BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/ltwadkul2016/Plakatierung

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Achtung Daten stammen von der Bundestagswahl 2013!

Stadtkreis Ulm

Gemeinde
Anfrager
Einwohner
Anzahl Geplant
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Böfingen ca. 10.000 30 6 Wochen
Donaustetten ca. 1400 5 6 Wochen
Donautal (Gewerbegebiet) ca. 200 6 Wochen
Eggingen ca. 1300 5 6 Wochen
Einsingen ca. 2500 8 6 Wochen
Ermingen ca. 1200 4 6 Wochen
Eselsberg ca. 17.000 60 6 Wochen
Gögglingen ca. 2800 10 6 Wochen
Grimmelfingen ca. 1100 4 6 Wochen
Jungingen ca. 3200 10 6 Wochen
Lehr ca. 2400 8 6 Wochen
Mähringen ca. 1100 4 6 Wochen
Mitte ca. 14.000 50 6 Wochen
Oststadt ca. 7000 25 6 Wochen
Söflingen ca. 10.000 30 6 Wochen
Unterweiler ca. 1300 5 6 Wochen
Weststadt ca. 21.000 70 6 Wochen
Wiblingen ca. 15000 50 6 Wochen

Datei:AuflagenUlm.pdf

Wahlkreis 65 Ulm - Alb-Donau-Kreis

Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.

Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.

Gemeinde
Einwohner
Plakate
Regelung
Genehmigung erforderlich?
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Balzheim ca. 2000 Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht. Keine Angabe Zeitnah
Blaustein ca. 15.000 Nicht an Verkehrszeichen oder sichtbehindernd an Kreuzungen, 20m Weg zum Wahllokal müssen frei bleiben, müssen mit Anschrift und Tel. des Verantwortlichen versehen sein. 8 Plakattafeln, je Kandidat 1 DIN-A1-Plakat 4 Tage
Dietenheim ca. 7000 Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nicht im Bereich der Wahllokale -> Datei:DietenheimWahllokale.pdf Keine Angabe 8 Wochen Zeitnah
Erbach (Stadt und Ortsteile) ca. 13.000 10 x Plakatwände / Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden (genaue Liste liegt vor) / Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Plakatwand 1 pro Partei (10) / Max. 5 pro Ortsteil (30) Unverzüglich nach der Wahl
Hüttisheim ca. 1.400 Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max 3 ( 2 in Hüttisheim, 1 in Humlangen) Keine Angabe 1 Woche
Illerkirchberg 409 Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
Illerrieden ca. 3.200 Nicht im Bereich von Wahllokalen (Liste liegt vor), historischen Straßenlaternen und im Einmündungsbereich Wochenauer Straße / Vöhringer Straße, sowie an Straßenbäumen dürfen keine Plakate angebracht werden. max 6 pro Ortsteil (Illerrieden, Dorndorf und Wangen) 6 Wochen 1 Woche
Schnürpflingen ca. 1.300 Keine Angaben Max. 3 Schnürpflingen , Max. 1 Ortsteilen Ammerstetten und Beuren Keine Angaben Zeitnah
Staig ca 3.100 Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! Max. 5 (Genehmigungsmarken)


Stadtkreis Ulm Großplakat

Position
Anfrager
Standort
Motiv
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
1 Nach Blaubeurer Ring Richtung Stadtmitte - vor der Auffahrt Ludwig-Erhard-Brücke 1 Woche
2 König-Wilhelm-Strasse gegenüber Gaststätte König-Wilhelm 1 Woche
3 Olgastrasse auf Höhe Haltestelle Theater hinter dem Geh- und Radweg -> Europawahl 2014 nicht mehr aufgeführt! 1 Woche
4 B28 - nach Einmündung Riedweg - aus Richtung Blaustein kommend, rechts 1 Woche
5 Berliner Ring - Grünfläche vor der Fußgängerbrücke Heilmeyersteige 1 Woche

Stadtkreis Ulm Plakatierungstafel

Plakattafeln werden am XX.XX.2016 aufgestellt!

