BW:Bundestagswahl 2013/Plakatierung/BzV Freiburg/Rottweil

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Alle Städte plus die großen Gemeinden über 5k Einwohner der Landkreise Rottweil + Tuttlingen. Siehe auch

https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Rottweil#Städte_und_Gemeinden und https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Tuttlingen#Städte_und_Gemeinden

Grunsdätzlich immer und überall gilt:

  • Die Plakate dürfen nur so aufgehängt werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
  • Es dürfen keine Sichtbehinderungen im Bereich von Straßeneinmündungen oder Zufahrten entstehen.
  • Die Plakate dürfen nicht in das Lichtraumprofil der Straßen hineinragen.
  • Sie dürfen nur an Straßenlampen und nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen angebracht werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Lackierung der Straßenlampen durch das Befestigungsmaterial nicht beschädigt wird.
  • Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass die Plakate nach der Wahl entfernt werden.


Ortsname Einwohner Kontakt in Gemeinde (Tel/Email) Genehmigung wird beantragt durch Genehmigung liegt vor Max. Anzahl Hohlkammerplakate Max. Anzahl Papierplakate Anzahl Hohlkammerplakate geplant Anzahl Papierplakate geplant Beginn der Plakatierung Plakatierer Entfernung der Plakate bis Deplakatierer Sonstiges
Fridingen an der Donau 3106 -
Geisingen 6016 -
Mülheim an der Donau 3493 -
Spaichingen 12311 zentrale@spaichingen.de Michael Kiai ja - 0 0 0 2013-09-01 - 2013-09-29 - üblich nur an Durchgangsstraßen
Trossingen 15031 stadt@trossingen.de Michael Kiai ja 0 6 0 0? 2013-07-22 ? - unnötig

Plakatiert werden darf nur mit Kleister und nur an den von der Stadt Trossingen zur Verfügung gestellten sechs Plakatwänden:

  • Westtangente / Feuerwehrmagazin (doppelseitig)
  • Aixheimer Straße (einseitig)
  • Ecke Cluser Straße / Hans-Lenz-Straße (einseitig)
  • Ecke Ernst-Hohner-Straße / Andreas-Koch-Straße (einseitig)
  • Im Tal (einseitig)
  • Lange Straße (einseitig)
Tuttlingen 32202 info@tuttlingen.de Michael Kiai ja unbegrenzt 20 ? ? 2013-08-12 Michael Kiai 2013-09-30 Michael Kiai Es wird darauf hingewiesen, dass an und Feiertagen das Anbringen von Plakaten

nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz nicht erlaubt ist. Wir bitten außerdem darum, den Bereich des Marktplatzes und die angrenzende Fußgängerzone nicht zu plakatieren.

Die Stadt Tuttlingen stellt wie üblich Dreieckständer für die Plakatierung zur Verfügung

(Format DIN A 1). Hierbei bitten wir zu beachten, dass die Plakate mit Kleber und nicht mit Heftklammern befestigt werden müssen. Das Überkleben bereits vorhandener Plakate ist verboten.

Diese werden ab dem 12.08.2013 an folgenden Standorten freigegeben:

Kernstadt

1. Marktplatz Ecke StadtkirchstraßelObere Hauptstraße

2. DonaustraßefEcke Rathausstraße (Galerie)

3. ZOB (vor dem Kiosk)

4. Stockacher Str. ‘l (Ecke KatharínenlStockacher Straße)

5. Zugang Poststeg (rechts), Weímarstraße

6. Nach Sängersteg (Weimarstraße), Richtung Donaupark, rechts

7. Stadtgarten, Ecke Bahnhof­lMoltkestraße

8. Vor Aesculap Fußgängerunterführung

9. Hauptbahnhof, Vorplatz

10. Rundes Eck, Bei Bäckerei Nestel

11. Volksbank, Am Seltenbach

12. Gartenstraße, Zönle

13. Scala, Großbruck

14. Tu Wass, Mühlenweg

15. Stuttgarter StraßelUntere Hauptstraße, vor Radwegunterführung

Stadtteil Möhringen ‘16. Hechtplatz ‘17. Eingangsbereich, Angerhalle, Im Anger

_ Stadtteil Nendingen

18. Donau-Hallen, Am Sträßle 19. Zwischen Pizzeria Da Vinci (ehemals Lamm) und Volksbank, Mühlheimer Straße

Stadtteil Eßlingen 20. Pfarrscheuer, lm Winkel

Aldingen 7357 info@aldingen.de -
Immendingen 5639 gemeindeverwaltung@immendingen.de Michael Kiai ja 13 (5 in Immendingen+Zimmern, je 2 in Hattingen, Ippingen, Mauenheim, Ippingen) - 4 (Immendingen) - 2013-08-11 Michael Kiai 2013-09-24 Michael Kiai Plakate benötgen Genehmigungsmarken, sind bei Michael Kiai
Dornhan 6062 -
Oberndorf am Neckar 13724 stadt@oberndorf.de Michael Kiai ja unbegrenzt 15 2013-08-24 15 Plakatständer um Papierplakate zu tackern:
  • Oberndorf a.N. (Kernstadt)
    • Eugen-Frueth/Rottweiler Straße „Rondell“
    • Klosterkirche/Hochbrücke
    • Bahnhofstraße, Gebäude 21
    • Hölderlinstraße, gegenüber dem „Cafe Melber“
    • Pfäfflinstraße, Brückenböschung
    • Hohenbergstraße „Hotel Garni“
  • Aistaig
    • bei der Grundschule
  • Altoberndorf
    • Alt-Dorfstraße, gegenüber der Bushaltestelle
  • Beffendorf
    • Grünanlage bei der Kirche
  • Bochingen
    • Bushaltestelle Richtung Boll
    • Bushaltestelle Gasthaus „Kreuz“
    • Sigmarswanger Straße, Kinderspielplatz
    • Ortsausgang Richtung Balingen
  • Boll
    • Vor dem Gebäude Lindenbühlstr. 36, Nähe Friedhof
  • Hochmössingen
    • Dorfbrunnen, gegenüber dem Schulhaus, Dornhaner Straße 45
Rottweil 24372 stadt@rottweil.de Michael Kiai ja 25 0 ? 0 6 Wochen vor Wahltermin unmittelbar nach Ablauf der Wahl max. A1. Nicht an benachbarten Masten (eine Lücke lassen). Bitte nicht bei Wahllokalen. Mind. 30cm Abstand Straßenkante. Nicht an Kreuzungen oder Brückengeländern. Nicht im historischen Stadtkern (Karte http://www.rottweil.de/ceasy/modules/core/resources/main.php5?id=1218 Seite 7 Zone1+2)
Schiltach 3903 -
Schramberg 20921 info@schramberg.de Michael Kiai
Sulz am Neckar 11786 stadtverwaltung@sulz.de Michael Kiai ja 20 0 2013-08-10 2013-09-28 Plakate benötigen Genehmigungsmarken der Stadt (sind noch bei Michael Kiai). Empfehlung der Stadt: L409 und B14. Ausdrückliches Plakatierunsverbot für den Bereich der Kreuzung Stuttgarter Str. (B14)/Freudenstädter Str. an den Geländern.
Deißlingen 5959 -
Dunningen 5947 -
Zimmern ob Rottweil 5781 -

Antwortmails der Gemeinden