BW:Stuttgart/Kreisverband/VorgehenBeiAusfallDirektkandidat
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nachdem es bereits mehr als einmal vorgekommen ist, dass eine Direktkandidatur wieder "vakant" geworden ist - sprich der/die Kandidat/-in nicht mehr möchte oder kann - haben wir eine entsprechende Anfrage an die Landeswahlleiterin gestellt. Nach einigen E-Mails und auch Telefonaten haben wir von Frau Friedrich (der Landeswahlleiterin) folgenden Hinweis bzgl. dieser Fälle erhalten: 1. Sofern der Kandidat eine Zustimmungserklärung in der verlangten Form (sprich dem Formblatt) ausgefüllt und unterschrieben hat, ist er nicht mehr berechtigt von der Kandidatur zurückzutreten. 2. Wir (d.h. die Piratenpartei) sind allerdings nicht gezwungen diesen Wahlvorschlag auch einzureichen. 3. Sollte ein/e Kandidat/-in nicht mehr wollen, so kann neu aufgestellt werden - hierzu sind allerdings folgende Dinge zwingend zu beachten und auch zu dokumentieren: 3.1. Der bisherige Kandidat erklärt schriftlich den Verzicht auf die Kandidatur (schriftlich meint hier auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift, Datum, etc.) - wenn ihr es wünscht, kann ich hierzu auch ein Formular bereitstellen. 3.2. Ihr ladet zu einer erneuten Aufstellungsversammlung ein und weißt in der Einladung auf den Verzicht des Kandidaten hin. 3.3. Auf der AV muss vor einer Neu-Wahl die Versammlung den alten Wahlvorschlag für ungültig erklären bzw. auf eine Einreichung desselben verzichten (dies muss auf der TO der Einladung sowie dann auch im Protokoll stehen). 3.4 Alle Unterlagen der neuen AV sind vorzubereiten bzw. umgehend nach dem Ende der Versammlung zu erstellen und umgehend an den LVor zu senden bzw. sollte ein Vertreter des LVor vor Ort sein, diesem zu übergeben (hierzu gehört auch die Verzichtserklärung des vorherigen Kandidaten).