BW:Stammtisch Karlsruhe/Themenbeitrag Flugsicherheit

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Quill-Nuvola.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland. Hier wurde ein Essay von Stammtisch Karlsruhe verfasst.

Diskussionsgrundlage für Infostand über Flugsicherheit/Luftsicherheit

Diese erste Rohfassung stammt von Tobias

Unter Flugsicherheit versteht man die Vermeidung von Flugzeugunfällen. Dazu unterhalten alle Flughäfen und Flugüberwachungen Hochverfügbarkeits-System die AFTN Nachrichten ausstauschen. Desweiteren geschieht dies durch die Untersuchung und Auswertung von Unfällen.

Unter der Luftsicherheit wird die Abwehr von äussern Gefahren verstanden. Dies umfasst Sabotage und Entführungen. Drei Ereignisse führten zur Einführung bzw. Verstärkung von Luftsicherheitsmassnahmen in Deutschland. Die Entführung der Lufthansa Maschine “Landshut“ nach Mogadischu, das Bombenattentat von Lockerbie, und die Anschläge vom 11.September. Als Gesetzesgrundlage hierfür dient das Luftsicherheitsgesetz (LuftSIG). Das Flughafengelände wird durch Zäune und Barrikaden ausserhalb und im inneren durch Polizeikräfte sowie private Sicherheitskräfte geschützt. Ein weiteres Sicherheitselement ist die Passagierkontrolle, zunächst die Identitätsfeststellung durch die Passkontrolle. Um Manipulationen der Ausweispapiere vorzubeugen werden z.Zt. biometrische Pässe eingeführt. Auch diese biometrischen Papiere konnten mittlerweile schon manipuliert bzw. gefälscht werden. Das US-Aussenministerium führt eine schwarze Liste mit 14 sogenannten „terrorverdächtigen“ Staaten, wer laut Ausweispapieren aus einem dieser Länder kommt, muss mit verschärften Kontrollen rechnen. Ebenfalls gibt es eine Liste von Terrorverdächtigen, wer terrorverdächtig ist und weshalb, bleibt Geheimnis des US-Aussenministeriums. Wohlgemerkt „verdächtig“.

Aufgrund der Daten die die USA vor Eintritt in den US Flugraum erhebt, wird der Passagier in “kein Risiko“,“unbekanntes Risiko“,“erhöhtes Risiko“ und “hohes Risiko“ eingestuft. Wie diese Einstufung zustande kommt, ist Geheimnis des US-Aussenministeriums. Wessen Identität geklärt ist, wird zu seinem Gepäck gefragt. War das Gepäck die ganze Zeit im Besitz des Passagiers und wurde der Passagier von einem Dritten gebeten etwas für ihn zu befördern? Nach der wahrheitsgemässen Beantwortung dieser Fragen geht der Reisende durch einen Metalldetektor. Keramische Waffen werden hier nicht signalisiert. Das Handgepäck und das Reisegepäck wird geröntgt (“durchleuchtet“). In der Röntgenaufnahme kann das Sicherheitspersonal Waffen sowie Sprengstoff erkennen. Die Annahme hier ist, dass Sprengstoff immer auf organischen Verbindungen beruht. Da in elektronischen Geräten z.B. Notebooks mittlerweile die Dichte an verbauten Materialen so groß ist, ist es schwer hier noch etwas zu erkennen. Dies kann u.a. dazu führen, dass der Passagier sein Notebook vor Sicherheitspersonal in Betrieb nehmen muss. Ein fähiger Krimineller würde es allerdings schaffen Sprengstoff so in einem Notebook zu platzieren, dass dieses funktionsfähig bleibt. Deswegen haben die meisten Flughäfen Gaschromatographen als Detektoren um Sprengstoff zu “schnüffeln“. Die Fehlalarmquote dieser Geräte liegt bei 0,2%. Bei einem jährlichen Passagieraufkommen von ca. 50 Millionen auf dem Flughafen Frankfurt bedeutet dies ca. 270 Fehlalarme täglich. Als Terrorist könnte man diesen Umstand noch forcieren indem man Gepäckstücke lediglich durch Berührung mit Sprengstoff “kontaminiert“ und das entstehende Chaos zu seinem Vorteil nutzt.

