BW:Stuttgart/Kreisverband/VorgehenBeiAusfallDirektkandidat

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nachdem es bereits mehr als einmal vorgekommen ist, dass eine 
Direktkandidatur wieder
"vakant" geworden ist - sprich der/die Kandidat/-in nicht mehr möchte 
oder kann - haben
wir eine entsprechende Anfrage an die Landeswahlleiterin gestellt. Nach 
einigen E-Mails
und auch Telefonaten haben wir von Frau Friedrich (der 
Landeswahlleiterin) folgenden
Hinweis bzgl. dieser Fälle erhalten:

1. Sofern der Kandidat eine Zustimmungserklärung in der verlangten Form 
(sprich dem
Formblatt) ausgefüllt und unterschrieben hat, ist er nicht mehr 
berechtigt von der
Kandidatur zurückzutreten.
2. Wir (d.h. die Piratenpartei) sind allerdings nicht gezwungen diesen 
Wahlvorschlag auch
einzureichen.
3. Sollte ein/e Kandidat/-in nicht mehr wollen, so kann neu aufgestellt 
werden - hierzu
sind allerdings folgende Dinge zwingend zu beachten und auch zu 
dokumentieren:
3.1. Der bisherige Kandidat erklärt schriftlich den Verzicht auf die 
Kandidatur
(schriftlich meint hier auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift, 
Datum, etc.) - wenn ihr
es wünscht, kann ich hierzu auch ein Formular bereitstellen.
3.2. Ihr ladet zu einer erneuten Aufstellungsversammlung ein und weißt 
in der Einladung
auf den Verzicht des Kandidaten hin.
3.3. Auf der AV muss vor einer Neu-Wahl die Versammlung den alten 
Wahlvorschlag für
ungültig erklären bzw. auf eine Einreichung desselben verzichten (dies 
muss auf der TO der
Einladung sowie dann auch im Protokoll stehen).
3.4 Alle Unterlagen der neuen AV sind vorzubereiten bzw. umgehend nach 
dem Ende der
Versammlung zu erstellen und umgehend an den LVor zu senden bzw. sollte 
ein Vertreter des
LVor vor Ort sein, diesem zu übergeben (hierzu gehört auch die 
Verzichtserklärung des
vorherigen Kandidaten).