BW:Antragsfabrik2013/LPT2010.1/Parteitag ohne Vorstandswahl
Dieser Satzungsänderungsantrag wurde auf dem Landesparteitag 2010 angenommen.
Es soll möglich sein, Parteitage zu veranstalten, auf denen kein Vorstand gewählt wird.Satzung
Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von NineBerry. Er wurde am LPT 2010.1 angenommen. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- NineBerry
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, dass in unserer Landessatzung in Paragraph §9a Absatz 3 folgendermaßen geändert wird:
Bisheriger Text:
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt.
Neuer Text Variante 1:
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Neuer Text Variante 2:
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt, spätestens 14 Monate nach der letzten Vorstandswahl. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
- Begründung
Nach der aktuellen Formulierung muss auf jedem Landesparteitag ein neuer Vorstand gewählt werden, da der Vorstand nur "bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag" im Amt ist. Finden mehrere Parteitage pro Jahr statt, z.B. zur Aufstellung/Ergänzung eines Wahlprogramms möchte man aber eventuell gar keinen neuen Vorstand wählen.
Die neue Formulierung ist so aus der Bundessatzung (§9a Absatz 3) übernommen und stellt fest, dass der Vorstand nur einmal jährlich gewählt werden muss, nicht auf jedem Parteitag.
Diese Änderung brauchen wir JETZT, damit wir einen zweiten LPT vor der Landtagswahl als reinen Programmparteitag (ohne Neuwahlen) veranstalten können.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- NineBerry
- Jorge
- Jörg Semrau
- TheFish
- Käptn Blaubär
- Tessarakt
- Monarch
- --ASPePeX 12:43, 21. Feb. 2010 (CET)
- Veijn (Variante 2)
- Tirsales 14:40, 23. Feb. 2010 (CET) (Variante 2)
- Merovius 13:13, 1. Mär. 2010 (CET) (Variante 2)
- Gunther
- Laird_Dave 11:31, 14. Mär. 2010 (CET) Variante 2
- Sunnyx
- Robert 09:09, 19. Mär. 2010 (CET)
- eckes (Variante 2)
- Laser 23:37, 30. Mär. 2010 (CEST) (Variante 2)
- Stefan K (Variante 2)
- Usubiff
- bl4ck
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
Pidder Lütt 21:29, 22. Feb. 2010 (CET) Unnötig, da m.E. ein Programmparteitag als außerordentlicher Parteitag stattfinden kann, somit keine Vorstandsneuwahl notwendig ist. (zurückgezogen, siehe Diskussion unten) Pidder Lütt 10:10, 23. Feb. 2010 (CET)
- Posbi 19:19, 17. Mär. 2010 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Eines der theoretischen Probleme bei dieser Formulierung ist, dass man einen Vorstand im Januar des Jahres 2184 wählen könnte und dann das nächste Mal dann im Dezember 2185 - d.h. eine Amtszeit von fast zwei Jahren erreicht werden könnte. --Tirsales 20:51, 12. Jan. 2010 (CET)
- Wäre das Problem nicht klarer zu lösen durch eine neu bestimmte Unterscheidung in "ordentliche" (einmal jährlich, mit Neuwahlen) und "außerordentliche" (für Neuwahlen bei zwingenden Gründen oder sonstige Einzelthemen) LPT unter §9b? --Hartmut 23:09, 12. Jan. 2010 (CET)
- Ich denke eigentlich schon, dass eine Festlegung auf "mindestens einmal jährlich PArteitag" sowie einer davon unabhängigen Amtszeit soweit sinnvoll wäre - wir wollen den Begriff "außerordentlich" ja nicht abnutzen ;) --Tirsales 23:14, 12. Jan. 2010 (CET)
- Die Unterscheidung mit "ausserordentlich" haben wir jetzt auch indirekt in der BZv Satzung von Karlsruhe, bin damit aber nicht ganz glücklich. Ein "spätestens nach 14 Monaten" wäre übrigens eine Alternativangabe, die hat aber den Nachteil dass eventuell Kalenderjahre ausgelassen werden, was wiederum für die Entlastung via Rechenschaftsbericht schwierig ist. Eine Lösung wäre "Vorstandswahlen müssen einmal im Kalenderjahr, spätestens aber nach 14 Monaten Amtszeit stattfinden" --Bernd 'eckes' Eckenfels 23:19, 12. Jan. 2010 (CET)