Position
Plakatwand hängt?
Standort
Anzahl
Stadion Check green.gif Rasenplatz zwischen Friedrichsaustraße/Thalfinger Straße 1
Böfinger Steige Check green.gif Einmündung Eugen-Bolz-Straß gegenüber Ortsschild 1
Böfinger Steige Check green.gif Einmündung Thüringerweg am Anschluss an Wartehalle 1
Böfingen Check green.gif Einkaufzentrum Haslacher Weg 2
Böfingen Check green.gif Ludwig-Beck-Straße, im Anschluss an Wartehalle 1
Böfingen Check green.gif Grünfläche im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Ostpreußenweg aus Richtung Thalfingen rechts 1
Böfinger Straße Check green.gif Stadteinwärts gegenüber Einfahrt "Fertigbaugelände" 1
Eichenplatz Check green.gif Heidenheimer Straße im Anschluss an Wartehalle 1
Heidenheimer Straße Check green.gif Grünfläche nach Einmündung Orlinger Tal stadteinwärts, Kreuzung Böfinger Steige/B19 , hinter dem Radweg 1
Heidenheimer Straße Check green.gif Grünfläche westl. der Bushaltestelle gegenüber Glockenhütte 1
Stuttgarter Straße Check green.gif Grünfläche Stuttgarter Straße / Ecke Eythstraße gegenüber Parkplatz Friedhofe 1
Albstrasse Check green.gif Grünfläche zwischen Auffahrt zur B10 und Recyclinghof 1
Kuhbergring Check green.gif Auffahrt zum Recyclinghof Grimmelfingen links am Gebüschrand 1
Eggingerweg Check green.gif An der Ausfahrt des P+R bzw. Schulparkplatz rechts am Gebüschrand (Bushaltestelle) 1
Harthauser Straße Check green.gif In der Obstwiese zur Auffahrt Kurt-Schumacher-Ring (6m rückversetzt) 1
Frauen-/Olgastraße Check green.gif St. Georgskirche, am Rande der Grünfläche 1
Weinbergweg Check green.gif Nach Buswendeschleife Grünfläche neben EBU-Container 1
Türmle Check green.gif Holderweg - Rasenböchung 1
Eselsberg Check green.gif Lehrertalweg, in Höhe von Lehrertalweg 38 1
Berliner Ring Check green.gif Heilmeyersteige aus Richtung Berliner Ring ca. 30m links neben Bushaltestelle 1
Illerstraße Check green.gif Rasenplatz Ostseite, gegenüber Bushaltestelle 1
Wiblingen Check green.gif Wiblinger Ring am Beginn der Grünfläche zwischen Gögglinger Strasse und Lindauer Strasse 1
Wiblingen Check green.gif Wiblinger Ring in Richtung Eschwiesen an der Einmündung "Im Wiblinger Hart" 1
Wiblingen Check green.gif Wiblinger Ring / Einmündung Reutlinger Straße 1
Wiblingen Check green.gif Donautalstraße - Einmündung Fischerhauser Weg 1
Wiblingen Check green.gif Am Pranger 10 1
Wiblingen Check green.gif Donautalstrasse / Wiblinger Ring in der Grünfläche rechts in Richtung Donautal, vor VW Held 1
Jungingen Check green.gif Vor Gebäude Albstrasse 10 (Altes Pfarrhaus) 1
Unterweiler Check green.gif L 240 /Ecke Brunnenstrasse entlang des Fußweges (Kapelle) 1
Mähringen Check green.gif In der Insel Alte Straße/Talstraße an der Bushaltestelle 1
Eggingen Check green.gif An der Obstwiese, Kreuzung Dorfstraße/Ringinger Straße/Hummelsriedweg 1
Einsingen Check green.gif Bushaltestelle beim Hirsch , Ensostraße 1
Ermingen Check green.gif Ostrand Allewind, Einmündung Walstraße 1
Gögglingen Check green.gif Im Grünstreifen Kirchberger Straße / Ecke Gersterstraße 1
Donaustetten Check green.gif In der Grünfläche gegenüber Abt-Modest-Platz am Rathaus 1
Lehr Check green.gif Grünfläche neben der Haltestelle Ringstraße 1
Grimmelfingen Check green.gif Endhaltestelle Rabushof 1
Donautal Check green.gif Graf-Arco-Strasse in der Grünfläche bei der Bushaltestelle (Fa. Wieland) 1
Donautal Check green.gif Boschstraße/Ecke Hohnerstraße in der Grünfläche (Märsch-Import) 1
Donautal Check green.gif Daimlerstraße/Ecke Benzstraße in der Grünfläche 1
Donautal Check green.gif Dieselstraße in der Grünfläche vor der Fa. Vergölst 1
Donautal Check green.gif Steinbeisstraße in der Grünfläche, neben der Einfahrt zum Schlacht- und Viehof 1
Donautal Check green.gif Nicolaus-Otto-Strasse / Einfahrt zum Deutz-Parkplatz 1
Donautal Check green.gif Ernst-Abbe-Strasse / Gegenüber Einfahrt Spedition Noerpel 1


