BW:CW-FDS BTW2013

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Orga-Seite des Kreisverbandes Calw-Freudenstadt zur Bundestagswahl 2013

Aufstellungsversammlung des Kreisverbandes CW-FDS

http://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Freudenstadt/Protokolle/2012-09-19_-_Notizen


In Horb fand im AUGUST 2012 die Aufstellungsversammlung
der Piratenpartei Deutschland zur Wahl eines Direktkandidaten
für den 18. Bundestag im Wahlkreis 280 statt.


Adrian "Rabi" Friese

aus Weil der Stadt, Student an der Uni Tübingen,
wird die Piratenpartei als Direktkandidat
in dieser wichtigen Wahl vertreten.

Piraten im Nordschwarzwald freuen sich
auf eine erfolgreiche Wahlkampagne
mit "Rabi"!!


Aktionen und Termine

(Wer macht was? Vorschläge?)


Infostände

(Wer organisiert? Wer hilft mit? Aufbau? Abbau?)


Material für Infostände, Werbematerial, Sonstiges

(Wer hat was, oder kann welches Material beschaffen?)

  • Ralf hat noch 36 Hefte "Grundsatzproramm" und eine Parteifahne (in Horb)
  • SD hatte eine dekorative kleine "Schatztruhe für Schokoladenmünzen" als Blickfang am Infostand. Wer hat so etwas?

Link zu "Rechtliche Rahmenbedingungen der Plakatierung im Wahlkampf"

Plakatiert werden sollte in folgenden Orten:

(Wir haben (?) Plakate, wie teilen wir diese auf? Wo werden diese gesehen? Das sollten Ortskundige machen.)


Städte/Gemeinden

im Kreis Calw

  • Calw (Kernstadt):

im Kreis Freudenstadt

  • Baiersbronn:
  • Alpirsbach
  • Huzenbach:
  • Musbach:
  • Freudenstadt:
  • Loßburg:
  • Lombach:
  • Dornstetten:
  • Aach:
  • Hallwangen:
  • Glatten:
  • Schopfloch:
  • Grömbach:
  • Pfalzgrafenweiler:
  • Durrweiler:
  • Herzogsweiler:
  • Bösingen:
  • Tumlingen:
  • Hörschweiler:
  • Rexingen:
  • Horb (Kernstadt):
  • Nordstetten:
  • Hohenberg:
  • Bildechingen:
  • Betra:
  • Bittelbronn:
  • Eutingen:
  • Empfingen:



Genehmigungen

Genehmigungen zum plakatieren wurden beantragt für folgende Gemeinden:


Folgende Genehmigungen liegen vor:

Beispiele von Auflagen vom letzten Wahlkampf

Achtung! Jede Gemeinde macht andere Auflagen, an die wir uns halten müssen. Dieses sind einige Beispiele:

  • Keine Schilder
  • Keine Brückengeländer
  • Keine Sichtbehinderung
  • Nicht im Weg bei Benutzung des Gehwegs
  • Mindestens 0,5m von der Fahrbahn weg
  • Standfest anbringen
  • Keinen Müll (abgeknippste Kabelbinder) zurücklassen
  • Mindesthöhe bei Gehwegen 2,25m oder 2,5m
  • Es darf keine geschlossene Kette von Plakaten aufgestellt werden.
  • Keine Lichtmasten mit gelben Aufklebern! Die sind für Kommerzielles reserviert.
  • Keine lackierten Lichtmasten.
  • Der erste Lichtmast nach dem Ortsschild muss jeweils frei bleiben.
  • Lichtmasten dürfen nicht doppelt belegt werden.
  • Rot-weiße Bänder auf Lichtmasten dürfen nicht verdeckt werden.
  • Zum Befestigen nur Plakattaschen oder Kabelbinder.
  • "Sofern Plakate an Lichtmasten befestigt werden, ist dies lediglich an den technisch markierten Leuchten (d. h. Kofferleuchten bzw. Peitschenmasten) und nur noch mit Kabelbindern gestattet. An den farbig lackierten Laternenpfosten ist die Plakatierung grundsätzlich untersagt." Es darf nicht für "Alkoholmissbrauch" geworben werden, wie z.B. "Flatrate-Saufen, Saufen bis der Arzt kommt, Wodka-Time etc.". Kein Scheiß, das ist wörtlich zitiert. ;)


Großplakate

Sollen Großplakate aufgestellt werden? (sehr viel Arbeit!)

Aufbauanleitungen:

Stadt/Gemeinde Plakatieren ab Anzahl zugeteilte Plakate Ansprechpartner Aufhängen Helfer Aufhängen Plakate wo aufgehängt/gestellt Anzahl aufgehängt Ansprechpartner Abhängen Helfer Abhängen Anzahl abgehängte Plakate
(xx.xx.2013) ?? Du? Du? Orte? XX aufgehängt/gestellt Du? Du? XX abgehängt/eingesammelt
Du? Orte? XX aufgehängt/gestellt - -