- Gefällt mir :) --Tirsales 23:23, 12. Jan. 2010 (CET)
- Die Unterscheidung mit "ausserordentlich" haben wir jetzt auch indirekt in der BZv Satzung von Karlsruhe, bin damit aber nicht ganz glücklich. Ein "spätestens nach 14 Monaten" wäre übrigens eine Alternativangabe, die hat aber den Nachteil dass eventuell Kalenderjahre ausgelassen werden, was wiederum für die Entlastung via Rechenschaftsbericht schwierig ist. Eine Lösung wäre "Vorstandswahlen müssen einmal im Kalenderjahr, spätestens aber nach 14 Monaten Amtszeit stattfinden" --Bernd 'eckes' Eckenfels 23:19, 12. Jan. 2010 (CET)
- Ich denke eigentlich schon, dass eine Festlegung auf "mindestens einmal jährlich PArteitag" sowie einer davon unabhängigen Amtszeit soweit sinnvoll wäre - wir wollen den Begriff "außerordentlich" ja nicht abnutzen ;) --Tirsales 23:14, 12. Jan. 2010 (CET)
@Pidder Lütt - die Satzung erlaubt es nicht einfach so außerordentliche Parteitage zu veranstalten: (3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes. --Tirsales 21:53, 22. Feb. 2010 (CET)
- Da habe ich mich vom Text "ordentlichen Landesparteitag" in Paragraph 9 irreleitenlassen. Wäre es dann nicht trotzdem besser, thematische außerordentliche Parteitage zu ermöglichen? Sonst hüpft man doch mit 2 Terminen, Vorstandswahl und ordentlicher LPT durchs Jahr. Pidder Lütt 10:15, 23. Feb. 2010 (CET)
- Warum? "Außerordentliche Parteitage" sind ja gerade die Ausnahme - thematische LPTs aber ein Normallfall. Klar, man könnte sagen "Es gibt thematische LPTs und es gibt ordentliche LPTs" - aber irgendwo wäre das schizophren (ganz abgesehen davon, dass ein thematischer LPT dann keine Satzungsänderungen oÄ beschließen könnte und die Programmänderungen dann nochmal anders gefasst werden müssten und ein Programm-LPT dann keine Vorstands-Nachwahl machen könnte, wenn kurzfristig (bsp. 4 Wochen vorher) ein Vorstand zurücktritt). --Tirsales 12:14, 23. Feb. 2010 (CET)
- Das verstehe ich anders. M.E. ist ein "ordentlicher" Parteitag einer, der regulär, d.h. ohne besonderen Anlaß (außer daß es lt. Satzung Zeit dafür ist) stattfindet. Ein außerordentlicher ist einer, der, aus welchem Anlaß auch immer, dazwischengeschoben wird. Im Normalfall kann man thematische Diskussionen (und vor allem die Abstimmungen darüber) ja auch auf den nächsten ordentlichen Parteitag schieben. Nur jetzt pressierts halt weil die Partei jung ist und thematisch Nachholbedarf hat und möglichst deutlich vor der Landtagswahl Pflöcke einschlagen muß, die eben nur ein LPT absegnen kann. Ich sehe die Unterscheidung also nicht zwischen ordentliche/thematisch sondern zwischen ordentlich/außerordentlich. Pidder Lütt 14:35, 23. Feb. 2010 (CET)
- Auch abseits von der jungen Partei kann es Sinn machen thematische und organisatorische Parteitage zu trennen (bsp. weil es sonst zu viel wird). Abgesehen davon würden wir uns damit von der gemeinhin üblichen Verwendung des Begriffs "außerordentlicher Parteitag" entfremden. --Tirsales 14:39, 23. Feb. 2010 (CET)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferordentlicher_Parteitag Ein außerordentlicher Parteitag ist ja kein "unordentlicher" Parteitag, für den man sich schämen müßte. Eine lebendige Partei kann nach meiner Vorstellung auch gewohnheitsmäßig mehrere außerordentliche Parteitage pro Jahr abhalten, und Vorstandsneuwahlen gibt es dann trotzdem nur auf dem einen Ordentlichen pro Jahr (außer natürlich es ist etwas Schlimmes mit dem Vorstand und der Außerordentliche ist extra deswegen einberufen). Aber ich glaube jetzt streiten wir um Worte (was ja für eine Satzungsänderung auch wichtig ist). Pidder Lütt 15:03, 23. Feb. 2010 (CET)
- Da es in unserer Satzung keinen Ausserordentlichen Parteitag als Organ gibt, können wir den auch nicht so einfach abhalten. Das ist ja der Grund für den SÄA. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:56, 24. Feb. 2010 (CET)
