BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/meinung

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Meinungsfreiheit
FRAGE:


Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Jonas M.

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Andreas Lotter

Dort wo die persönliche Würde anderer Menschen anfängt.

Martin Bartsch

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung werden nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.)

Sebastian Nerz

Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Meinungsfreiheit deckt also bspw. keine Volksverhetzung, keine Hassreden, keine Beleidigungen oÄ ab.

Harry Botzenhardt

DIE GEDANKEN SIND FREI! Meinungsfreiheit ist grenzenlos, nicht aber die Freiheit, diese öffentlich und gegenüber Dritten zu äußern. Hier zieht auch der Gesetzgeber sinnvolle Grenzen, trotz unscharfen Übergangs zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung bzw. übler Nachrede. Morgan le Fay 16:15, 23. Mai 2012 (CEST)

Lisa Collins

Denken darf jeder, was er will, ohne Einschränkung. Wenn er es auch äussert, hört es da auf, wo es die Freiheit eines Anderen einschränkt. Z.B. wird die Leugnung des Holocaust oder der Aufruf zu einer Straftat nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Marco Geupert

Eine Meinung öffentlich zu äussern endet genau an dem Punkt, an dem man jemand anderes angreift (z.B. durch Beleidigung). Hierzu gibt es sinnvolle Grenzen, die der Gesetzgeber gezogen hat.

Alexander Brandt

Art 5 GG

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

und natürlich

Art 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Schwierig ist natürlich die Frage danach, wann die Grenze überschritten ist. Wenn mir jemand glaubhaft versichert, eine meiner Aussage habe ihn beleidigt, entschuldige ich mich und versuche dies beim nächsten Mal zu vermeiden.

Jan Lüdtke-Reißmann

Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen wo sie andere Menschen in irgendeiner Form einschränkt. Niemand kann sich jedoch von Gedanken freimachen, die andere Menschen einschränken. Hier muss aus meiner Sicht jeder Einzelne an sich arbeiten diese Gedanken zu erkennen und auf ihren logischen Gehalt abklopfen. Dann werden einschränkende Gedanken auch weniger geäußert. Dies ist aus meiner Sicht keine Schere im Kopf, sondern ein permanenter Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung.

Sven Krohlas

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Auch bei der Meinungsfreiheit gilt: Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo die von anderen beginnt. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Holocaustleugnung und die Verbreitung offensichtlicher Falschaussagen müssen und dürfen wir nicht tolerieren.

Marco Hauke

Meinungsfreiheit sollte genau da enden, wo das Strafgesetzbuch beginnt. Allerdings ist es gerade das Meinungsstrafrecht das in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen geführt hat. Als Beispiel seien die §§ der "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" oder die "Volksverhetzung" genannt. Ich finde, wir sollten die Meinungsfreiheit so weit fassen, wie es unsere Gesellschaft aushält.

Haukemar 14:09, 3. Jun. 2012 (CEST)

Stevan Cirkovic

An der Stelle ist ein Verweis auf das große und sehr komplexe Themenfeld angebracht. Was z.B. das Bundesverfassungsgericht in der Länge von mehreren Hundert Seiten dazu geurteilt hat, vermag man nicht zu verkürzen. Ungesagt möchte ich jedoch nicht lassen, dass Volksverhetzung oder Anstiftung zum Verbrechen nicht mit Freiheit zu tun hat.

Hier geht es zu meiner Frageseite und hier zu meinem Blog.

Matthias Weiss

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ – Art. 5 Abs. 2 GG

Julia Rott

Aus dem Grundgesetz wurde ja schon zur Genüge zitiert und Meinungsäußerungsfreiheit ist die treffendere Bezeichnung, sofern es um Einschränkungen geht. Ergänzend noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention:

Freiheit der Meinungsäußerung

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Tobias Zawisla

Die Menschenwürde ist ihre natürliche Grenze.

Dee Kay

Geltende Gesetze und die Würde des Menschen, eigentlich eine klare Sache.
Für mich zählt aber auch Respekt, Höflichkeit, Freundlichkeit und Vertrauen mit zu dieser Grenze. Zumindest bin ich nicht bereit mich mit Menschen auseinanderzusetzen, die diese Attribute des Umgangs miteinander, einfach vergessen.

Volker Dyken

Die Grenzen liegen dort, wo der Einzelne oder eine Gesamtheit von Menschen durch eine Meinungsäußerung so angegriffen werden, dass sie in ihrer Menschenwürde verletzt werden.

Alexander R. Brehm

Die im Grundgesetz bereits definierte Grenze ist ganz gut: solange man mit seiner Meinung niemand anderen beleidigt, ausgrenzt oder diskriminiert.

