BW:Bezirksverband Stuttgart/Satzungsklausur

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Auf dem letzten Bezirksparteitag wurde der Wunsch nach einer Satzungsklausur für den BzV Stuttgart geäußert.

Organisation / Ansprechpartner

Bei Fragen aller Art wendet euch bitte an Marco Geupert (bevorzugt) oder den Bezirksvorstand

Fahrtkosten werden vom BzV Stuttgart übernommen.

Thematisches

Ziel ist die Überarbeitung der aktuellen Bezirkssatzung.

Es wurde vorgeschlagen die KV-Mustersatzung als Basis zur Arbeit zu nehmen.

Hier schon einmal eine leicht angearbeitete Version: BzV-Grundsatzung


Vorüberlegungen (Bitte, im Vorhinein, sich Folgendes bewusst machen):

1.) Eine Satzung regelt GRUNDSÄTZLICHES: Sie beschreibt "nur" den Aufbau/die Struktur und die Aufgaben/den Zweck einer Organisation sowie deren Organe mit Rechten und Pflichten. Dadurch hat sie lange Bestand und wird nicht fortlaufend, dem aktuellen Tagesgeschehen entsprechend, geändert. Sie sollte nicht zu starr/detailreich sein, um die Flexibilität der Organisation nicht zu sehr einzuschränken.

2.) Zweck der Satzung: Gleich, wie die Verfassung eines Staates die Macht der Politiker begrenzt (zum Schutz des Volkes), soll dies auch eine Satzung im Bezug auf ihre Organe gewährleisten. Die Mitglieder als Ganzes delegieren Aufgaben und damit Macht an die Organe der Organisation. Die Organe dürfen bei ihrer Ausübung der ihnen auferlegten Aufgaben nicht gegen die Satzung verstoßen (Stichwort: Beschränkung der Macht). Auch hier gilt aber der letzte Satz unter 1.)

3.) Eine Satzung sollte so vollständig wie nötig, aber so kurz wie möglich sein: Wiederholungen ohnehin geltender Regelungen sollten vermieden werden. (Das reduziert die Fehleranfälligkeit und notwendige Anpassungshäufigkeit).

4.) Eine Gliederung dient der besseren Übersicht und Handhabung: Sie sollte nicht detailreicher (Stichwort: Gliederungspunkte) sein, als das Regelungswerk an sich. Ein kurzes Regelungswerk muss nicht unnötig "zerstückelt" werden. Außerdem sollte die Aufteilung einer inhaltlichen Systematik folgen.

Wann und Wo

  • Ort: Hasenheim, Filseckstr. 38, 73035 Göppingen-Faurndau
  • Zeit: 31. März 2012 ab 12 Uhr, vorraussichtlich bis 18 Uhr

Mitzubringen

  • Schreibzeugs
  • wer hat ein Parteiengesetz (egal ob gedruckt oder als pdf)
  • Mehrfachsteckdose oder ein Verlängerungskabel (wenn du mit Laptop kommst)
  • dein Fachwissen über Satzungen

Anmeldung

Ich bitte um eine VERBINDLICHE Anmeldung bis zum 26. März 2012!

  1. DaK1lla 17:02, 23. Jan. 2012
  2. antaris PartG, GG bring ich mit.
  3. Stefan K
  4. Alo.alt (komme aus Stuttgart und hab einen Platz frei)
  5. Nati2010
  6. datacore
  7. Markus Infotisch
  8. Zwerg
  9. S3sebastian
  10. du?

Interessenten

  1. magges keine Zeit
  2. Veijn (wenn mich jemand aus Richtung Stuttgart von einer S1-Haltestelle mitnimmt ;))
  3. Blaubierhund
  4. Kevin Barth
  5. Du??