BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/selbstbestimmung

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Sexuelle Selbstbestimmung
FRAGE:

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Jonas M.

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Andreas Lotter

In gesellschaftlichen Fragen bin ich grundsätzlich für die höchstmögliche Toleranz und Offenheit, auch seitens der staatlichen Behörden. Das die in unserem Lande bis 2011 über 58 Jahre andauernde konservative Herrschaft z.B. gleichgeschlechtliche Ehen auf der Kfz-Zulassungsstelle hat schließen lassen war in meinen Augen ein Unding!

Martin Bartsch

Ist jetzt nicht unbedingt mein Thema, aber grundsätzlich: alternative Lebensmodelle sollten, soweit sie niemandem schaden, dem heterosexuellen Lebensmodell gleichgestellt werden.

Sebastian Nerz

Verschärfung von Gesetzen ist ein schwieriges Thema, in weiten Teilen werden, wenn es Probleme gibt, existierende Gesetze nicht angewendet. Eine Verschärfung würde das aber nicht lösen. Ansonsten halte ich es für legitim, wenn zustimmungsfähige Erwachsene so miteinander leben, wie sie das eben wollen. Der Staat sollte sich da mMn weitgehend raushalten und unterschiedliche Modelle gleichstellen. Interessant wird dies übrigens für polygame Beziehungen bzw n:m Verhältnisse (also nicht 'Eine Frau, viele Männer' oder andersrum, sondern mehrere Personen die jeweils Beziehungen zu mehreren Personen unterhalten). Das ist was bspw. Unterhalt oder Versicherungen angeht, nicht trivial zu lösen.

Harry Botzenhardt

Ich glaube, Mängel in diesem Bereich sind weniger ein rechtliches, vielmehr ein gesellschaftliches und kulturelles Problem. Ich sehe da im Moment keinen Handlungsbedarf für einen Politiker. Morgan le Fay 16:48, 23. Mai 2012 (CEST)

Lisa Collins

Ein sehr komplexes Thema.

Erstmal bin ich der Meinung, dass "Geschlecht" kein Merkmal sein sollte, dass staatlich erfasst wird. Jeder darf von Anfang an entscheiden, welchem Geschlecht er sich zugehörig fühlt und darf das auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder revidieren, wenn es nicht mehr auf ihn passt und das auch ohne irgendwelche geschlechtsumwandelnden Operationen.

Genauso darf jeder für sich entscheiden, mit wievielen Menschen er was-auch-immer tut. Dabei ist es auch völlig egal, ob er mit diesen Personen verwandt ist, solange es einvernehmlich zwischen erwachsenen Menschen geschieht. Ich würde daher in diesem Zug auch "Beischlaf zwischen Verwandten" nicht länger unter Strafe stellen.

Alexander Brandt

Jeder wie er mag solange er niemanden (und keine Tiere) auf egal welche Weise schädigt.

Sexualstraftäter die nicht als psychisch krank gelten kommen meiner Meinung nach oft mit zu geringer Strafe davon, wenn man bedenkt, dass sie einen Schaden angerichtet haben, der sich ein Leben lang auswirkt (oft liegt es nur daran, dass der Richter das Strafmaß nicht ausreichend ausschöpft).

Sven Krohlas

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Auch wenn ich zuerst skeptisch war: Unser Positionspapier "Abschaffung des Paragraphen § 173 Beischlaf zwischen Verwandten" [1] macht Sinn. Für mich hat das aber keine hohe Priorität.

Davon abgesehen stehe ich hinter unserem Geschlechter- und Familienprogramm.[2]

Für Verschärfungen sehe ich aktuell keinen Anlass, bin jedoch auch kein Experte auf diesem Rechtsgebiet.

Jan Lüdtke-Reißmann

Die Notwendigkeit für Gesetzesverschärfungen kann ich nur im Zusammenhang mit den §§ 176, 176a und 176b StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern, Schwerer, Mit Todesfolge) erkennen. In diesem Bereich verstehe ich keinen Spaß und habe vielfach das Empfinden, dass konsequentere Urteile besser wären. Eine Abschreckung wird hierdurch zwar nicht erreicht werden, da es sich aus meiner Sicht regelmäßig um krankhaft Ursachen handelt. Der Schutz weiterer Opfer muss jedoch besser gewährleistet sein.