Thomas Bierling

Die Meinungsfreiheit ist sowieso unbeschränkt, denn eine Gedankenpolizei haben wir glücklicherweise noch nicht. Das Recht auf Äußerung einer Meinung findet seine Grenzen dort, wo die Rechte des anderen anfangen. Das ist naturgemäß schwer zu definieren, aber die derzeitige Formulierung im Grundgesetz ist diesbezüglich durchaus in Ordnung. Ich persönlich tendiere hier zu einer eher großzügigen Auslegung, denn das muß eine Demokratie aushalten können, denn verbieten lassen sich Meinungen ohnehin nicht, und das ist auch gut so.

Michael Krause

Grundsätzlich keine. Sie darf aber nicht dazu genutzt werden andere in Ihrer Freiheit ein zu schränken, zu beleidigen oder diskriminieren.

JanDavid Mörike

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen wo - durch Meinungsäußerung - jemandes Rechte oder Menschenwürde verletzt werden.

Auch, wo durch fortgesetzte destruktive Äußerungen solche Dinge wie Krieg und Völkermord herbei geführt werden.

Das wurde gemacht bei uns von den Nazis, später aber auch in Ruanda und anderswo.

Andreas Bergholz

Hier kann ich nur die wundervollen Worte aus unserem Grundgesetz zitieren:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Christian Thomae

Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, hört die Meinungsfreiheit an der Stelle auf, ab der die Rechte einer anderen Person tangiert werden.

Leider wird diese simple Regel bei Piratenveranstaltungen viel zu häufig ignoriert. Dazwischenreden, Geschrei, Beleidigungen, oder sogar Drohungen sind keine Seltenheit. Gegen dieses Verhalten gehe ich entschieden vor und kann jedem Piraten raten, dasselbe zu tun.

Unser aller Ziel sollte es sein, eine freundliche Arbeitsatmosphäre zu schaffen, die mehr Menschen dazu motiviert, weiterhin an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Das geschieht nicht von alleine.

Hagen Stanek

Keine.

Christian "Krisch" Alkemper

Meinungsfreiheit (im Sinne einer öffentlichen Äußerung) endet dort, wo Würde und Rechte anderer geschädigt werden. Damit ist eigentlich alles gesagt. Beispielsweise den Holocaust unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu leugnen oder zu relativieren, widerspricht nicht nur, wie wir in Neumünster beschlossen haben, „den Grundsätzen unserer Partei“, sondern fällt ganz klar nicht unter die Meinungsfreiheit, denn es handelt sich um eine Herabwürdigung der Holocaustopfer und ihrer Nachkommen – und damit um eine Beleidigung.

Thomas Buck

Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (R. Luxemburg). Das muss man aushalten und dem mit besseren, stichhaltigen Argumenten begegnen.

Diana Keil

Meinungsfreiheit ist eine wichtige Basis der Demokratie. Grenzen sind da zu setzen, wo Diskriminierung, Beleidigungen oder Gewalt Einzug erhalten.

Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.

KEINE! Un des droits les plus précieux de l’Homme „eines der kostbarsten Rechte des Menschen“ Fehlverhalten oder gar Missbrauch der Meinungsfreiheit zeugen für eine nicht funktionierende Sozialstruktur. Verantwortlich hierfür, ist das System und nicht der User! Eine Rückstufung in die absolute Meinungsfreiheit kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Dafür ist sie zu sehr vom "Defekt" des Systems abhängig. Eine absolute Meinungsfreiheit kann nur schrittweise im Einklang mit den Vorhaben der Piratenpartei vollzogen werden. Sie ist eine immer näher kommende Vision

Norbert Hense

Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind bereits gesetzt. Sie endet bei Beleidigung etc.

CarstenMOS

Jeder Mensch sollte die Freiheit haben seine Meinung zuäußern. Aber jeder Mensch hat auch das Recht vorher nach zu denken, was er von sich gibt

Andreas von Marschall

Da halte ich es mit der alten Rosa Luxemburg, meine Meinungsfreiheit endet dort, wo ich die Freiheiten der anderen einschränke.

Frank Schröder

Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind nicht einfach und nicht scharf zu ziehen. Kritisch wird es grundsätzlich dann, wenn durch Meinungsäußerungen anderen Menschen geschadet wird. In einem politischen Schlagabtausch im Bundestag, ist es sicherlich tolerierbar wenn ein Redner versucht seinem politischen Gegner zu schaden. Im privaten und beruflichen Bereich können Meinungsäußerungen, z.B. Beleidigungen, zu Recht strafbar sein.

