BW:Bundestagswahl 2013/Plakatierung/BzV Freiburg/Freiburg

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Ortsname Einwohner Kontakt in Gemeinde (Tel/Email) Genehmigung wird beantragt durch Genehmigung liegt vor Max. Anzahl Hohlkammerplakate Max. Anzahl Papierplakate Anzahl Hohlkammerplakate geplant Anzahl Papierplakate geplant Beginn der Plakatierung Plakatierer Entfernung der Plakate bis Deplakatierer Sonstiges
Stadtkreis Freiburg 229144 Navigator
Au 1446 gemeinde@au-hexental.de Navigator
Bötzingen 5315 Navigator
Bollschweil 2283 gemeinde@bollschweil.de Navigator
Breisach am Rhein 14641 info@breisach.de Navigator
Ebringen 2777 gemeinde@ebringen.de Navigator
Ehrenkirchen 7208 gemeinde@ehrenkirchen.de Navigator
Eichstetten am Kaiserstuhl 3368 gemeinde@eichstetten.de Navigator
Gottenheim 2670 gemeinde@gottenheim.de Navigator
Horben 1101 gemeinde@horben.de Navigator
Ihringen 5908 gemeinde@ihringen.de Navigator
March 8768 gemeinde@march.de Navigator
Merdingen 2555 gemeinde@merdingen.de Navigator
Merzhausen 4898 gemeinde@merzhausen.de Navigator ja 12 0
Pfaffenweiler 696 rathaus@pfaffenweiler.de Navigator
Schallstadt 5992 rathaus@schallstadt.de Navigator
Sölden 1165 gemeinde@soelden.de Navigator
Umkirch 5208 gemeinde@umkirch.de Navigator
Vogtsburg im Kaiserstuhl 5702 rathaus@vogtsburg.de Navigator
Wittnau 1433 gemeinde@wittnau.de Navigator

Antwortmails der Gemeinden

Stadtkreis Freiburg

Einladung zur Fairnessvereinbarung am 4.7.13, 15:00 Uhr - Andre geht hin

Au

Bötzingen

Bollschweil

Breisach am Rhein

Ebringen

Ehrenkirchen (25.06.13)

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass wir pro Partei ein Großflächenplakat (2,60 x 3,60 m) in Ehrenkirchen genehmigen!

Bitte teilen Sie uns den geplanten Standort Ihres Plakates in Ehrenkirchen mit. (Aufstellungszeitpunkt ab dem 09.08.2013 bis kurz nach Wahltag)

Eichstetten am Kaiserstuhl (24.06.13)

in Eichstetten am Kaiserstuhl gilt folgende Regelung für alle Parteien:

Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl

1 Großplakat pro Partei wird auf der Grünfläche im Bereich der Ortseinfahrt genehmigt.

5 Plakate pro Partei im Ortsbereich, jedoch nicht am Dorfbachgeländer (nur an Beleuchtungsmasten).

Die Plakate sollten unmittelbar nach der Wahl wieder entfernt werden.

Gemeindeeigene Plakatierungswände o.ä. sind nicht vorhanden.


Gottenheim

Horben (26.06.13)

vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine zentrale Plakatwand gibt es nicht. Folgende Regeln Richtlinien sind zu beachten:

1) auf Gemeindegebiet sind aufgrund der kleinen Gemeindegröße max. 3 Wahlplakate je Partei anzubringen. Diese sind wie folgt aufzuteilen: - je ein Plakat im Ortsteil "Im Bohrer", im Ortsteil "Langackern" und im Ortsteil "Heubuck / Dorf" - von der Gemeinde Au kommend wäre ein Plakat auf Gemarkung Au (Selzenstraße) sinnvoll, da es dort auch entsprechend Möglichkeiten zur Anbringung gibt. (dies wäre allerdings mit der Gemeinde Au zu klären) - Somit wären die offiziellen Zufahrtsmöglichkeiten nach Horben von allen Seiten her abgedeckt.

2) Plakatwerbung darf nur an Masten von Straßenleuchten und nicht an Verkehrszeichen-Masten angebracht werden. Eine negative Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ist zu vermeiden.

3) Die Werbung darf frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag, also ab 12. August 2013 erfolgen und ist innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu entfernen.

Ferner verweisen wir auf ein Merkblatt des Innenministeriums, welches unter folgendem Link abgerufen werden kann. http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/1227/Merkblatt%20Hinweise%20Wahlk%E4mpfe_Stand%20Dezember%202010.pdf


Ihringen (21.06.13)

Es besteht keine Erlaubnispflicht für das Anbringen von Plakaten für die Dauer des Wahlkampfes zur Bundestagswahl in unseren Ortsteilen Ihringen und Wasenweiler. Insofern gibt es auch keine zeitliche und keine zahlenmäßige Beschränkung. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Plakate in der Woche nach dem Wahltag wieder ordnungsgemäß abgehängt werden.

Großplakate dürfen auch aufgestellt werden. Einschränkungen für den Straßenverkehr (Sichtverhältnisse etc.) sind zu vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

March

Merdingen

anbei unsere Plakatierungsrichtlinien für Merdingen. (keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl)

Für politische Wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.

Bzgl. der Bundestagswahl dürfen Sie entsp. Punkt 1 der Richtlinien auch im Ortsbereich werben.

Hierbei sind die Straßenverkehrsordnung und sonstige einschlägige Gesetze zu beachten.