Ich möchte, dass sich jedes Individuum nach seiner sexuellen Orientierung mit anderen Individuen zusammenfinden kann wie es möchte. Dem Positionspapier zum § 173 StGB stehe ich nach wie vor sehr kritisch gegenüber, da ich den Nachweis von Selbstbestimmung gegenüber der versteckten Anwendung von Zwang als problematisch ansehe.

Marco Hauke

Da bin ich im Moment völlig überfragt da ich die Problemstellungen auf die du hinaus willst nicht kenne.

Grundsätzlich ist mal jeder erwachsene Mensch für sich verantwortlich und was zwischen 2 Erwachsenen passiert geht den Staat nichts an. Wie das mit sexuellen Aktivitäten zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen in unserem Staat geregelt ist, das halte ich grundsätzlich mal nicht für verkehrt.

Nennt mir ein konkretes Beispiel und ich gebe eine konkrete Antwort.

Haukemar 14:43, 3. Jun. 2012 (CEST)

Julia Rott

Reden wir über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch, Kinder- oder Tierpornografie, Zuhälterei etc.), sehe ich keinen Anlass zur Lockerung und kenne mich zu wenig aus, um eine Verschärfung forden zu können.

Änderungsbedarf besteht in der Familienpolitik, zum Beispiel bei der Schließung von Lebenspartnerschaften, überhaupt der überflüssigen Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaften oder dem Ehegattensplitting. Da bietet unser Programm auch schon einige vorbildliche Ansätze.

Dee Kay

Ich bin zu wenig vertraut mit Gesetzen zu diesem Themenkomplex um eine vernünftige Aussage treffen zu können.

Prinzipiell geht es hier um die Privatsphäre von Mitbürgern aus der sich der Staat raushalten soll.

Bezogen auf Lebensgemeinschaften bedeutet das konsequenterweise, dass alle gleich behandelt werden sollten und somit niemand mehr subventioniert werden sollte. Die negative Bevölkerungsentwicklung zeigt sowieso schon die Unsinnigkeit auf. Hier gilt es neue Vorschläge zu machen (z.B. kein Betreuungsgeld sondern flexible Betreuungsangebote).

Alexander R. Brehm

Die sexuelle Selbstbestimmung, wie sie in Deutschland geregelt ist, ist so wie sie ist in Ordnung. Sie räumt jedem seine freie sexuelle Entfaltung ein, solange diese legal ist.

Thomas Bierling

Ich bin prinzipiell der Meinung, daß jeder Mensch dieses Thema nach eigenem Gusto ausgestalten darf und daß der Staat hierzu gar keine Meinung zu haben hat. Konkret bedeutet dies, daß alle Gesetze dahingehend überprüft werden müssen, daß keine Form der Lebens- oder Partnerschaftsgestaltung Vor- oder Nachteile erfährt. Das Geschlecht von Menschen ist wie alle anderen Eigenschaften Privatsache. Und wenn sich n Menschen des einen Geschlechts mit m Menschen eines anderen Geschlechts verpartnern, so soll die Ausgestaltung dieser Partnerschaft ebenfalls Privatangelegenheit sein.

Jan David Mörike

Welche Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Bei Herstellung von Kinderpornografie sowie generell bei Kindesmissbrauch höheres Strafmaß als bisher!

Michael Krause

Kein Gesetz sollte die sexuelle Selbstbestimmung einschränken es sei den das dadurch eine Gefährdung oder Verletzung von anderen Persönlichkeitsrechten eintritt.

Andreas Bergholz

Nie mit dem Thema beschäftigt. Kein Statement.

Hagen Stanek

Damit kenne ich mich nicht aus.

Christian Thomae

Unsere Parteiprogrammpunkte unterstütze ich voll und ganz. [3]

Ich teile die Meinung von Jan Lüdtke_Reißmann betreffend der §§ 176, 176a und 176b StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern, Schwerer, Mit Todesfolge). Die Urteile fallen nach meinem Empfinden zu milde aus. Im Fokus steht gefühlt der Täter und weniger das Opfer. Hier wäre Nachbesserung notwendig.

Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.

