BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Karenzzeiten

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Karenzzeiten
Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln.

Frage:

Bist du bereit, eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

RiboRas 02:25, 8. Jun. 2012 (CEST)

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Andreas Lotter

Ich könnte grundsätzlich vorstellen auf eine solche anrüchige Anstellung direkt nach dem Mandat zu verzichten. Da ich auch glaube, das selbst bei einer jetzt erfolgreichen Bewerbung um ein Mandat, ich nicht bis zum Antritt meiner Rente ich im Parlament sitzen werde, dürfte dies noch ein bestimmt wichtiger Punkt für mich werden.

Sven Krohlas

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Prinzipiell ja. Falls jedoch mein berufliches Fachgebiet, Informatik, mit meinem politischen zusammenfallen würde, würde dies de facto einem dreijährigen Berufsverbot entsprechen. Und dies ohne Ausgleichszahlungen, zumindest so lange wie diese Karenzzeit nicht gesetzlich geregelt ist.

In diesem sehr speziellen Fall würde ich nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, in irgendeiner Form in die politische Arbeit involvierte Firmen und mögliche Profiteure unserer parlamentarischen Arbeit bei der Jobsuche zu meiden. Aber einen Job muss ich mir nach der Abgeordnetentätigkeit wieder suchen, und dieser wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach wieder im IT-Sektor finden.

Harry Botzenhardt

Nein, es sei denn, mein Ein- und Auskommen wäre anderweitig gesichert.

Von irgend etwas muss der Mensch ja leben.

Ich halte eine solche Regelung für wenig zweckdienlich, denn wer sie unterlaufen möchte, findet auch Mittel und Wege dazu. Und sei es nur dadurch, dass eben die Ehefrau bei der Pharmaindustrie angestellt wird oder man als Freier Mitarbeiter geführt wird. Morgan le Fay 10:50, 9. Jun. 2012 (CEST)

Adrian Friese

Ja. Ich würde ohnehin wieder weiter studieren.

Lisa Collins

Absolut, ja. Zumal ich nicht glaube, dass mich das als einfachen Systemadmin überhaupt betreffen würde ;-)

Volker Dyken

Selbstverständlich. Ich würde einfach in meinen Beruf als Lehrer zurückkehren, wie mir dies bereits mehrfach trotz aller Widrigkeiten gelungen ist - oder vielleicht sogar beruflich etwas ganz anderes machen. Leben ist Veränderung.

Julian Beier

Ja.

Alexander R. Brehm

Solange ich dafür mein Ehrenamt im Rettungsdienst oder meinen Beruf nicht aufgeben müsste, ist das für mich selbstverständlich.

Andreas Hahn

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Wieder eine Frage die sich nicht binär beantworten lässt.

Wie weit ist der Begriff "Fachgebiet" gefasst? Darf ich z.B. meinen derzeitigen Arbeitsvertrag beim viertgrößten Softwarekonzern der Welt wieder aufleben lassen wenn ich in einem Ausschuss für Softwarefragen im Allgemeinen zuständig war? Oder soll ich drei Jahre gar nicht mehr in meinem Beruf arbeiten dürfen?

Ich begrüße diesen Vorschlag von TI ausdrücklich, und ich werde dieser Empfehlung bezüglich Lobbytätigkeit folgen. Für den zweiten Teil der Forderung ist mir die Definition "Fachgebiet" zu ungenau.

Dee Kay

Emotional würde ich dem sofort zustimmen wollen, weil beim darüber Nachdenken sofort das Beispiel Schröder und Gazprom im Kopf erscheint.

Doch genau dieses Beispiel zeigt auf, dass es gar nicht unbedingt auf den Branchen-Zusammenhang ankommt, dass solch eine Regel nicht wirklich die Vorgänge verhindert und dass gegebenenfalls "Unschuldige" darunter leiden müssen.

Was meine ich damit?
Ich arbeite in einem Softwareunternehmen und hoffe mit meinem Unternehmen vereinbaren zu können, dass ich nach einigen Jahren MdB wieder zurückkehren darf.
Je nach Ausschuss wäre das dann eventuell nach der Definition nicht mehr möglich und das halte ich für ungerecht und unangemessen.

Im Gegensatz zu anderen Fragen zum Thema Transparenz, habe ich aber hier auch keine tragfähige Lösung. Eine transparente Darstellung macht nicht wirklich Sinn, ich wäre halt in einem bestimmten Ausschuss, das wäre klar, aber was die Zeit nach dem Mandat angeht, kann ich nur Vertrauen anbieten.
Vertrauen auf meiner klaren Aussage, dass es nicht im Sinne meines Politikverständnisses ist, wenn man die als MdB erworbenen Netzwerke, Kontakte, Verbindungen, Erkenntnisse zu Gunsten einer bestimmten Gruppe verwendet. Ich denke, dass die Loyalität eines Abgeordneten, auch über das Mandat hinaus, den Bürgerinnen und Bürgern gehört.

