BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00019

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  für den Landesverband Bayern von Ralph Hinterleitner.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Sonstiger Antrag Nr.
Z-04
Beantragt von
Ralph Hinterleitner
Titel 
Beitritt zur PPI
Antrag

Der Landesparteitag möge über folgenden Antrag diskutieren und befinden.

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern stellt vor der nächsten Generalversammlung der PPI, spätestens jedoch Ende November 2010, einen Antrag auf Beitritt als beobachtendes Mitglied.

Der Landesparteitag erteilt dem Landesvorstand die Befugnis, selbst über die Fortsetzung der Mitgliedschaft zu befinden, falls daraus Kosten in Form von Beitragsgebühren entstehen.

Begründung

Der gemeinnützige Verein¹ Pirate Parties International (PPI) unterstützt die Piratenparteien weltweit bei Austausch und Zusammenarbeit. Er fördert die Verbreitung der gemeinsamen Piratenziele und stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Piratenbewegung, ohne weisend oder politisch auf die Parteien Einfluss zu nehmen.

Die Piratenpartei Deutschland ist eines von 22 Gründungsmitgliedern der PPI. Da die Satzung (Abschnitt IV, Absatz 2) nur ein ordentliches Mitglied pro Land gestattet, kann der LV Bayern den Antrag auf Aufnahme als beobachtendes Mitglied stellen.

¹Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der deutschen Abgabenordnung wurde noch nicht beantragt (die PPI ist also kein e.V.)

Bedingungen für die Mitgliedschaft

Der Landesverband muss einen Antrag auf Beitritt unter Einsendung folgender Informationen stellen:

  1. Kontaktinformationen
  2. Verbandsdokumente (Satzung, Programm, Geschäftsordnung) vorzugsweise auf Englisch
  3. Hintergrundinformation (Gründungsdatum, Vorstandszusammensetzung, Kennzahlen, Logo)

Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet die Generalversammlung der PPI.

Rechte durch die Mitgliedschaft

  1. Berechtigung zur Entsendung von Teilnehmern ohne Stimmrecht an die Generalversammlung
  2. Vorschlagsrecht für Kandidaten für Gremien der PPI
  3. Antragsrecht an die Generalversammlung

Pflichten durch die Mitgliedschaft

Grundsätzlich entstehen dem LV Bayern keine Verpflichtungen, die durch die Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland nicht ohnehin gegeben sind (vgl. PPI Satzung Abschnitt VI, Absatz 1). Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Satzung der PPI.

Nach dem Willen der PPI Gründungsversammlung von April 2010, wird derzeit weder ein Aufnahme-, noch ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Satzung Abschnitt XVI muss die Generalversammlung jährlich darüber befinden.

Die Mitgliedschaft in der PPI kann auf Wunsch jederzeit beendet werden.

Weitere Informationen



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Trotzik
  2. Das-leben-ist-schoen
  3. Stefan 'sekor' Körner
  4. Thilo Schumann
  5. Anthem Essentiell zur Vorbereitung der erfolgreichen Sezession
  6. Boris Turovskiy #sezession+ :D
  7. ValiDOM
  8. NetAndroid
  9. Haide F.S.
  10. Simon90L
  11. Mike gh
  12. Robert Streng

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • Können wir als Landesverband überhaupt Mitglied werden? Wir sind ja keine Eigene Partei, treten aber zu Wahlen an. ("Members of Pirate Parties International can become Parties and Party-related organizations that do not have the goal of participating in elections.")
    • Antwort zu 1
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