Gesetze die eine allgemeine sexuelle Selbstbestimmung einschränken sind verfassungswidrig! Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe?!?

Solltest du die sexuelle Selbstbestimmung darauf beziehen, dass was ich weiter oben lese, dritte dadurch in irgend einer Weise Schaden davon tragen könnten, gebe ich z.B. Christian Thomae recht und schließe mich seiner Position an. "Die Notwendigkeit für Gesetzesverschärfungen kann ich nur im Zusammenhang mit den §§ 176, 176a und 176b StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern, Schwerer, Mit Todesfolge) erkennen. In diesem Bereich verstehe ich keinen Spaß und habe vielfach das Empfinden, dass konsequentere Urteile besser wären. Eine Abschreckung wird hierdurch zwar nicht erreicht werden, da es sich aus meiner Sicht regelmäßig um krankhaft Ursachen handelt. Der Schutz weiterer Opfer muss jedoch besser gewährleistet sein.

Ich möchte, dass sich jedes Individuum nach seiner sexuellen Orientierung mit anderen Individuen zusammenfinden kann wie es möchte. Dem Positionspapier zum § 173 StGB stehe ich persönlich kritisch gegenüber, da ich den Nachweis von Selbstbestimmung gegenüber der versteckten Anwendung von Zwang als problematisch ansehe."

Andreas von Marschall

Momentan gibt es aus meiner Sicht keinen Bedarf der Lockerung, aber auch keinen Grund für Verschärfung. Aus meiner Sicht kann jede( r) mit jedem ins Bett steigen, so lange es von beiden Seiten selbstbestimmt bleibt. Ausnahmen sind für mich Kinder und Schutzbefohlene, das gehört zur Profession einiger Berufe unbedingt dazu.

Norbert Hense

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Zunächst: Für Verschärfungen sehe ich keinen Bedarf.

Davon abgesehen, finde ich unser Geschlechter- und Familienpolitisches Programm gut und unterstütze es!

Martin Lange

Ich stehe hier voll und ganz hinter den Forderungen, die wir auf Bundes- und Landesebene in unser Programm aufgenommen haben. Sexualität ist nichts, was den Staat angeht, es ist Privatsache. Einvernehmliche Aktivitäten zwischen zurechnungsfähigen Erwachsenen sollen uneingeschränkt erlaubt sein. Bestehende Regelungen zwischen Menschen und Tieren oder Erwachsenen und Kindern sollten so bleiben, wie sie sind. (Sprich, wie sie in Deutschland sind, so Sachen wie "Ist volljährig, sieht aber nach Ansicht von irgendwem minderjährig aus und wird daher wie ein Kind behandelt", wie es sie mittlerweile auf EU-Ebene gibt, will ich bei uns nicht haben)

Tobias Zawisla

Der Staat sollte nicht mit Gesetzen in die Sexualität selbstbestimmter Erwachsenen eingreifen.

Stefan Urbat

Ich stehe voll hinter unseren programmatischen Beschlüssen zu diesem Thema auf Landes- und Bundesebene und denke daher, dass viele Lockerungen in diesem Gebiet nötig sind, Verschärfungen jedoch nicht.

Christian "Krisch" Alkemper

Beim Sexualstrafrecht sind im Wesentlichen zwei Aspekte zu beachten:

  • Grundsätzlich muss sich der Staat aus allen Bereichen heraushalten, in denen erwachsene Menschen im gegenseitigen Einverständnis sexuell miteinander verkehren.
  • Ausnahmen sind sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen sowie Menschen, denen es an der Reife mangelt, über ihr Einverständnis zu entscheiden.

Die Notwendigkeit einer Verschärfung von Gesetzen im Bereich des Sexualstrafrechts sehe ich derzeit nicht. Sexuelle Handlungen an Tieren lehne ich jedoch ab, da ein Einverständnis vonseiten eines Tieres nicht geäußert werden kann und sexuelle Handlungen deswegen aus meiner Sicht im Zweifelsfall einen Verstoß gegen den Tierschutz darstellen.

Bastian Haas

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?
Ich sehe keinen Bedarf in diesem Bereich irgendetwas zu verschärfen. Was Erwachsene (egal wie viele und welchen Geschlechts...) sexuell einvernehmlich tun, braucht den Staat nicht zu interessieren. Aus diesem Grund unterstütze ich auch die Abschaffung des §173 StGB.

