten (u. a. Gen.Sek. und Schatzi). Abgesehen von diesen Sonderrollen sind alle gleich, auch die genannten. Wo der Unterschied zwischen Stellvertreter und Beisitzer sein soll, erschließt sich mir nicht. Allerdings sollte m. M. n. der Pol.GeF. auch gesondert gewählt werden, dann stimme ich dem Antrag zu.
- Pol.GF ist sehr interpretationsfähig und hängt auch stark von der personellen Zusammensetzung des Vorstands ab (kann eigentlich von "Öffentlichkeitspirat" bis "Politikpirat" reichen), und auch für den Verantwortlichen für die Außenkommunikation ist es ungeschickt, einen gesonderten Posten zu haben, da z. B. bei Anfragen sich dasjenige Vorstandsmitglied melden sollte, das sich am besten mit dem Thema auskennt. -TurBor
- ...
- ...
- Pol.GF ist sehr interpretationsfähig und hängt auch stark von der personellen Zusammensetzung des Vorstands ab (kann eigentlich von "Öffentlichkeitspirat" bis "Politikpirat" reichen), und auch für den Verantwortlichen für die Außenkommunikation ist es ungeschickt, einen gesonderten Posten zu haben, da z. B. bei Anfragen sich dasjenige Vorstandsmitglied melden sollte, das sich am besten mit dem Thema auskennt. -TurBor