Wahlkreis 64 Ehingen - Alb-Donau-Kreis

Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.

Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.

Gemeinde
Plakate abgehängt?
Anfrager
Regelung
Genehmigung erforderlich?
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Allmendingen / Altheim Max. 4 Allmendingen / Max. 2 Teilorten (Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen, Pfraunstetten, Weilersteußlingen) und Altheim
Altheim (Alb) Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten.

Keine Plakate an Verkehrszeichen, Ampeln und deren Befestigungen. Auch eine Plakatierung an Bäumen, Buswartehäuschen und in unmittelbarer Nähe des Friedhofes ist nicht zulässig.

Genehmigungsgebühren!!!!
Amstetten Keine Begrenzung 4 Tage
Asselfingen Max. 4 1 Woche
Ballendorf Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals (Rathaus) nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht Max. 2 unverzüglich nach der Wahl
Beimerstetten Kein Plakatieren im Bereich Evang. Petrus-Kirche (Breitinger Str.) und 20m um Wahllokal (Kirchgasse 1). Keine Angabe
Berghülen Keine Plakate vor Wahllokalen (Schule Berghülen, Schulstraße 47 und Evang. Gemeindehaus Bühlenhausen, Daunerstraße 6) Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! Max. 5 5 Tage
Bernstadt Plakatierung laut Plan und Auflagen -> Plakatierungsgebühren: Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen! Max. 5 Plakate mit Genehmigungsmarken
Blaubeuren Nur auf extra aufgestellten Plakattafeln, eins pro Tafel (genaue Liste liegt vor) / 13 Plakattafeln 1 Woche
Börslingen 2 Plakate (max. DIN A 1 ) an den Straßenmasten befestigt werden Max. 2 4 Wochen 1 Woche
Breitingen Plakatieren ist am sinnvollsten in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße, Richtung Neenstetten Keine Angabe Keine Angabe Zeitnah
Dornstadt Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten -> Voraussetzung Datei:DornstadtVoraussetzung.pdf Keine Beschränkung
Ehingen + Ortsteile Es darf nur innerorts plakatiert werden, zudem zwischen der Fa. Sappi und dem Schiffberg sowie aus Richtung Münsingen zwischen Liebherr-Kreuzung und Fischerkreuzung. Weiter nicht an Kreisverkehrsplätzen, in Verbindung mit Verkehrszeichen, an Bäumen und an Buswartehallen oä. Von Wahllokalen 50m entfernt. 100 genehmigt, max. 10 Innenstadt
Emeringen Keine Angabe Keine Angaben
Emerkingen Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Griesingen Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, Entfernung von 200 m um das Rathaus. Max. 10 Umgehend
Grundsheim Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 3 4-6 Wochen 1 Woche
Hausen a. B. Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Heroldstatt Plakatierungstafel Jede Partei bekommt eine Fläche von 1,25 x 1,25 m Ennabeurer Weg unterhalb des Rathauses 4 Wochen
Holzkirch Straßenmasten Max 2. 4 Wochen 1 Woche
Laichingen Plakatwände bis zu 3 PLakate (Ortseingang Machtolsheim / Ortseingang von Feldstetten) / Plakatierung nicht im Umkreis von 50m um Wakllokalen (Liste liegt vor.) Max. 6 + Jeweils 2 in den Ortsteilen (Machtolsheim, Felstetten, Suppingen) Umgehend
Langenau Aufstellen von Plakaten in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, der Kirchen, des Rathauses und auch der Wahllokale nicht zulässig. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Genehmigung hat Scouty Keine Begrenzung
Lauterach Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Lonsee Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen Max. 10, in Lonsee und Urspring je max. 4 Keine Angabe
Merklingen Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen Keine Anzahl
Munderkingen Innerhalb geschlossener Ortschaft. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Max. 10
Neenstetten Im Dorfplatzbereich darf nicht plakatiert werden! 2 Plakate jeweils an den drei Ortseingängen Max. 2 Keine Angabe Zeitnah
Nellingen Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten 4-6 Wochen 4 Tage
Nerenstetten Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Max 2. Nach der Wahl unverzüglich
Oberdischingen Plakatierung an Lichmasten mit Ausnahme der historischen Ortsmitte. Keine Anbringung an Verkehrszeichen, verkehrsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Außerdem wird vor dem Rathausparkplatz am 01.09.2013 vor der Wahl eine Plakatwand aufgestellt, eine Zuteilung/Reservierung der Fläche erfolgt nicht. Keine Plakatierung an historische Ortsmitte + Kastanienallee. Am Wahllokal keine Wahlwerbung. Max 10 1 Woche
Obermarchtal Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 10 4 Wochen 1 Woche
Oberstadion Oberstadion: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße „Mühlhauser Straße“ – bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums ca. 100 m vor und nach dem Krippenmuseum.