Jan David Mörike

Ja.

Michael Krause

Theoretisch würde ich ja sagen. Die Folge darf aber nicht sein das eine Beschränkung einem Berufsverbot gleich kommt. Hier muss schon genau geklärt sein in wie weit es dann ein Übergangsgeld gibt oder was diese Einschränkung im einzelnen genau bedeutet.

Denn wenn ein Lockführer im Bundestag sich für die Bahn einsetzt und später wieder als Lockführer arbeiten will, sehe ich das nicht gerade als persönlichen Vorteil oder Bereicherung. Das Problem könnte ich mir bei vielen Berufen vorstellen.

Thomas Bierling

Im Prinzip ja, wenn es um Posten geht, die einen politischen Charakter haben oder mit der politischen Arbeit in Zusammenhang stehen. Ansonsten sehe ich es ähnlich wie in einigen anderen Antworten - es darf nicht in ein Berufsverbot ausarten. Mein normales SAP-Beratungsgeschäft (als one-man-show) müßte ich nach einem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder aufnehmen, und Musik machen möchte ich danach auch noch ganz gerne;-)

Stevan Cirkovic

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Nach meinem Ausscheiden aus dem Bundestag werde ich mein Studium der Politischen Wissenschaft zu Ende führen, insofern wird es für mich eine natürliche karenzzeit. Da in unserem Studiengang allerdings Pflichtpraktika vorgesehen sin, werde ich diese noch vor der Bundestagswahl unter anderem im Bundestag selbst absolvieren, sodass auch hier nicht eine irgendwie verdächtige Konstellation entstehen kann.

Hier geht es zu meiner Frageseite und hier zu meinem Blog.

Andreas Bergholz

Ja, nach meiner Zeit als Abgeordneter würde ich ein Studium anfangen.

Schlupp

Die Formulierung "das eigene Fachgebiet" ist für mich zu schwammig formuliert, deswegen kann ich mich schwer positionieren.
Ich versuche mal ein Beispiel zu basteln: Forschungspolitik, ich beschäftige mich mit der Vergabe von Geldern für etwa biochemische Grundlagenforschung. Daraus zu schließen, nicht für Firmen zu arbeiten, die etwas mit Naturwissenschaften zu tun haben (von Optik bis Ozeanvermessung) geht mir zu weit, darauf kann ich nicht verzichten.

Generell ist immer die Frage, wo zieht man die Trennlinie - das wird man nie so allgemein festlegen können.

Sebastian Nerz

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Solche Fragen sind immer schwer zu beantworten. "Wie wird die Zukunft aussehen"... Ich habe nicht vor, nach einer Zeit im Bundestag in einen Bereich zu wechseln, in dem ich direkt als MdB gearbeitet habe bzw. zu Firmen zu wechseln, die von meinen Entscheidungen direkt betroffen waren. Einen Fischer-Wechsel kann ich für mich also ausschließen.

Sinnvoll wären hier aber grundsätzliche Regelungen.

Hagen Stanek

Ja.

Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.

Weit mehr als das. Ich bin mir sicher, dass ich mich NIE dem Kapital beugen werde. Eine solche womöglich (vorteilbehaftete) Inanspruchnahme egal nach welchem Zeitraum würde meine gesamte Ideologie und Werte in Frage stellen. Im schlimmsten Fall würde ich lieber Sozialhilfe beziehen (sollange es kein BGE gibt ;-) ) bevor ich mich in den Fängen des Systems wiederfände. Außerdem habe ich mich weitgehenst immer selbst durchschlagen müssen und es klappt, auch mit weit unter 2000.- Euro im Monat.

Andreas von Marschall

Ich wäre für eine Karenzzeit nach Ablauf des Mandats.

Frank Schröder

Ich unterstütze eine Karenzzeitregelung, wie sie im Landtagswahlprogramm Baden-Württemberg enthalten ist: Die Aufnahme einer mit dem Fachgebiet verbunden Tätigkeit wird von einer unabhängigen Kommission überprüft, und es gibt ein Recht auf eine Ausgleichszahlung (verlängertes Überbrückungsgeld), falls die Tätigkeit untersagt wird.

Eine pauschale Karenzzeit lehne ich ab, da sie über das eigentliche Ziel hinausgeht. In vielen Fällen kommt sie einem Berufsverbot gleich und ergibt keinen Sinn. Warum sollte ein Lehrer nicht wieder im Schuldienst arbeiten, ein Landwirt keine Felder bestellen, und ein Wissenschaftler nicht seine Forschungen fortsetzen können? Daher unterstütze ich stattdessen die oben genannte differenzierte Regelung.