Die Plakate dürfen kein Hindernis darstellen und müssen rückstandslos entfernt werden.

Wahlplakate für die Bundestagswahl sind von der Aufkleberpflicht befreit.

Unsere Außendienstmitarbeiter sind entsprechend instruiert.

Merzhausen (24.06.13)

zu Ihrer Anfrage bezüglich der Plakatierung in Merzhausen anlässlich der Bundestagswahl teilen wir Ihnen die folgenden Richtlinien mit:

  • Wahlwerbeplakate dürfen ein Format von DIN A 0 nicht überschreiten
  • Wahlwerbeplakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, om Ort lediglich an Laternenmasten befestigt werden
  • Die Anzahl der Plakate ist auf zwölf einseitige oder sechs doppelseitige Plakate begrenzt
  • es ist ein Abstand von 200m zum Wahllokal (hier Rathaus) einzuhalten.
  • der frühestmögliche Zeitpunkt zur Anbringung ist die KW 33, abzuhängen direkt nach der Wahl
  • es gibt keine möglichen Aufstellungsorte für Großplakate

Pfaffenweiler

Schallstadt (26.06.13)

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Plakatierungsrichtlinien zur Bundestagswahl in Schallstadt.

Sie können in unserer Gemeinde insgesamt 10 Plakate im Format A1 an Laternen, die nicht mit einem roten Band gekennzeichnet sind, aufhängen. Zentrale Plakatwände sind in Schallstadt nicht vorhanden. Einen Starttermin für die Plakatierung geben wir nicht vor, die Plakate müssen aber unmittelbar nach der Bundestagswahl wieder entfernt werden. Eine weitergehende gesonderte Plakatierungsgenehmigung wird von unserer Seite nicht erteilt.

Es gibt am Ortseingang von Schallstadt die Möglichkeit, ein Großplakat aufzustellen. Sollten Sie die Aufstellung eines Großplakats planen, bitten wir Sie, sich hierzu nochmals gesondert mit uns in Verbindung zu setzen, da dies gesondert abgestimmt werden muss. Gerne können Sie sich hierzu per Mail direkt an mich wenden.

Für weitere Rückfragen stehen wir zur Verfügung.


Sölden (27.06.13)

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mich voraussichtlich Mitte Juli bei Ihnen melden und Näheres hierzu mitteilen.

Umkirch (19.06.13)

zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

• Starttermin für die Plakatierung Nach der ortsspezifischen Satzung startet der Plakatierungszeitraum am Montag, 26.08.2013. Nach der Satzung haben Sie vor der Plakatierung einen Antrag auf Plakatierung bei der Gemeinde Umkirch zu stellen.

• Anzahl der erlaubten A1-Plakate-Hohlkammerplakate bzw. A1-Plakaten auf Hartfaserplatten Für Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl nicht im Bundestag vertreten waren (Ihre Partei), wird auf den Plakatwänden ein Feld "Sonstige Parteien" eingerichtet. Auf mindestens zwei Plakatwänden wird Ihnen bei vorliegender Antragsstellung die Fläche für ein Plakat der Größe DIN A 0 zugeteilt.

• Gibt es zentrale Plakatwände, auf denen Papierplakate geklebt werden können? Wenn ja, wie viele? In der Gemeinde werden vier Plakatwände mit einer Fläche von 1,90 m Höhe und 4,20 m Breite aufgestellt

• Gibt es mögliche Aufstellungsorte für Großplakate? Wenn ja, wie sind die Bedingungen? a) Ecke Gansacker – Gottenheimer Straße b) Wiesengrund beim Gasthof „Pfauen“ c) Wohngebiet Brünneleacker (Feldbergstraße) d) Mühlematten an der Waltershofer Straße Bedingungen siehe Satzung

• Gibt es ortsspezifische Einschränkungen bezüglich der erlaubten Aufhängeorte? siehe Satzung • Bis wann nach der Bundestagswahl müssen die Plakate wieder abgehängt werden? Umgehend nach dem Wahltag

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Satzung.

Vogtsburg im Kaiserstuhl (24.06.13)

auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir keine besonderen Regelungen für das Aufhängen von Plakaten in unserer Gemeinde haben.

Wir bitten jedoch darum, dass die nachfolgenden Hinweise bei der Aufhängung beachtet werden:

1. Es dürfen maximal 2 Plakate pro Stadtteil von Vogtsburg (Achkarren, Bickensohl, Bischoffingen, Burkheim, Oberbergen, Oberrotweil und Schelingen) aufgestellt bzw. aufgehängt werden. Im Stadtteil Schelingen darf nur jeweils ein Plakat an den hierfür vorgesehenen Plakatstehlen an den beiden Ortseingängen angebracht werden. Im Stadtteil Burkheim darf nicht im historischen Stadtkern plakatiert werden. Nach der Wahl sind sämtliche Werbeanlagen unverzüglich zu entfernen.

2. Die Plakate sind ausreichend sicher zu befestigen. Das Befestigungsmaterial muss so beschaffen sein, dass sich niemand daran verletzen kann. Verwendung von Draht ist unzulässig.

3. Die Plakate dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur so angebracht werden, dass weder der Fahrzeug- noch der Fußgängerverkehr in irgend einer Weise behindert oder gefährdet wird. Es ist besonders darauf zu achten, dass vorhandene Verkehrszeichen und -einrichtungen in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. An Verkehrszeichen dürfen keine Plakate angebracht werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wittnau