Bei dem missglückten Attentat von Detroit schmuggelte der Täter Flüssigsprengstoff am Körper. Dieses Ereignis führte zur Überlegung ob zukünftig sogenannte Nacktscanner eingesetzt werden sollen. Bei diesem Verfahren wird durch elektromagentische Wellen im Terahertzbereich ein 3D Abbild des menschlichen Körpers erstellt, auf dem keine Kleidung mehr sichtbar ist. Hier wird die Intimsphäre und Würde des Menschen in Frage gestellt. Künstliche Darmausgänge, Implantate und Intimschmuck müssten dem Sicherheitspersonal erklärt werden. Von religiösen Einstellungen einmal abgesehen. Werden Scham- bzw. Intimbereich ausgespart, ist der Nacktscanner unbrauchbar, da potentielle Attentäter Sprengstoff im Anus oder Harnröhre transportieren könnte. Die gesundheitlichen Folgen der Terahertzwellen ist ebenfalls noch nicht abschliessend geklärt. Jeder Physiker und Chemiker weiß übrigens, daß es ohne entsprechende Apparaturen und Messwerkzeuge auf einer Toilette an Bord eines fliegenden Flugzeugs so gut wie ausgeschlossen ist Flüssigsprengstoff und den notwendigen Zünder korrekt zu vereinen.

Die Passagiere sind nicht die einzigen an Bord. Ein weiteres Augenmerk der Luftsicherheit liegt auf dem Personal. Auf dem Flughafengelände wird durch Zugangsberechtigungssysteme der Zutritt zu sensiblen Bereichen geschützt. Diese Zugangsberechtigungssysteme haben teilweise eklatante Schwachstellen wie der Chaos Computer Club aufdeckte. Zugangsberechtigungskarten konnten kopiert und benutzt werden.

Das Personal selbst (Luft- und Bodenpersonal) ist gesetzlich zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) mindestens alle 12 Monate nach §7 LuftSIG verpflichtet. Dieses Verfahren ist im Umfang, nach Gesichtspunkten des Datenschutzes und im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung höchst fragwürdig.

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde die Identität des Betroffenen überprüfen, Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen, unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen, bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.

In den Jahren 2005 bis 2006 wurden ca. 500.000 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. In ca. 1.500 Fällen wurde die Zuverlässigkeit der betroffenen Personen verneint. Hier sind noch Verfahren anhängig. Dies kommt einem Berufsverbot gleich. Ein selbständiger Pilot wird ohne positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht arbeiten können. Am 10.Februar 2010 wird das LuftSIG selbst vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Auch gegen die ZÜP wurde Verfassungsklage eingereicht. Musterklagen gegen die ZÜP wurden bereits vor diversen Verwaltungsgerichten gewonnen.

Die Sicherheitsmassnahmen sind größtenteils Placebos. 100 prozentige Sicherheit wird es nicht geben. Es gibt immer Lücken. Piloten können im Landeanflug geblendet oder vor Abflug vergiftet werden. Flugzeuge können durch extrem portable Boden-Luft Raketen abgeschossen werden. Selbst wenn hier eine extrem hoher Sicherheitsstandard erreicht werden sollte, was folgt als nächstes? Schiffsfähren, Züge, Autobahnen, Massenveranstaltungen? Wenn auch hier Massnahmen getroffen werden um Sicherheit zu suggerieren hat keiner mehr Lust zu verreisen.

Die beste Massnahme gegen Terrorismus ist eine aufgeklärte und freie Gesellschaft und keine Sicherheitsplacebos.