BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/ltwadkul2016/Plakatierung
Achtung Daten stammen von der Bundestagswahl 2013!
Inhaltsverzeichnis
Stadtkreis Ulm
Böfingen | ca. 10.000 | 30 | 6 Wochen | ||
Donaustetten | ca. 1400 | 5 | 6 Wochen | ||
Donautal (Gewerbegebiet) | ca. 200 | 6 Wochen | |||
Eggingen | ca. 1300 | 5 | 6 Wochen | ||
Einsingen | ca. 2500 | 8 | 6 Wochen | ||
Ermingen | ca. 1200 | 4 | 6 Wochen | ||
Eselsberg | ca. 17.000 | 60 | 6 Wochen | ||
Gögglingen | ca. 2800 | 10 | 6 Wochen | ||
Grimmelfingen | ca. 1100 | 4 | 6 Wochen | ||
Jungingen | ca. 3200 | 10 | 6 Wochen | ||
Lehr | ca. 2400 | 8 | 6 Wochen | ||
Mähringen | ca. 1100 | 4 | 6 Wochen | ||
Mitte | ca. 14.000 | 50 | 6 Wochen | ||
Oststadt | ca. 7000 | 25 | 6 Wochen | ||
Söflingen | ca. 10.000 | 30 | 6 Wochen | ||
Unterweiler | ca. 1300 | 5 | 6 Wochen | ||
Weststadt | ca. 21.000 | 70 | 6 Wochen | ||
Wiblingen | ca. 15000 | 50 | 6 Wochen |
Wahlkreis 65 Ulm - Alb-Donau-Kreis
Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.
Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.
Balzheim | ca. 2000 | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht. | Keine Angabe | Zeitnah | |||
Blaustein | ca. 15.000 | Nicht an Verkehrszeichen oder sichtbehindernd an Kreuzungen, 20m Weg zum Wahllokal müssen frei bleiben, müssen mit Anschrift und Tel. des Verantwortlichen versehen sein. | 8 Plakattafeln, je Kandidat 1 DIN-A1-Plakat | 4 Tage | |||
Dietenheim | ca. 7000 | Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nicht im Bereich der Wahllokale -> Datei:DietenheimWahllokale.pdf | Keine Angabe | 8 Wochen | Zeitnah | ||
Erbach (Stadt und Ortsteile) | ca. 13.000 | 10 x Plakatwände / Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden (genaue Liste liegt vor) / Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Plakatwand 1 pro Partei (10) / Max. 5 pro Ortsteil (30) | Unverzüglich nach der Wahl | |||
Hüttisheim | ca. 1.400 | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max 3 ( 2 in Hüttisheim, 1 in Humlangen) | Keine Angabe | 1 Woche | ||
Illerkirchberg | 409 | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Angabe | Keine Angabe | Keine Angabe | ||
Illerrieden | ca. 3.200 | Nicht im Bereich von Wahllokalen (Liste liegt vor), historischen Straßenlaternen und im Einmündungsbereich Wochenauer Straße / Vöhringer Straße, sowie an Straßenbäumen dürfen keine Plakate angebracht werden. | max 6 pro Ortsteil (Illerrieden, Dorndorf und Wangen) | 6 Wochen | 1 Woche | ||
Schnürpflingen | ca. 1.300 | Keine Angaben | Max. 3 Schnürpflingen , Max. 1 Ortsteilen Ammerstetten und Beuren | Keine Angaben | Zeitnah | ||
Staig | ca 3.100 | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! | Max. 5 (Genehmigungsmarken) |
Stadtkreis Ulm Großplakat
1 | Nach Blaubeurer Ring Richtung Stadtmitte - vor der Auffahrt Ludwig-Erhard-Brücke | 1 Woche | |||
2 | König-Wilhelm-Strasse gegenüber Gaststätte König-Wilhelm | 1 Woche | |||
3 | Olgastrasse auf Höhe Haltestelle Theater hinter dem Geh- und Radweg -> Europawahl 2014 nicht mehr aufgeführt! | 1 Woche | |||
4 | B28 - nach Einmündung Riedweg - aus Richtung Blaustein kommend, rechts | 1 Woche | |||
5 | Berliner Ring - Grünfläche vor der Fußgängerbrücke Heilmeyersteige | 1 Woche |
Stadtkreis Ulm Plakatierungstafel
Plakattafeln werden am XX.XX.2016 aufgestellt!
