BW:Plakataktion LTW 2011 Schwarzwald-Baar-Kreis

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Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis

Ortsname Stammtisch Beschreibung Genemigung Plakatiererin / Plakatierer Anzahl Plakate
Bad Dürrheim (Schwarzwald) VS Stadt ????? 0
Blumberg (Baden) TUT Stadt nicht erforderich 0
Bräunlingen VS Stadt ????? 0
Dauchingen VS Gemeinde ????? 0
Donaueschingen TUT Stadt schriftlich erteilt 0
Furtwangen im Schwarzwald VS Stadt ????? 0
Gütenbach VS Gemeinde ????? 0
Hüfingen TUT Stadt erteilt

unser Bauhof hat zwischenzeitlich an folgenden Plätzen Tafeln anbegracht, an denen kostenfrei und erlaubnisfreis plakatiert werden kann:

  • Hüfingen, 2 Tafeln (Rabatte beim F.F. Altenpflegeheim Parkplatz in der Hauptstraße , Hallenbad Hüfingen in der Hohenstr.)
  • Sumpfohren, 1 Tafel (Rabatte beim Bushaltehäuschen)
  • Fürstenberg, 1 Tafel (Zähringerstraße beim Rathaus)
  • Hausen vor Wald, 1 Tafel (Ortsstraße bei der Bushaltestelle)
  • Behla, 1 Tafel (Römerstraße bei der Bushaltestelle)
  • Mundelfingen, 1 Tafel (Wutachstraße beim Gasthaus „Hirschen“)

Wenn darüber hinaus weitere Plakate angebracht werden sollen (z.B. an Laternenmasten), können Sie von uns eine (Sonder-)Nutzungserlaubnis bekommen. Die Stadt Hüfingen hat gemäß dem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg in Ihrer Polizeiverordnung die Plakatierung geregelt. ( vgl. http://www.huefingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=25) Des Weiteren besteht eine Erlaubnispflicht nach dem Straßengesetz (vgl. Nr. 5.2. des beiliegenden Merkblattes des Innenministeriums). Für Plakate aus Anlass von politischen Veranstaltungen erheben wir keine Sondernutzungsgebühren. Für die (Sonder-)Nutzungserlaubnis zum Plakatieren erheben wir jedoch 17,50 Euro Verwaltungsgebühren. Mit der entsprechenden Erlaubnis können außerhalb der o. g. Tafeln in der Kernstadt 5 Plakate (jeweils mit Vorder- und Rückseite) und in den 5 Ortsteilen jeweils 2 Plakate angebracht werden. (Bei einer Nutzung von allen 18 zugelassenen Parteien entspricht dies ingesamt 270 Plakate außerhalb der o. g. Tafeln auf der Gemarkung Hüfingen).

Eine Partei hat sich gegenüber uns dahin gehend geäußert, dass keine Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Auffassung können wir nicht teilen. Auch Nr. 5.2. der beiliegenden Datei zeigt, dass laut Auffassung des Innenministeriums die Gemeinden bei entsprechenden Genehmigungen Gebühren erheben können.

Sollten Sie eine Plakatierungserlaubnis wünschen, können Sie diese per Mail über meine E-Mail-Adresse beantragen.

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Königsfeld im Schwarzwald VS Gemeinde ????? 0
Mönchweiler VS Gemeinde ????? 0
Niedereschach VS Gemeinde ????? 0
Sankt Georgen im Schwarzwald VS Stadt ????? 0
Schönwald im Schwarzwald VS Gemeinde ????? 0
Schonach im Schwarzwald VS Gemeinde ????? 0
Triberg im Schwarzwald VS Stadt ????? 0
Tuningen VS Gemeinde ????? 0
Unterkirnach VS Gemeinde ????? 0
Vöhrenbach VS Stadt ????? 0
Villingen-Schwenningen VS Stadt ????? 0
Brigachtal VS Gemeinde ????? 0
Summe 0