BY:AG Plakatierung Landkreis Weilheim-Schongau/Plakatierung Weilheim zwischen Wahlen
Informationen zur Plakatierung in Weilheim in Oberbayern für die Zeit zwischen Wahlen.
E-Mail-Antwort vom Ordnungsamt
„hinsichtlich Ihrer Anfrage für eine Plakatierungserlaubnis der Großdemonstration "Freiheit statt Angst" müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Plakatierung nur für Veranstaltungen in den städtischen Einrichtungen (Stadthalle, Stadttheater usw.) der Stadt Weilheim i.OB gestattet wird. Für auswärtige Veranstaltungen und Aktionen werden nach der Plakatierungsverordnung der Stadt Weilheim i.OB keine Erlaubnisse erteilt.“
– E-Mail vom 17.08.2010