Wahlkreis 64 Ehingen - Alb-Donau-Kreis
Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.
Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.
Allmendingen / Altheim | Max. 4 Allmendingen / Max. 2 Teilorten (Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen, Pfraunstetten, Weilersteußlingen) und Altheim | ||||||
Altheim (Alb) | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten.
Keine Plakate an Verkehrszeichen, Ampeln und deren Befestigungen. Auch eine Plakatierung an Bäumen, Buswartehäuschen und in unmittelbarer Nähe des Friedhofes ist nicht zulässig. |
Genehmigungsgebühren!!!! | |||||
Amstetten | Keine Begrenzung | 4 Tage | |||||
Asselfingen | Max. 4 | 1 Woche | |||||
Ballendorf | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals (Rathaus) nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht | Max. 2 | unverzüglich nach der Wahl | ||||
Beimerstetten | Kein Plakatieren im Bereich Evang. Petrus-Kirche (Breitinger Str.) und 20m um Wahllokal (Kirchgasse 1). | Keine Angabe | |||||
Berghülen | Keine Plakate vor Wahllokalen (Schule Berghülen, Schulstraße 47 und Evang. Gemeindehaus Bühlenhausen, Daunerstraße 6) | Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! | Max. 5 | 5 Tage | |||
Bernstadt | Plakatierung laut Plan und Auflagen -> | Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! | Max. 5 Plakate mit Genehmigungsmarken | ||||
Blaubeuren | Nur auf extra aufgestellten Plakattafeln, eins pro Tafel (genaue Liste liegt vor) / | 13 Plakattafeln | 1 Woche | ||||
Börslingen | 2 Plakate (max. DIN A 1 ) an den Straßenmasten befestigt werden | Max. 2 | 4 Wochen | 1 Woche | |||
Breitingen | Plakatieren ist am sinnvollsten in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße, Richtung Neenstetten | Keine Angabe | Keine Angabe | Zeitnah | |||
Dornstadt | Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten -> Voraussetzung Datei:DornstadtVoraussetzung.pdf | Keine Beschränkung | |||||
Ehingen + Ortsteile | Es darf nur innerorts plakatiert werden, zudem zwischen der Fa. Sappi und dem Schiffberg sowie aus Richtung Münsingen zwischen Liebherr-Kreuzung und Fischerkreuzung. Weiter nicht an Kreisverkehrsplätzen, in Verbindung mit Verkehrszeichen, an Bäumen und an Buswartehallen oä. Von Wahllokalen 50m entfernt. | 100 genehmigt, max. 10 Innenstadt | |||||
Emeringen | Keine Angabe | Keine Angaben | |||||
Emerkingen | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |||
Griesingen | Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, Entfernung von 200 m um das Rathaus. | Max. 10 | Umgehend | ||||
Grundsheim | Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 3 | 4-6 Wochen | 1 Woche | |||
Hausen a. B. | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |||
Heroldstatt | Plakatierungstafel | Jede Partei bekommt eine Fläche von 1,25 x 1,25 m Ennabeurer Weg unterhalb des Rathauses | 4 Wochen | ||||
Holzkirch | Straßenmasten | Max 2. | 4 Wochen | 1 Woche | |||
Laichingen | Plakatwände bis zu 3 PLakate (Ortseingang Machtolsheim / Ortseingang von Feldstetten) / Plakatierung nicht im Umkreis von 50m um Wakllokalen (Liste liegt vor.) | Max. 6 + Jeweils 2 in den Ortsteilen (Machtolsheim, Felstetten, Suppingen) | Umgehend | ||||
Langenau | Aufstellen von Plakaten in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, der Kirchen, des Rathauses und auch der Wahllokale nicht zulässig. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Genehmigung hat Scouty | Keine Begrenzung | ||||
Lauterach | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 4 | 3 Wochen | 1 Wochen | |||
Lonsee | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen | Max. 10, in Lonsee und Urspring je max. 4 | Keine Angabe | ||||
Merklingen | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen | Keine Anzahl | |||||
