BW:Bundestagswahl 2017

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Navigation – Vorbereitung in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl 2017


Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und hat einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die mögliche Existenz von Überhangmandaten. Durch Parteien können Landeslisten aufgestellt werden. Zudem kann in jedem der 299 Wahlkreise ein Direktkandidat aufgestellt werden.

Direktkandidat

Gewählt ist der Direktkandidat/die Direktkandidatin welche/r die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eines Wahlkreises erhält. Bei insgesamt 299 Wahlkreisen der BTW 17 ergeben sich somit 299 Direktmandate.

Listen

Von den Landesverbänden der Parteien können Wahllisten aufgestellt werden. In der Theorie werden bundesweit 299 Sitze im Zuge der Verhältniswahl über die Landeslisten vergeben. Aufgrund von Überhangmandaten erhöht sich die Summe real jedoch. Aufgrund der 5% Hürde sollte die Landesliste mindestens 30-32 Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, um in einem sehr unrealistischen Szenario (Erreichen von bundesweit 5% nur durch Baden-Württemberg) auch die erhaltenen Sitze belegen zu können.

Sitzverteilung 2013

Der aktuelle, 18. Bundestag umfasst 631 Mandate.

Partei Stimmenanteil Sitze Sitzanteil
CDU/CSU 41,5% 311 49,3
SPD 25,7% 193 30,6
Linke 8,6% 64 10,1
Grüne 8,4% 63 9,9
FDP 4,8 - -
AfD 4,7 - -
Piraten 2,2 - -
Gesamt 71,5 (1) 631

(1) Wahlbeteiligung

Die PIRATEN erhielten 958.507 Stimmen entsprechend 2,19%


Modalitäten der Anmeldung

Spätestens am 97. Tag vor der Wahl muss durch den Bundesvorstand eine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Spätestens am 69. Tag vor der Wahl muss die Landesliste beim Landeswahlleiter bzw. müssen die Kreiswahlvorschläge beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Die Formkriterien des Wahlvorschlags sind in §34 (Kreiswahlvorschläge) und §39 (Landesliste) der Bundeswahlordnung geregelt - Pflichtlektüre für die Orga!

Unterstützungsunterschriften

Nach § 20 Absatz 2 Satz 2 BWG müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (sogenannte "nicht-etablierte" Parteien) von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (einzureichen auf Formblatt Anlage 14 zu § 34 Absatz 4 Bundeswahlordnung – BWO). Die Landesliste einer solchen Partei muss gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 BWG von 1 vom Tausend der zur letzten Bundestagswahl Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Landesliste eingereicht werden soll, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (einzureichen auf Formblatt Anlage 21 zu § 39 Absatz 3 BWO).

Das bedeutet für die PIRATEN: Alle Landtagswahlen finden vor der nächsten Wahl statt. Sollten wir es nicht schaffen, mindestens 5 Mandate zu halten, müssen für die Landesliste 2.000 Unterschriften landesweit sowie mindestens 200 Unterschriften je Wahlkreis gesammelt werden. Da wir damit nicht bis zur Landtagswahl in NRW im Mai 2017 warten sollten, müssen wir sicherheitshalber spätestens nach der Berlinwahl sammeln gehen, sollte es uns dort nicht mehr reichen.

Termine

-> Wichtigste Termine und Fristen zur Bundestagswahl 2017

  • Terminplanung Kandidatenaufstellung Frühestens ab 23.06.2016 kann aufgestellt werden. Je früher, je besser. Also umgehend Pläne zu schmieden. Eine normale Einladungsfrist für die Mitglieder genügt (vier Wochen vorher ist wohl als vernünftig anzusehen) laut Landeswahlleiterin, die Form ist unserer Satzung überlassen (Textform, d.h. email oder schriftlich).
  • Kandidatenaufstellung ab dem 23.06.2016 (32 Monate nach der letzten Wahl, §21 BWG). Wahlvorschläge können noch 69 Tage vor der Wahl eingereicht werden. Um aber Unterschriften bei Rückweisung nachreichen zu können sollten die sehr frühzeitig und schubweise beim KWL eingereicht werden.
  • Unterschriften sammeln Direkt nach der Aufstellung
  • Abgabe unterschriebene Bewerbungen spätestens 69. Tag 18:00 vor der Wahl nach §19 BWG) -> 17.07.2017, 18:00 Uhr
  • Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (tba)
  • Wahl (tba)

Terminplanung Aufstellungsversammlung

Die Termine für die Aufstellungsversammlungen können (durch die lokalen Stammtische) geplant werden, sobald Kandidaten für Bewerber, Ersatzbewerber und Vertrauenspersonen bereitstehen.

Es müssen alle Parteimitglieder des jeweiligen Kreises eingeladen werden. Kennzeichnend sind hier die Wahlkreise. In S darf die Versammlung für die gesamte Stadt erfolgen, gewählt werden muss jedoch nach Wahlkreis.

Kandidatenaufstellung

Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh im Jahr 2016 Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.

Bewerber einer Partei können nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden. WICHTIG: Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist

Diese Versammlung darf frühestens 32 Monate nach der letzten Wahl stattfinden. Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Der Wohnsitz muss also nicht zwingend in Baden-Württemberg liegen. Allerdings darf ein Bewerber/eine Bewerberin nur auf einer Landesliste oder nur auf einem Kreiswahlvorschlag kandidieren. Allerdings ist die gleichzeitige Kandidatur auf einer Landesliste und in einem Kreiswahlvorschlag mögllich.

Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Kreis oder aus Baden-Württemberg stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.

Aus der Versammlung gehen Kreiswahlvorschläge hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen einen Kreiswahlvorschlag ein). Jeder Kreiswahlvorschlag muss von drei Mitgliedern des Landesvorstands unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis (außer wir bleiben mit 5 Abgeordneten in den Landtagen).

Eingereicht werden jeweils ein Kandidat und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).

Für Mängel bzw. Widerspruch oÄ bitte die Paragraphen 23ff des Bundeswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!

Unterschriften sammeln

In jedem der derzeit 38 Bundestags-Wahlkreise brauchen wir Kandidaten - und jeweils 200 Unterschriften! Macht zusammen 7.600 Unterschriften, wenn wir überall antreten. Zudem benötigen wir noch weitere 2.000 Unterschriften, um die Landeswahlliste einreichen zu können. Außer wir bleiben mit 5 Abgeordneten in den Landtagen, dann gelten wir als "etablierte Partei" und müssen gar nicht sammeln.

Nach der Wahl

Der Bundeswahlausschuss stellt fest, wieviel Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerber gewählt sind. Der Landeswahlleiter benachrichtigt die gewählten Bewerber und weist sie darauf hin, dass sie nach der abschließenden Fest-stellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Bundeswahlausschuss die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangen und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahl-leiter erfolgen muss.

Plakatierung

Eine Übersicht über den Stand der Plakatierung gibt es hier

Plakatierung

Neben allgemeinen Informationen wird dort, aufgeteilt nach Bezirksverbänden, auf die jeweiligen Wahlkreise verlinkt. Hier könnt ihr direkt in die Bezirke springen:


Einzelnachweise