BW:Landesparteitag 2018.1/Antragsportal/WP002

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2018.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP002
Einreichungsdatum
Antragsteller

DerBorys

Antragstyp Programm
Zusammenfassung des Antrags Anpassung Punkt 3.3.2 Stärkung des Landesdatenschutzes
Datum der letzten Änderung 14.02.2018
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt

Antragstitel

Anpassung Punkt 3.3.2 Stärkung des Landesdatenschutzes

Antragstext

Der Landesprateitag möge beschließen den Punkt 3.3.2 des Landes Wahlprogammes wie folgt zu ändern.

Alt: Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.

Neu: Die PIRATEN setzen sich für einen starken Datenschutz im Land ein. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist hierfür mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Idealerweise wird ein Landeszentrum für Datenschutz gegründet.

Antragsbegründung

Die Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten wird bzw. wurde durch die DSGVO / GDPR ohnehin gestärkt. Hierzu wurden und werden momentan Stellen geschaffen und besetzt. Darüber hinaus ist Seit dem 1. April 2011 ist der Landesdatenschutzbeauftragte ohnehin für den nichtöffentlichen Bereich zuständig.

Ein Gesetzt zur Informationsfreiheit ist entsprechend seit dem 1.1.2016 in Kraft

Die Formulierung im Programm ist demnach entsprechend anzupassen.

Quellen: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/aufgaben-und-zustandigkeiten/ https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit/

Konkurrenzanträge