Munderkingen | Innerhalb geschlossener Ortschaft. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. | Max. 10 | |||||
Neenstetten | Im Dorfplatzbereich darf nicht plakatiert werden! 2 Plakate jeweils an den drei Ortseingängen | Max. 2 | Keine Angabe | Zeitnah | |||
Nellingen | Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | 4-6 Wochen | 4 Tage | ||||
Nerenstetten | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. | Max 2. | Nach der Wahl unverzüglich | ||||
Oberdischingen | Plakatierung an Lichmasten mit Ausnahme der historischen Ortsmitte. Keine Anbringung an Verkehrszeichen, verkehrsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Außerdem wird vor dem Rathausparkplatz am 01.09.2013 vor der Wahl eine Plakatwand aufgestellt, eine Zuteilung/Reservierung der Fläche erfolgt nicht. Keine Plakatierung an historische Ortsmitte + Kastanienallee. Am Wahllokal keine Wahlwerbung. | Max 10 | 1 Woche | ||||
Obermarchtal | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 10 | 4 Wochen | 1 Woche | |||
Oberstadion | Oberstadion: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße „Mühlhauser Straße“ – bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums ca. 100 m vor und nach dem Krippenmuseum.
Hundersingen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Hauptstraße“ Mühlhausen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Moosbeurer Straße“ Moosbeuren: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Biberacher Straße“ |
Max. 1 pro Ortsteil in der Durchfahrtstraße | Keine Angaben | ||||
Öllingen | Im Umkreis von Rathaus und Kirche darf ca. 50 m nicht plakatiert werden! | Keine Angabe | Zeitnah | ||||
Öpfingen | Straßenlaternen, sonst. Pfosten. Nicht am Rathaus Schlosserstr. 10 | 4 Wochen | 1 Woche | ||||
Rammingen | Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen | 5 Plakate | |||||
Rechtenstein | Plakatiertafeln im Braunselweg und in der Karl-Weiss-Str. / Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen | Max. 3 | 10 Tage | ||||
Rottenacker | Die Plakatwerbung ist auf die Braigestraße, Bahnhofstraße, Ehinger Straße, Kirchstraße, Kirchbierlinger Straße, Konrad-Sam-Straße und Volkersheimer Straße beschränkt. Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht.
Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen |
Max. 5 | 4 Wochen | Unmittelbar nach dem Wahltag | |||
Schelklingen | Plakatierungstafel Standorte lt. Liste. Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | 13 Plakattafeln (Schelklingen 6 + Ortsteile 7) - Hohlkammer PLakate keine Begrenzung | Zeitnah | ||||
Setzingen | Nur Plakattafel - Kirchstraße 4 in 89129 Setzingen | - | Keine Angabe | - | |||
Untermarchtal | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 4 | 3 Wochen | 1 Wochen | |||
Unterstadion | Plakate Plakate an Straßenlaternenmasten, sturmsicher und ohne
Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten aufgehängt werden. Die Straßenmasten nicht beschädigen. |
max 3-5 | 4-6 Wochen | 1 Woche | |||
Unterwachingen | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |||
Weidenstetten | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. | max. 5 | 3 Tage | ||||
Westerheim | Mit Ausnahme der Straße Kirchenplatz (Rathaus, Haus des Gastes, Kirche und Kindergarten) und der Ortsmitte (Kreuzung L1236, L252, K7408) ist das Aufstellen von Werbeträgern zugelassen | Max 5. | 4 Tage | ||||
Westerstetten | Keine Plakate sichtbar vom Wahllokal aus(Rathaus, Kirchstraße 3, Westerstetten
Alte Schule, Ulmer Straße 20, Vorderdenkental) / Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Die Plakate sind sturm- und wettersicher anzubringen bzw. aufzustellen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen re-gelmäßig auf Standfestigkeit |
max. 4 | Keine Angabe | 2 Tage |
Motive
Stand: 07.07.2014