Sinnvollerweise haben wir daher eine ausdifferenzierte Gesetzeslage, die in vielen Fällen die Grenzen der Meinungsfreiheit regeln. Wenn es um konkrete Fälle geht, können wir gerne überlegen, ob wir Piraten die Grenzen hin zu mehr Freiheit verschieben wollen. In dieser Allgemeinheit ist die Frage sicherlich interessant, aber nur unzureichend zu beantworten.

Martin Lange

Da ist das Grundgesetz eigentlich recht klar. Bei den Bestimmungen zum Schutze der Jugend würde ich mehr Meinungsfreiheit zulassen (hier wird in den letzten Jahren auch zunehmend angesetzt um die Meinungsfreiheit einzuschränken), aber ansonsten passt das mir eigentlich recht gut.

Stefan Urbat

Grundsätzlich findet die persönliche Freiheit immer die Grenze da, wo sie die anderer beschneidet, ansonsten gilt auch die Meinungsfreiheit unbeschränkt. Gesetzlich gibt es allerdings Regeln zu Dingen wie Volksverhetzung, Jugendschutz und Blasphemie, die weitere Einschränkungen mit sich bringen, die insbesondere im Fall der Blasphemie und des Jugendschutzes aber diskussionswürdig sind. Dagegen muss m.E. die de-facto-Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Abmahnungen ein Ende haben.

Bastian Haas

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?
Ich verweise hier wie die meisten anderen Kandidaten auf das Grundgesetz. Dinge wie Beleidigungen, Hassreden, Holocaustleugnung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Stimmbürger

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Die Grenze beginnt, wenn die Grundrechte eines Anderen eingeschränkt werden.

Andreas Hahn

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des/der Anderen beginnt.

So ist z.B. die Leugnung des Holocaust eine kollektive Beleidigung der jüdischen Opfer und damit abzulehnen.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Die individuelle Freiheit findet ihre Grenzen dort, wo sie die Freiheit Dritter einschränkt. Diese Phrase wird im Kontext der Grenzen von Freiheit zurecht immer wieder als Antwort gebracht. Sie gilt auch für die Meinungsfreiheit. Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Üble Nachrede, Beleidigung und ähnliche Meinungsäußerungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, und das ist auch gut so. Zuletzt gilt für die Meinungsfreiheit wie für jedes andere Grundrecht: Sie schützen primär vor staatlicher Repression. Meinungsfreiheit schützt niemanden davor, dass ich dieser Person widerspreche, weil ich eine andere Auffassung vertrete. Und auch nicht davor, dass ich eine Äußerung für vollkommen absurd und schwachsinnig halte.

Andre Martens

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Die Meinungsfreiheit ist dort zu Ende, wo sie die Würde eines Menschen verletzt.

Thomas Lambeck

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?
"Meinungsfreiheit" darf nicht als falscher Vorwand benutzt werden, die Würde oder Rechte anderer Menschen zu verletzen.

Wobei diese Frage ja bei uns im Grunde geregelt ist: Keine Volksverhetzung, keine Verleumdung [...]

Auch hierbei gilt: Die Freiheit jedes Einzelnen endet dort, wo er die Freiheit eines anderen verletzen würde.

Jochen "Laser" Schmidberger

Das ist recht gut geregelt.
Volksverhetzung ist verboten. Richtig so.
Shoa- (Holocaust-) Leugnung ebenso. Ebenso richtig.
Auch wenn ich mir manchmal wünsche, irgendwelchen Idioten auf's Maul hauen zu dürfen, weil sie sich genau an der Grenze zur Strafbarkeit bewegen.
Ansonsten gilt wie überall - die Freiheit endet da, wo in Grundrechte eines anderen eingegriffen wird.

Max Kehm

Die Meinungsfreiheit hört da auf wo die Menschenrechte und Würde anderer angegriffen werden. Verleumdung, Volksverhetzung, Rassistische Propaganda, Holocaust-Leugnung sind somit KEINE freie Meinungsäußerung sondern ein Angriff auf Freiheit und Menschenwürde anderer.

Jürgen 'Yonny' Martin

Frage: Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Diese Grenzen sind durch den Gesetzgeber hinreichend definiert. Grundsätzlich gilt der Art. 5 Abs. 1 GG besagt: Eine Zensur findet nicht statt. Diesen Artikel gilt es für uns Piraten insbesondere den Medien und Meinungsmachern aber auch der Politik wieder verstärkt ins Gedächtnis zu rufen.

Persönliche Herabwürdigung, Diskriminierung von Minderheiten, Rassismus dürfen in der Piratenpartei wie auch im öffentlichen Leben überhaupt keinen Platz haben. Deshalb freue ich mich, dass es uns auf dem BPT in Neumünster gelungen ist, in der Resolution „gegen rechts“ eindeutig Stellung zu beziehen: "Der Holocaust ist unbestreitbarer Teil der Geschichte. Ihn unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu leugnen oder zu relativieren, widerspricht den Grundsätzen der Partei".