Martin Lange

Ja, wobei ich hierbei den Zusatz berücksichtigt wissen will, dass es Ausnahmen gibt, wenn die neue Tätigkeit klar von der Arbeit als Bundestagsabgeordneter getrennt ist. Sofern wir es nicht schaffen unsere Forderung bzgl. einer Karenzzeit durchzusetzen, würde ich daher künftige Arbeitsverhältnisse per Limesurvey oder mit einem vergleichbaren Tool von der Basis absegnen (oder eben verbieten) lassen. Denn zur Karenzzeit gehört auch die Zahlung eines Gehalts und dies will ich der Partei nicht zumuten.

Martin Bartsch

Nein

Es ist auch ohne diese Hürde des "Berufsverbots" schwierig genug nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder beruflich Fuß zu fassen. Ich glaube nämlich nicht, dass in der Wirtschaft eine große Nachfrage nach Ex-MDBs besteht. Und sollte es dem Zweck dienen Bestechung zu vermeiden – wer sich bestechen lassen will, der findet einen Weg. Ob mit oder ohne diese Regel.

Stefan Urbat

Es ist für mich selbstverständlich, solche Karenzzeiten von drei Jahren einzuhalten, voraussichtlich werde ich überhaupt keinen Drang verspüren, jemals für irgendwelche Lobbyisten zu arbeiten, weil mir diese typischerweise suspekt sind und so etwas nicht meine Art ist. Ausnahmen sind denkbar, z.B. ist der WWF ein nicht eigennützig agierender Lobbyist, was für Industrievertreter jedoch nicht zutrifft, aber Karenzzeiten würde ich in jedem Fall einhalten.

Stimmbürger

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Ja, das sollte für uns Piraten auch eine Selbstverständlichkeit sein.

Norbert Hense

Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln.

Frage: Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Das ist pauschal schwer zu beantworten. Karenzzeiten sind eigentlich eine gute Sache und unterstützen wir Piraten, aber das Wort "Fachgebiet" ist mir zu schwammig. Viele von uns sich IT'ler und sind deshalb auch UrhG-Experten. Wenn diese dann quasi ein "Berufsverbot" bekommen und ihrem erlernten(!) Beruf nicht mehr nachgehen könnte, wäre das Ziel einer solchen Regelung verfehlt.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Prinzipiell ja. Problematisch wird es, falls es die IT, mein bisheriges Berufsfeld betrifft. Wenn ich in der IT aufgrund der Karenzzeit nicht arbeiten dürfte und keine Ausgleichszahlungen erhalte, habe ich durch das faktische Berufsverbot ein Problem. Ich werde dann versuchen, keine Konflikte mit meiner politischen Arbeit entstehen zu lassen, aber 100% ausschließen kann ich es nicht.

Christian "Krisch" Alkemper

Grundsätzlich ist diese Forderung natürlich nachvollziehbar. Man sollte jedoch bedenken, dass dies in bestimmten Fällen einem dreijährigen Berufsverbot gleichkäme. Insofern sollte man möglichst genau definieren, welche Tätigkeiten für diesen Zeitraum nicht wahrgenommen werden sollten.

Mich persönlich betrifft dies im Zweifelsfall wenig, weil ich nach dem Ende einer möglichen Mandatstätigkeit wieder als freiberuflicher Übersetzer arbeiten möchte.

Thomas Lambeck

Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln.

Bist du bereit, eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats einzuhalten?
Ja.

Mich wird dies ohnehin schwerlich betreffen, weil ich an meinem Arbeitsplatz technische Dokumentationen erstelle und keine Pläne für eine Veränderung habe.

NineBerry

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Ich halte solche Regelungen für sehr sinnvoll und würde selbst ggf. nach Ende eines Mandats nicht in einem Gewerbe arbeiten, das mit meiner Mandats-Tätigkeit direkt zusammenhängt.

Max Kehm

=> Bist du bereit, eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

JA !

Andre Martens

Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln.

Frage:

Bist du bereit, eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

Wir haben in unserem Landtagswahlprogramm eine ganz gute Regelung gefunden, wie mit solchen Karenzzeiten umzugehen wäre.

Für mich persönlich stellt sich die Situation ganz konkret so dar: Mein Plan ist, mich für die 4 Jahre Bundestag von meinem Arbeitgeber beurlauben zu lassen und nach meiner Abgeordnetentätigkeit wieder zurückzukehren (sofern nicht eine zweite Legislaturperiode dazu kommt). Sollte ich als Mandatsträger in Entscheidungen eingebunden werden, die sich zielgerichtet auf die Interessen meines Arbeitgebers (Sensorzulieferer im Automobilsektor) beziehen (was ich für sehr unwahrscheinlich halte), würde ich mich zwar aufgrund des Fachwissens in die Diskussion einbringen, aber bei einer eventuellen Abstimmung enthalten, um jedem Lobbyarbeitsverdacht aus dem Weg zu gehen. Ich habe nicht vor, für irgendeine bestimmte Branche Vorteile zu verschaffen und dann dort anzufangen.

