BY:6. Vorstand/Beschlüsse/62

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Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung 2012

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Beantragt am
04.04.2012
Nummer
62
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Dev - Patrick Linnert
Betrifft
Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung 2012
Text
Gesamtwert = 45244,21 Euro

Der Landesvorstand möge abweichend vom geltenden Verteilungsschlüssel - für Mittel aus der Parteienfinanzierung im LV Bayern aus dem Jahr 2011 - folgende Regelung für das Jahr 2012 beschließen. Diese Regelung gewährt dem Landesverband einmalig einen größeren Anteil der Parteienfinanzierung um die Belastung der insgesamt 3 Landesparteitage im Jahr 2012 zu kompensieren. Der Beschluss gilt ausschließlich für das Jahr 2012 und hat ansonsten keine Auswirkungen auf den Beschluss Nr. 62 des 5. Landesvorstands Bayern.
1. Beschließt der Landesvorstand die Verteilung von Mitteln aus der Parteienfinanzierung, so werden diese anteilig innerhalb des Landesverbands auf seine Bezirksverbände aufgeteilt. Diese sollen in eigener Verantwortung für eine Weiterverteilung auf ihre jeweiligen Untergliederungen sorgen.
2. Von dem zu verteilenden Betrag
2.1. behält der Landesverband 12.293,-- € zur eigenen Verwendung.
2.2. erhalten die Bezirke eine Zuweisung aufgeteilt durch den nachfolgenden Schlüssel:

   4,75 % als Sockelbetrag

Der Restbetrag wird zu je 50% geteilt. Dabei wird der erste Teil,

    Prozentual dem Verhältnis (Einwohner zu Fläche des Bezirks) in der

Relation zum Verhältnis (Einwohner zu Fläche des gesamten Landes) unter den Bezirksverbänden aufteilt,
der zweite Teil,

    Prozentual dem Verhältnis (Mitglieder des jeweiligen Bezirks zur

Mitgliederzahl des Landesverbands) unter den Bezirksverbänden aufgeteilt.
2.3. Mögliche Rundungsdifferenzen werden hierbei durch Mittel des Landesverbands ausgeglichen.
3. Vom Bundesverband wurden 3,-- € je bezahlten Mitglied für die Kosten der neuen Verwaltungssoftware einbehalten. Diese Kosten werden in Bayern gemäß dem Verteilungssschlüssel für Mitgliedsbeiträge weiterverrechnet, d.h.: LV 25%, BzV 75%.
4. Desweiteren sind Buchhaltungskosten in Höhe von 7.281,02 € durch den Bundesverband verrechnet worden. Diese Kosten werden dem Landesverband und den 7 Bezirksverbänden zu gleichen teilen verrechnet (910,1275€ pro Gliederung).
5. Grundlagen dieser Berechnung ermittelt der Schatzmeister des Landesverbands. Es werden jeweils aktuelle Daten des gleichen Zeitraums herangezogen. Mit Beschluss der Ausschüttungsbeträge gelten diese als anerkannt und gelten losgelöst von sich möglicherweise ergebenden neuen Erkenntnissen.
Begründung: Nach Auskunft des Landesschatzmeisters Bayern benötigt der LV "mehr Geld". Gefordert wurden 10.000 € welche durch diesen Antrag (abweichend der existierenden Regelung) ermöglicht werden.

Einzelstimmen
Kommentar
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