Stimmbürger

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern?

Das ist nicht mein Thema, aber die rechtliche Gleichstellung mit der Hetero-Ehe kann ich befürworten.

Der §173StGB ist mir bekannt, ich halte dieses aber für nicht wirklich wichtig.


Würdest du welche verschärfen?

Nein

NineBerry

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Soweit es um Sexualität zwischen Menschen geht, gibt es wenig Änderungsbedarf. §173 StGB (Inzest) sollte man streichen.

Eine Verschärfung der Bestrafung von Sex mit Tieren lehne ich ab. Verhalten, das Tieren schadet, ist durch das Tierschutzgesetz bereits ausreichend mit Strafe bedroht.

Was die körperliche geschlechtliche Selbstbestimmung angeht, ist noch viel zu tun. Kinder, die nach der Geburt nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, sollten nur bei einer dringenden medizinischen Notwendigkeit einer Operation unterworfen werden, die körperliche Merkmale eines Geschlechts entfernt.

Frank Schröder

Die sexuelle Selbstbestimmung darf meiner Meinung nach nur dann eingeschränkt werden, wenn die Grundrechte von Mitmenschen gefährdet sind. Verbrechen wie sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung sind daher zu Recht strafbar. Eine Verschärfung bestehender Strafen lehne ich aber ab, da sie nicht abschreckend wirken. Das würde allenfalls eine verbesserte Aufklärungsquote. Ansonsten hat Abausd in seiner Antwort bereits treffend aufgelistet, wo es momentan Unstimmigkeiten gibt, die besser geregelt werden könnten. Fundamentalen Änderungsbedarf sehe ich allerdings nicht. Einem Antrag zur Abschaffung von §173 StGB gemäß unserem Positionspapier würde ich zustimmen.

Andreas Hahn

Welche Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Nach einer erleuchtenden Diskussion über den Inzestparagraphen (§173 StGB) bin ich für dessen Abschaffung. Ansonsten habe ich mich mit dem Thema zu wenig beschäftigt.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Ich stehe in diesem Punkt voll hinter unserem Programm. Der Staat darf nicht in das Schlafzimmer reinregieren, was Erwachsene in n-seitiger echter Zustimmung machen geht den Staat und das Gesetz nichts an. Derartige Verbote (Inzest, siehe unsere Positionspapier etwa) müssen abgeschafft werden. Ein Kind zwingend nach Geburt einem Geschlecht eindeutig zuzuordnen, lehne ich ab. (Genauso wie die Pflicht zum geschlechtseindeutigen Vornamen) Verchärfungen im Bereich der Sodomie halte ich für nicht notwendig, wir haben einen bestehendes Tierhschutzrecht.

Andre Martens

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Der Staat hat sich weitgehend aus dem Sexualleben seiner Bürger rauszuhalten, was er im Großen und Ganzen ja auch tut. Mit unseren Parteitagsbeschlüssen zu der Thematik bin ich ausnahmslos einverstanden.

Jochen "Laser" Schmidberger

Auf gut deutsch?
Den Staat geht es einen Sch...dreck an, wen ich vögle und mit wem und wievielen Personen ich eine Familie gründe!

Thomas Lambeck

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?
Bei diesem Thema kenne ich mich nicht gut aus. Ich habe deshalb keine speziellen Pläne für Gesetzesänderungen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jede(r) seine sexuellen Vorlieben frei von staatlicher Kontrolle ausleben können sollte solange dies freiwillig geschieht und keine Zwangslage ausgenutzt wird.

Max Kehm

Sexuelle Beziehungen sollten sofern sie unter volljährigen Menschen auf Basis freiwilliger Verienbarung eingegangen werden vom Staat in jedem Fall voll anerkannt werden.

Jürgen 'Yonny' Martin

Frage: Welche Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Einer wesentlicher Grund für meine Kandidatur ist es, die Geschlechter- und Familienpolitik, wie sie im Grundsatzprogramm der Piratenpartei beschlossen ist, möglichst vollständig zu verwirklichen. Alle bestehenden gesetzlichen Hemmnisse gilt es daher zu beseitigen. Als Piraten haben wir hierzu von allen Parteien den freiheitlichsten Ansatz, den wir gegenüber der klerikal-konservativen Clique offensiv vertreten sollten. Gründe, irgendwelche Gesetze zu verschärfen, sehe ich nicht.

