BW:Stuttgart/Kreisverband/VS/4.01/GO Antrag

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des 4. Vorstandes der Piratenpartei Stuttgart Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Stuttgart und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am 03.11.2014 beschlossen worden.

§1 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

  1. Vorsitzender: Christian Brugger-Burg
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Anke Daiber, Michael Knödler und Felix Baumann
  3. Schatzmeister: Nikolai Kliewer

§2 Beschlussfassung

(1) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich entweder mindestens drei Vorstandsmitglieder der Entscheidung zugestimmt oder sie abgelehnt haben, so dass weitere Stimmen nichts mehr am Ergebnis verändern können.

(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

(3) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit des gesamten Vorstandes gefasst (mehr Ja-Stimmen als die Summe aus Nein-Stimmen und Nicht-Anwesenden).

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

(5) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.

(6) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(7) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(8) Jedes Vorstandsmitglied kann in dringenden Fällen einmalig (bis zum Beschluss des Vorstands) eine Ausgabe bis zu einer Höhe von 100,- Euro selbstständig beschließen. Sollte sich der Vorstand dieser Ausgabe nicht anschließen, so kommt das Vorstandsmitglied, welches die Ausgabe beschlossen hat, für diese Ausgabe aus eigenen Mitteln auf.

(9) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

  1. Einberufung einer Mitgliederversammlung
  2. Änderungen an der Geschäftsordnung

(10) Beschlüsse werden durch den Vorstand auf der Webseite der Piratenpartei Stuttgart veröffentlicht.

(11) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.

(12) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.

(13) Über die Neuaufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mehrheitlich.

(14) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Entscheidung über eine Beitragsminderung für ein Mitglied berechtigt, sofern der Antragsteller nachweislich Schüler, Student, Minderjähriger, Inhaber eines Behindertenausweises oder Empfänger einer Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II ist.

§3 Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piratenpartei-stuttgart.de zu stellen.

(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

(3) Antragsberechtigt sind:

  1. Die Mitglieder der Piratenpartei Stuttgart
  2. Die Mitglieder des Vorstands des Bezirksverbands Stuttgart
  3. Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
  4. Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
  5. Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
  6. Die Mitglieder des Vorstands der Grünen Jugend
  7. Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei Stuttgart
  8. Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit

(4) Abgeschlossene Anträge werden mit begründeter Ablehnung oder Zustimmung auf der Website dokumentiert.

(5) Anträge können von einzelnen Piraten oder Gruppen von Mitgliedern gestellt werden.

(6) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.

(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

(5) Gäste haben grundsätzlich Rederecht. Das Wort muss ihnen aber nach Meldung von der Sitzungsleitung erteilt werden.

(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.

(9) Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen.

(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.

(3) Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.

(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

(5) Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich und vollständig zu löschen.

(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.

(1) Christian Brugger-Burg (Vorsitzender):

  • CSD
  • CSC is ok
  • Kontaktperson für Presse und Piraten
  • Aktions- und Demonstrationskoordination
  • Vorbereitung Landtagswahl

(2) Anke Daiber (Stellvertretende Vorsitzende):

  • Postfach
  • Begrüßungspakete
  • Beschlüsse aus dem OTRS sammeln und ans Sitzungsprotokoll hängen
  • Protokollveröffentlichung
  • Pressespiegel im Pad
  • Vorbereitung Landtagswahl

(3) Michael Knödler (Stellvertretender Vorsitzender):

  • Stellvertretende Kontaktperson für Presse
  • Postfach

(4) Felix Baumann (Stellvertretende Vorsitzende):

  • evtl. Stellvertretende Mitgliederverwaltung
  • Homepage und Termine
  • Beschlussdokumentation

(5) Nikolai Kliewer (Schatzmeister):

  • Schatzmeisterei
  • Mitgliederverwaltung
  • Stellvertretende Beschlussdokumentation auf der Homepage
  • Vorbereitung Landtagswahl

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

(1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei Stuttgart während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.

(2) Dieser hat in Textform zu erfolgen.

§8 Pressemitteilung

(1) Pressemitteiungen werden veröffentlicht wenn zwei Vorstände oder ein Vorstand und ein Beauftragter des Presseteams der Veröffentlichung zustimmen.

§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 03.11.2014 in dieser Form in Kraft gesetzt.