Hundersingen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Hauptstraße“ Mühlhausen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Moosbeurer Straße“ Moosbeuren: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Biberacher Straße“

Max. 1 pro Ortsteil in der Durchfahrtstraße Keine Angaben
Öllingen Im Umkreis von Rathaus und Kirche darf ca. 50 m nicht plakatiert werden! Keine Angabe Zeitnah
Öpfingen Straßenlaternen, sonst. Pfosten. Nicht am Rathaus Schlosserstr. 10 4 Wochen 1 Woche
Rammingen Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen 5 Plakate
Rechtenstein Plakatiertafeln im Braunselweg und in der Karl-Weiss-Str. / Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen Max. 3 10 Tage
Rottenacker Die Plakatwerbung ist auf die Braigestraße, Bahnhofstraße, Ehinger Straße, Kirchstraße, Kirchbierlinger Straße, Konrad-Sam-Straße und Volkersheimer Straße beschränkt. Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht.

Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen

Max. 5 4 Wochen Unmittelbar nach dem Wahltag
Schelklingen Plakatierungstafel Standorte lt. Liste. Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten 13 Plakattafeln (Schelklingen 6 + Ortsteile 7) - Hohlkammer PLakate keine BegrenzungCheck green.gif Zeitnah
Setzingen Nur Plakattafel - Kirchstraße 4 in 89129 Setzingen - Keine Angabe -
Untermarchtal Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Unterstadion Plakate Plakate an Straßenlaternenmasten, sturmsicher und ohne

Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten aufgehängt werden. Die Straßenmasten nicht beschädigen.

max 3-5 4-6 Wochen 1 Woche
Unterwachingen Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Weidenstetten Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. max. 5 3 Tage
Westerheim Mit Ausnahme der Straße Kirchenplatz (Rathaus, Haus des Gastes, Kirche und Kindergarten) und der Ortsmitte (Kreuzung L1236, L252, K7408) ist das Aufstellen von Werbeträgern zugelassen Max 5. 4 Tage
Westerstetten Keine Plakate sichtbar vom Wahllokal aus(Rathaus, Kirchstraße 3, Westerstetten

Alte Schule, Ulmer Straße 20, Vorderdenkental) / Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Die Plakate sind sturm- und wettersicher anzubringen bzw. aufzustellen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen re-gelmäßig auf Standfestigkeit

max. 4 Keine Angabe 2 Tage

Motive

Stand: 07.07.2014