BW:Antragsfabrik/Sonstige Anträge/Richtlinien für die Nutzung von Parteieigentum

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter (sonstiger) Antrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Peter @kpaterlbw Laskowski,stoffeldear, Ulan.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Richtlinien für die Nutzung von Parteieigentum
Kurzbeschreibung: Wir müssen die Möglichkeit, Vorständen und Beauftragten Arbeitsmittel zu überlassen durch einen Rahmen sichern, der reibungslose Übergaben erleichtert und dafür sorgt dass die Partei es sich leisten kann Nachfolgern dieselben Mittel bereitzustellen.

Sonstiges


Antrag

Sonstiger Antrag Nr.
X012
Beantragt von
Peter @kpaterlbw Laskowski,stoffeldear, Ulan
Titel 
Richtlinien für die Nutzung von Parteieigentum
Antrag

1) Der Landesvorstand ist berechtigt, auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses, Anschaffungen für die Nutzung durch Vorstandsmitglieder und Beauftragte zu tätigen. Dies umfasst mobile Gegenstände wie EDV- oder Büroausstattung (Laptop, Handy, Safe, u.ä.), fest verbaute Anschaffungen (z.B. Freisprechanlage in PKW, Briefkasten, Sicherheitstüre und -fenster für Büro o.ä.) sowie personengebundene Anschaffungen (wie Bahncard, Mitgliedschaften, Dienstleistungsverträge, Abonnements o.ä.).

2) Diese Arbeitsmittel werden den Landesvorstandsmitgliedern und Beauftragten, für die sie angeschafft wurden, leihweise überlassen. Sie bleiben Eigentum der Piratenpartei Baden-Württemberg. Bei personengebundenen Anschaffungen ist dieser Eigentumsvorbehalt dem Landesverband gegenüber schriftlich zu bestätigen und eine eventuelle Übernahme nach Amts- oder Beauftragungsende sollte bereits zum Anschaffungszeitpunkt geregelt sein.

3) Nach Beendigung der Amtszeit bzw. der Beauftragung sind diese Arbeitsmittel dem Landesverband Baden-Württemberg innerhalb von 7 Werktagen zurückzugeben. Dies gilt entsprechend beim Rücktritt eines betroffenen Landesvorstandsmitgliedes oder Beauftragten.

4) Soweit eine Rückgabe der Gegenstände oder Leistungen nicht möglich oder sinnvoll ist können die Empfänger sie nach Ende ihrer Amtszeit/Beauftragung durch Ablösezahlung zu ihrem persönlichen Eigentum machen. Dafür ist die Zustimmung des Vorstands durch einen Mehrheitsbeschluss notwendig.

5) Wenn vom Vorstand mehrheitlich anerkannte Gründe gegen eine fristgerechte Rückgabe des Eigentumes der Piratenpartei sprechen, so ist dies innerhalb des Protokolls der folgenden Landesvorstandssitzung zu vermerken. (Die Pflichten des Landesvorstandes gemäß Punkt 6 ruhen ab diesem Zeitpunkt.)

6) Bei unbegründeter Verzögerung der Rückgabe des Eigentums der Piratenpartei Baden-Württemberg hat der Landesvorstand innerhalb von 28 Werktagen nach Eintritt der Rückgabeverpflichtung rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

7) Diese Richtlinien gelten, bis auf Bundesebene entsprechende Richtlinien in Kraft gesetzt werden.

Begründung

Die Möglichkeit, Vorständen und Beauftragten Arbeitsmittel zu überlassen müssen wir durch einen Rahmen sichern, der reibungslose Übergaben erleichtert und dafür sorgt dass die Partei es sich leisten kann Nachfolgern dieselben Mittel bereitzustellen.


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