Christoph Grüner

Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Frage richtig verstanden habe. Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, jeder Mensch bestimmt selbst, wann er wo, mit wem, welchen sexuellen Verkehr haben möchte. Das Gegenteil hierzu währe sexuelle Fremdbestimmung, also sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung.

Die einzigen Gesetze, welche der sexuellen Selbstbestimmung entgegenstehen, sind meines Wissens das Jugendschutzgesetz, das Verbot von sexuellen Handlungen mit Tieren und Leichen (sind rechtlich beides Sachen) und Inzest. Außerdem kommen noch Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ergebnisses dazu. Ich bin jetzt kein Experte im Sexualstrafrecht, sehe aber momentan keinen Handlungsbedarf.

Da ich aber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als sehr wichtig empfinde, bin ich auch hier gerne bereit, mich für die Beseitigung von Misständen einzusetzen, wenn ich von welchen erfahre.

Simone Gaiser

Es wäre sehr schön, wenn Du Deine Fragen eindeutiger formulieren würdest!

Das Sexualstrafrecht sollte dringend überarbeitet werden, da ich hier zu starke Schwankungen der Bestrafung sehe.

Die sexuelle Selbstbestimmung von etwa gleichaltrigen Jugendlichen und zwischen Erwachsenen sehe ich als recht einfach an. Hier soll jeder machen dürfen, was beiden gefällt. Hier ist die Betonung bei beiden.

Nötigung oder Mißbrauch haben damit nichts zu tun und stehen auf einem anderen Kapitel, das meines Erachtens viel zu milde bestraft wird. Grundsätzlich steht immer der Täter im Mittelpunkt und die Opfer werden oft vergessen.

Unsere Gesetze hierzu sind recht eindeutig. Die Urteile werden aber zu viel zu oft in abgemildeter Form, ausgesprochen.

Nathanael Bienia

Kenne mich in diesem Thema zu wenig aus um eine wirkliche Aussage treffen zu können.

Heinz Kraft

Welche Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Einem Antrag zur Abschaffung des §173 StGB gemäß unserem Positionspapier würde ich zustimmen.

Mit unserem Geschlechter- und Familienprogramm gehe ich gedanklich konform.

Höhere Strafandrohungen halte ich für Unsinn. Die Justiz müsste sich nur unter Würdigung der Gesamtumstände der Tatbegehung dazu bewegen, zu verhängende Freiheitsstrafen künftig im oberen Drittel der Strafandrohung anzusiedeln. (Einzelfallentscheidung)

Holger 'LeLion' Reichert

Verschärfen keine.

Ich bin ebenfalls für die Abschaffung von §173 StGB.

Volker Dyken

Wir haben dazu bereits gute programmatische Aussagen. Auch bei diesem Thema vertrete ich den Standpunkt der größtmöglichen Liberalität gesetzlicher Regelungen, die nur beim Kinderschutz ihre absolute und unumstößliche Grenze haben müssen.

Sebastian 'S3sebastian' Staudenmaier

Grundsätzlich sollte sich der Staat nicht in die Sexualität der Menschen eingreifen, um etwa moralische Vorstellungen einiger Gruppen durchzusetzen, ohne dabei tatsächlich Menschen zu schützen.

Als Gesetz in diesem Zusammenhang, über dessen Lockerung man diskutieren sollte, fällt mir §173 StGB ein. Die Piratenpartei fordert die Abschaffung dieses Paragraphen in einem Positionspapier: http://wiki.piratenpartei.de/Positionspapiere/Abschaffung_des_Paragraphen_%C2%A7_173_Beischlaf_zwischen_Verwandten

Damit habe ich mich bisher noch nicht auseinandergesetzt.

Sven Fuchs

Wir haben da ja auf dem letzten (?) Programmparteitag zum Thema Inzest beschlossen. Läuft.

Mark Neis

Ich sehe gerade drängendere Themen als dieses. Die entsprechenden Forderungen wurden ja bereits erhoben.