BY:6. Vorstand/Beschlüsse/11

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Antrag zur Ernennung eines Beauftragten als Ansprechperson für Mitglieder und Interessenten der Piratenpartei Bayern mit einer verfassungs-/strafrechtlich erfaßten/assoziierten Vergangenheit in politischen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppierungen.

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Beantragt am
28.10.2011
Nummer
11
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Ronald Heinrich, Astrid Steinmann
Betrifft
Antrag zur Ernennung eines Beauftragten als Ansprechperson für Mitglieder und Interessenten der Piratenpartei Bayern mit einer verfassungs-/strafrechtlich erfaßten/assoziierten Vergangenheit in politischen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppierungen.
Text
Der Landesvorstand möge die Ernennung eines Beauftragten beschließen, der als Ansprechperson für bevorstehende/ordentliche Mitglieder und insbesondere Amtsträger und Kandidaten für Ämter in der Piratenpartei Bayern dient, welche in Gruppierungen Mitglied oder in engem Kontakt waren, die

a) den politischen und gesellschaftlichen Leitlinien der Satzung und des Programms der Piratenpartei Deutschland widersprechen

b) gemäß dem aktuell vorliegenden Verfassungsschutzbericht des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich, terroristisch und/oder extremistisch eingestuft werden

oder

c) gegen die Verfahren von strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz aufgrund von Handlungen im terroristischen, extremistischen und radikalen Kontext wie in b) beschrieben laufen oder abgeschlossen, aber nach wie vor relevant sind.

Der Vorstand der Piratenpartei Bayern möge die Beauftragung mit dem Ziel aussprechen, eine Möglichkeit zur begleitenden Eingliederung von Betroffenen in die Piratenpartei Deutschland aufzuzeigen, um verfassungs- und strafrechtlich vorbelasteten Bürgern eine weitere Teilhabe an der demokratischen und politischen Willensbildung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags von Parteien gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Auch soll das Gespräch mit dem Beauftragten als Anhaltspunkt dienen, um eine eventuelle Bekanntgabe oder ein weiteres parteiinternes Vorgehen zu prüfen, falls die Sachlage unklar ist. Der Landesvorstand der Piratenpartei Bayern möge daher auch klarstellen, dass die Empfehlungen des Beauftragten gegenüber dem einzelnen Betroffenen keine rechtlich bindenden Aussagen sind und lediglich persönliche Einschätzungen des Beauftragten sind, deren Ausführung und Risikoabschätzung dem jeweiligen Betroffenen überlassen bleiben.

Die Kontaktaufnahme mit dem Beauftragten möge daher ein Angebot sein, welches anonym in Anspruch genommen werden kann; die Inhalte der Gespräche mit dem Beauftragten sind vertraulich zu behandeln und dem Gespräch mit einem Vertrauenspiraten gleichzusetzen. Die Kontaktaufnahme möge als Empfehlung ausgesprochen werden und liegt im Ermessen des jeweils Betroffenen; es entsteht keinerlei Meldepflicht. Der Landesvorstand der Piratenpartei Bayern möge in diesem Zusammenhang auch Richtlinien zusammen mit dem zukünftigen Beauftragten erarbeiten, um Empfehlungen zur Kontaktaufnahme mit dem Beauftragten in schriftlicher Form niederzulegen. Diese Empfehlungen mögen zukünftig explizit auf der Homepage sichtbar sein, bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei genannt und die Aufmerksamkeit der Neumitglieder bei Bestätigung der Mitgliedschaft in geeigneter Weise darauf gelenkt werden. Ordentliche Mitglieder, insbesondere Amtsträger innerhalb der Piratenpartei Bayern, mögen einen schriftlichen Hinweis bekommen, sich explizit zu diesem Thema zu informieren.

Der Vorstand der Piratenpartei Bayern möge darüber hinaus klarstellen, dass sich mit der freiwilligen Inanspruchnahme dieses Angebots keine Garantien bezüglich der Mitgliedschaft ergeben, sondern alle eventuellen Fälle bezüglich der Mitgliedschaft als Einzelfallentscheidung betrachtet werden und eine endgültige Entscheidung bezüglich des Status der Mitgliedschaft in der Piratenpartei dem zuständigen Landes-/Bundesschiedsgericht der Piratenpartei zufällt. Im Falle von Entscheidungen vor einem Schiedsgericht kann nur mit Einverständnis des Betroffenen der Beauftragte von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Einzelstimmen
Kommentar
Verantwortlicher im Vorstand: Martin Krauß, es kommen Kosten auf