BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00035
Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag für den Landesverband Bayern von Gerhard. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- Z-11
- Beantragt von
- Gerhard
- Titel
- Meinungsbild: Geistiges Eigentum
- Antrag
Meinungsbild: Ist der aktuelle Artikel 162 der Bayerischen Verfassung in unserem Sinne?
- Begründung
Artikel 162 Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum, das Recht der Urheber, der Erfinder und Künstler genießen den Schutz und die Obsorge des Staates.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Boris Turovskiy - also für "ja, ist in unserem Sinne":)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Der Artikel ist so allgemein gehalten dass daraus eigentlich garnichts folgt, und als allgemeiner Grundsatz dürften wir nichts dagegen einzuwenden haben. Die eigentlichen Diskussionen sind im Bereich der konkreten gesetzlichen Umsetzung angesiedelt. -TurBor
- Sehe ich so wie Boris. Mein Frage: Was willst Du durch dieses Meinungsbild des LPT erreichen, also wohin magst Du mit der offiziellen Aussage des LPT segeln? Oder anders: Wieso bedarf es eines Meinungsbildes des LPT, reicht die Aktive ML nicht auch dafür aus? PiratNEA
- der Begriff sollte generell nicht mehr verwendet werden
- aus der BV könnte man ihn streichen, da es nach Art. 73 Nr.9 GG eine Sache des Bundes ist
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...