Es gibt allerdings Punkte, wo wir noch etwas verändern können, etwa beim sogenannten "Blasphemieparagraphen". Hier ist Lockerung oder Abschaffung angesagt.

Christoph Grüner

Die Gedanken sind frei, und jeder Mensch hat das Recht einer eigenen Meinung. Die Freiheit des Einzelnen muss immer dort enden, wo das Recht des anderen beginnt. In diesem Fall endet die Freiheit der Meinungsäußerung also dort, wo andere Menschen beleidigt, erniedrigt oder diffamirt werden.

Stefan Täge

Laut GG habe ich eine Meinungsfreiheit gegenüber dem Staat, das sind die Abwehrrechte die jedem Bürger zustehen. Gegenüber anderen Personen und oder juristischen Personen endet meine Meinungsfreiheit da, wo die Straffälligkeit meiner Meinung anfängt.

Holger 'LeLion' Reichert

Gedanken sind frei und sollen es auch immer bleiben.

Doch wenn man seine Meinung gegenüber anderen äußert ist für mich die Grenze der Meinungsfreiheit Beleidigung einzelner oder Gruppen oder Diffamierung, Leugnung von Verbrechen etc. Alao Themen, die die Menschenwürde verletzen. An dieser Stelle gibt es aus diesen Gründen Gesetze, die solche Äußerungen unter Srafandrohung stellen.

Jochengp

Die Meinungsfreiheit hört für mich da auf, wo sie die Würde Dritter verletzt, beleidigend, verleumderisch wird.

Holger Hafer

Ihre Grenze sollte die Meinungsfreiheit immer da finden und nur da finden, wo schützenswertere Grundrechte anderer tangiert sind.

Nathanael Bienia

Ich zitiere hier aus meiner liebsten Lektüre:

"Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Heinz Kraft

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo die von anderen beginnt.

Sebastian 'S3sebastian' Staudenmaier

Ich sehe die Grenze der Meinungsfreiheit dort, wo anderen Person erheblicher Schaden droht, etwa durch üble Nachrede oder Verleumdung. Von Gesetzen die Majestätsbeleidigung (auch als "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" bekannt) sowie Gotteslästerung (auch als "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" bekannt) verbieten, halte ich allerdings wenig.

NineBerry

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Es kann keine absolute Meinungsfreiheit geben. Ich bin kein Verfechter absoluter Meinungsfreiheit.

Grenzen sind schon in der Erklärung der Menschenrechte und im Grundgesetz genannt:

  • Zum Schutz der persönlichen Ehre
  • Zum Jugendschutz
  • Zum Schutz vor Anstiftung von Diskriminierung

Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit gehen in Deutschland in einigen Bereichen (vor allem beim Schutz der persönlichen Ehre) zu weit. Ich würde da gerne Reformen bei Detailfragen sehen. Auch einen Blasphemie-Paragraphen (§166) brauchen wir auch nicht wirklich.

Da Kommunikation immer stärker international läuft, werden wir in Zukunft internationale Standards brauchen, was Meinungsfreiheit angeht. Bei solchen Verhandlungen würde ich mich eher auf die Seite der USA als auf die Seite Saudi Arabiens stellen.

René Schmalian

Meine Meinungsfreiheit endet da, wo die des anderen anfängt.
Ist bei uns eigentlich gut gregelt.

Sven Fuchs

Das GG regelt das schon ganz gut soweit. Vielleicht ist es auch an der Zeit mal über das Verhältnis von Trägern in "Amt&Würden" (Beamte, Kirche) zum Normalo zu reden und da Änderungen zu akzeptieren.

Carsten Göpfert

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?
Eine Handlungsmaxime kann sein: Die Freiheit des Eigenen hört da auf, wo sie die Freiheit und das Wohlbefinden eines Anderen verletzt. Ebenso darf Meinungsfreiheit auch nicht als Vorwand für Beleidigungen, Hetze etc. dienen.

Voltaire07

Prinzipiell gar keine. Wir haben jedoch die Aufgabe, jeder für sich und zusammen in der politischen Bewußtseinsbildung, unterscheiden zu lernen, was Meinung ist und was kalkulierte demagogische Äußerung darstellt (wie aktuell die Auseinandersetzng um Holocaustleugnung.) Lügen sind keine Meinung, aber wir müssen Lügen erkennen und entlarven.

Frank Umann

Die Meinungsfreiheit selbst hat keine Grenzen - solange die Meinung nicht (öffentlich) geäußert wird. Falls doch, findet sie ihre Grenzen in Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung; wobei letzteres natürlich ein gefährlicher Gummiparagraph sein kann und daher schon etwas kritisch ist.