Holger 'LeLion' Reichert

Falls ich nach einer Legislaturperiode wieder aus dem Bundestag ausscheiden würde, würde ich meine alte Tätigkeit im Versandhandel als ITler wieder aufnehmen.

Generell finde ich diese Karenzzeit sinnvoll und hätte kein Problem damit, mich daran zu halten.

Jürgen 'Yonny' Martin

Frage: Bist du bereit eine Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats einzuhalten?

Was mich angeht würde ich auf keinen Fall wieder zu meinem bisherigen Arbeitgeber wechseln oder in eine vergleichbare Branche. Dieses Kapitel ist für mich dann sowieso abgeschlossen. Alle Tätigkeiten, die einen Interessenkonflikt hervorrufen könnten, würde ich vermeiden.

Im übrigen habe ich nicht vor, meine politische Tätigkeit nach vier Jahren auf Null herunterzufahren. Ungeachtet der Tatsache, dass es zur Möglichkeit einer Wiederwahl ins Parlament noch keine eindeutige Parteiaussage gibt, kann ich mir auch vorstellen, später eine kommunalpolitische Aufgabe zu übernehmen und jüngeren Kandidaten das Feld im Bundestag zu überlassen.

Nathanael Bienia

Dazu wäre ich bereit

Heinz Kraft

Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. Z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln. Frage: Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats einzuhalten?

Kontakte im Zusammenhang mit dem Mandat würde ich definitiv ausblenden, hätte ich nicht notwendig und deshalb ein eindeutiges Ja.

Jochengp

Ja, absolut. Ich halte eine derartige Karenzzeitenregelung für sehr sinnvoll.

Tobias Zawisla

Ich halte die Formulierung für zu allgemein und schwammig. Nichtsdestotrotz werde ich keine Tätigkeiten aufnehmen, die den festen Eindruck erwecken könnten, ich ziehe aus meiner Abgeordnetentätigkeit einen Vorteil bzw. war zu dieser Zeit nicht komplett unabhängig.

René Schmalian

Ich würde mich an diese Karenzeiten halten. Wobei die Vorstellung, als Lobbyist zu arbeiten, aus heutiger Sicht für mich lächerlich klingt. Schon alleine, weil es den ganzen Ideen wie Transparenz und Teilhabe des Volkes zuwiderläuft.

Christoph Grüner

Ich bin bereit, auf ein entsprechendes Gesetz hinzuarbeiten. Solange es dieses nicht gibt, kann ich diese Frage, so wie sie hier gestellt ist, nur mit NEIN beantworten.

Begründung:

Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, und dort im Verkehrsausschuss tätig bin, was meinem Fachgebiet entspricht, bedeutet dies, ich dürfte nach meinem Ausscheiden aus dem Bundestag meinen Beruf als Fahrlehrer nicht ausüben. Ich müsste Arbeit ablehnen, würde also weder Arbeitslosengeld 1 noch ALG 2 bekommen. Ohne gesetzliche Regelung wird auch kein Verdienstausfall gezahlt. Auch stellt sich mir die Frage, warum meine Tätigkeit als Abgeordneter im Widerspruch zu meinem Beruf als Fahrlehrer stehen soll. Deshalb sollte von einer geeigneten Stelle geprüft werden, ob solch eine Karenzzeit sinnvoll ist, und wenn dies derfall ist, dann sollte auch Verdienstausfall gezahlt werden. Dafür bin ich gerne bereit mich einzusetzen, und auf ein solches Gesetz hinzuwirken.

Roman Brauchle

Das ist für mich in Ordnung

Sven Fuchs

Grundsätzlich ja.

Ein Problem wäre es, wenn ich aufgrund meiner Kompetenzen im Sozialbereich eingesetzt würde und nach der Legislaturperiode wieder in meinem Beruf als Sozialarbeiter zurückkehren möchte. Das würde je nach Einzelfall auf ein Berufsverbot hinausführen. In so einem Fall würd ich aber auf die Piraten vertrauen und so etwas absprechen wollen.

(äh nein, die Caritas würde mich nicht als Deutschland-Chef haben wollen...)

Carsten Göpfert

Frage: Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?
Prinzipiell ja. Bei einer Regelung sollte man aber darauf achten, das der Mandatsträger auch nach seinem Mandat die Möglichkeit hat, ein eigenes Einkommen zu haben oder eine anderweitige Sicherung der Existenz gewährleistet ist.