BW:Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg/Mitgliederversammlung2016.1/Anträge
1. Antrag auf Satzungsänderung
Der Parteitag möge beschließen den Art.12 (3) wie folgt zu ändern: alt: (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben, soweit das Mitglied dem zugestimmt hat, an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt oder hat das Mitglied der elektronischen Einladung nicht zugestimmt, dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
neu: (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als E-Mail versendet und auf der Kreis- und/oder Landeshomepage veröffentlicht wurde.
Begründung: Die Änderung der Art der Einladung wäre die Umsetzung der BPT und LPT Beschlüsse auch auf KV Ebene. Dort wurde bereits beschlossen, dass zu den jeweiligen Parteitagen nur noch per Mail und Veröffentlichung auf der Homepage eingeladen wird. Aufstellungsversammlungen zu Wahlen sind davon NICHT betroffen. Es geht hierbei ausschließlich um die Kreisparteitage.