BY:6. Vorstand/Beschlüsse/61

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Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung

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Beantragt am
04.04.2012
Nummer
61
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Albert Barth
Betrifft
Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung
Text
Ich würde gerne beantragen, dass der Landesvorstand den Verteilungsschlüssel für die Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung ab dem Geschäftsjahr 2012 wie folgt festlegt:

Staatliche Mittel aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband werden auf den Landesverband und auf die Bezirksverbände verteilt. Die Bezirksverbände verteilen die Mittel in eigener Verantwortung auf die unmittelbaren Untergliederungen.
Von den staatlichen Mitteln aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband erhält der Landesverband 25 % (Landesanteil). Vom verbleibenden Betrag (Bezirkeanteil) erhalten die Bezirksverbände
1. aus einem Viertel zu gleichen Teilen,
2. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirksfläche zu Landesfläche,
3. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirkseinwohnerzahl zu Landeseinwohnerzahl,
4. aus einem Viertel im Verhältnis von erreichtem Prozenteanteil im Bezirk zur Summe der erreichten Prozentanteile aller Bezirke der auf die Piratenpartei entfallenden Erst- und Zweitstimmen bei der letzten Landtags- und/oder Bundestagswahl.
Auszahlungen an die Bezirke sollen zeitnah, spätestens nach einem Monat erfolgen. Das gilt auch für erhaltene Vorschüsse. Rückzahlungen an den Landesverband sind vom Bezirksverband binnen zwei Wochen zu zahlen
Inhaltsgleich wurde von mir ein Satzungsänderungsantrag an den LPT Bayern 2012.1 gestellt. Meine Motive sind:
1. Der aktuelle Verteilungsschlüssel begünstigt zu einem Drittel die Bezirke nach der Einwohnerdichte. Bezirke mit kleiner Fläche und wenigen Einwohnern bekommen den gleichen Anteil wie Bezirke mit großer Fläche und vielen Einwohnern.
2. Der aktuelle Verteilungsschlüssel begünstigt zu einem Drittel die Bezirke nach der Mitgliederzahl, auch wenn die Mitglieder ihre Beiträge nicht zahlen. Der Bezirk erhält für zahlende Mitglieder aber bereits einen Anteil am Mitgliederbeitrag.
3. Weil die Finanzierung des LV ebenfalls betroffen ist, sollte der LV vorab Gelegenheit haben, diesen Vorschlag zumindest zu diskutieren. Über die Annahme per Vorstandsbeschluss würde ich mich freuen.
4. Der Satzungsänderungsantrag wurde gestellt, damit Mittel aus der Parteienfinanzierung nicht nach Kassenlage vom LV beliebig geändert werden können. Das ist für eine verlässliche Finanzplanung erforderlich.
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