- Ja, die Landessatzung sieht das nicht vor und daher ist es tatsächlich einfacher, obigen Antrag umzusetzen. Trotzdem kommt mir das vor wie ein Workaround um das eigentliche Problem, daß eben außerordentliche Parteitage nur bei Handlungsunfähigkeit des Vorstands und nur mit dem Ziel einer Neuwahl vorgesehen sind. Im Zweifel bin ich also für den Antrag in Textvariante 2. Pidder Lütt 09:36, 25. Feb. 2010 (CET)
- Da es in unserer Satzung keinen Ausserordentlichen Parteitag als Organ gibt, können wir den auch nicht so einfach abhalten. Das ist ja der Grund für den SÄA. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:56, 24. Feb. 2010 (CET)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferordentlicher_Parteitag Ein außerordentlicher Parteitag ist ja kein "unordentlicher" Parteitag, für den man sich schämen müßte. Eine lebendige Partei kann nach meiner Vorstellung auch gewohnheitsmäßig mehrere außerordentliche Parteitage pro Jahr abhalten, und Vorstandsneuwahlen gibt es dann trotzdem nur auf dem einen Ordentlichen pro Jahr (außer natürlich es ist etwas Schlimmes mit dem Vorstand und der Außerordentliche ist extra deswegen einberufen). Aber ich glaube jetzt streiten wir um Worte (was ja für eine Satzungsänderung auch wichtig ist). Pidder Lütt 15:03, 23. Feb. 2010 (CET)
- Auch abseits von der jungen Partei kann es Sinn machen thematische und organisatorische Parteitage zu trennen (bsp. weil es sonst zu viel wird). Abgesehen davon würden wir uns damit von der gemeinhin üblichen Verwendung des Begriffs "außerordentlicher Parteitag" entfremden. --Tirsales 14:39, 23. Feb. 2010 (CET)
- Das verstehe ich anders. M.E. ist ein "ordentlicher" Parteitag einer, der regulär, d.h. ohne besonderen Anlaß (außer daß es lt. Satzung Zeit dafür ist) stattfindet. Ein außerordentlicher ist einer, der, aus welchem Anlaß auch immer, dazwischengeschoben wird. Im Normalfall kann man thematische Diskussionen (und vor allem die Abstimmungen darüber) ja auch auf den nächsten ordentlichen Parteitag schieben. Nur jetzt pressierts halt weil die Partei jung ist und thematisch Nachholbedarf hat und möglichst deutlich vor der Landtagswahl Pflöcke einschlagen muß, die eben nur ein LPT absegnen kann. Ich sehe die Unterscheidung also nicht zwischen ordentliche/thematisch sondern zwischen ordentlich/außerordentlich. Pidder Lütt 14:35, 23. Feb. 2010 (CET)
- Warum? "Außerordentliche Parteitage" sind ja gerade die Ausnahme - thematische LPTs aber ein Normallfall. Klar, man könnte sagen "Es gibt thematische LPTs und es gibt ordentliche LPTs" - aber irgendwo wäre das schizophren (ganz abgesehen davon, dass ein thematischer LPT dann keine Satzungsänderungen oÄ beschließen könnte und die Programmänderungen dann nochmal anders gefasst werden müssten und ein Programm-LPT dann keine Vorstands-Nachwahl machen könnte, wenn kurzfristig (bsp. 4 Wochen vorher) ein Vorstand zurücktritt). --Tirsales 12:14, 23. Feb. 2010 (CET)
- Es ist sehr schwer, einen schlechten Vorstand vor der Wahl loszuwerden. Dann wähl ich lieber zweimal im Jahr den guten Vorstand wieder, als einmal länger als nötig einen schlechten zu haben. Sooo viel Aufwand ist die Wahl auch wieder nicht. Womit ich mich anfreunden könnte, wäre wenn der LPT, der ohne Neuwahl geplant ist, aus aktuellem Anlass eine sofortige Neuwahl durchführen kann, z.B. mit 2/3 Mehrheit. Z.B. falls der LPT etwas beschliesst, woraufhin ein Vorstand zurücktritt, der das beschlossene nicht vertreten mag.
- Eine Neuwahl kostet regelmäßig mindestens einen halben Tag - bei genug Kandidaten einen Ganzen ... --Tirsales 19:25, 17. Mär. 2010 (CET)
- Kostet auch den Vorstand (Tätigkeitsbericht) und die Kassenprüfer Zeit --eckes
- Eine Neuwahl kostet regelmäßig mindestens einen halben Tag - bei genug Kandidaten einen Ganzen ... --Tirsales 19:25, 17. Mär. 2010 (CET)