BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Zweckbindung zugewiesener Finanzmittel nichtexistenter Gliederungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Murgpirat.

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Titel: Zweckbindung zugewiesener Finanzmittel nichtexistenter Gliederungen
Kurzbeschreibung: Finanzzuweisungen aus Beiträgen/PartFin nichtexistenter Gliederungen fallen an nächsthöhere Gliederung. Diese sollen vorrangig zweckgebunden eingesetzt werden.

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Murgpirat
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / Abschnitt B, §1 und §2
Beantragte Änderungen

Z U R Ü C K G E Z O G E N - Wird von mir nicht eingereicht, da unnötiger Aufwand

Der Landesverband möge beschließen, im Abschnitt B (Finanzordnung) der Satzung in §1, Satz 2 wie folgt zu ändern und um den neuen Satz 3 zu ergänzen sowie in §2, Satz 4 die Regelung analog zu ändern:

Abschnitt B: Finanzordnung

§ 1 Mitgliedsbeitrag

Ist:
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird abzüglich des Bundesanteils wie folgt aufgeteilt: 50% an den Landesverband, 15% an den zuständigen Bezirksverband, 20% an den zuständigen Kreisverband und 15% an den zuständigen Ortsverband. Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.

Neu:
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird abzüglich des Bundesanteils wie folgt aufgeteilt: 50% an den Landesverband, 15% an den zuständigen Bezirksverband, 20% an den zuständigen Kreisverband und 15% an den zuständigen Ortsverband.

(3) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung. Ab Bezirksverbandsebene sind entsprechende Gelder nicht-existenter, untergeordneter Gliederungen unter einem separaten Haushaltstitel zu listen und vorranging für Zwecke einzusetzen, welchen den Aufgaben der nicht-existenten Gliederung entsprechen.


§ 2 Parteienfinanzierung

Ist:
(4) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.

Neu:
(4) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung. Ab Bezirksverbandsebene sind entsprechende Gelder nicht-existenter, untergeordneter Gliederungen unter einem separaten Haushaltstitel zu listen und vorranging für Zwecke einzusetzen, welchen den Aufgaben der nicht-existenten Gliederung entsprechen.

Begründung

Der Bezirksverband Karlsruhe wurde zum 31.12.2012 aufgelöst. Die dem BzV zustehenden Gelder fließen satzungsgemäß an den Landesverband. Für gemeinsame Veranstaltungen der Untergliederungen des ehemaligen Bezirksverbands Karlsruhe steht somit kein Budget mehr zur Verfügung. Alle anfallenden Kosten müssen somit aus den Kassen der Kreisverbände gezahlt werden. Als Beispiel wäre hier das Nordbadentreffen zu nennen. Hier beliefen sich die Kosten bei der letzten Veranstaltung auf rund 450€, welche mit je 50€ aus den Kassen der teilnehmenden Kreisverbände sowie aus zweckgebundenen Spenden finanziert wurden. Diese Kosten hätten problemlos aus dem Budget des nicht-existenten Bezirksverbands gedeckt werden können.

Daher sollten entsprechende Gelder nicht-existenter Gliederungen oberhalb von Ortsverbänden vorrangig zweckgebunden für Aktionen genutzt werden, welche dem sinngemäßen Zweck der nicht-existenten Gliederung zu Gute kommen. Kurz gesagt: Das Geld soll dort verwendet werden, wo es hingehört und nicht andernorts Finanzlöcher stopfen.


Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Unklar formuliert: Muss der BzV Geld für virtuelle KV und OV budgetieren? Oder der LV für virtuelle BzV und KV und OV? Besser explizit bennen anstatt "bis zu"
    • Antwort zu 1
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Datum der Änderung: Da steht nix, soll das ab sofort gelten? Rückwirkend? Ab 2015
    • unterjährige Änderungen der Geldverteilung sind großer Mist, bitte vermeiden. Rückwirkend ebenso.
      • ...
    • ...
  • Beispiel Nordbadentreffen: Ich hätte es für selbstverständlich gehalten dass der LV genau das weiter bezuschusst, was der BzV früher bezuschusst hat! Lässt sich das nicht auch ohne Satzungsänderung regeln? Wer hat denn 2012 wieviel bezahlt?
  • Zahlenbeispiel: Es würde 2013 um €217 für virtuelle KV im Regierungsbezirk Freiburg gehen und €2666 für den virtuellen BzV aus der PartFin. Dazu kommen je ca. €241 bzw. €2955€ aus Anteilen von Mitgliedsbeiträgen nach aktueller Haushaltsschätzung, wenn man den selben Anteil nimmt.
    • Wenn der LV also €450 für Kommunales für seine Landkreise und €5600 für überregionale Aktivitäten im Regierungsbezirk in den Haushalt aufnimmt, können wir uns den Aufwand dann sparen?


--> Das NBT wurde nachträglich durch den LV bezuschusst, nachdem das Problem mit dem BzV KA Budget aufgefallen ist.

Grundsätzlich ziehe ich den Antrag zurück bzw. werde ihn nicht offiziell einreichen. Sören hat mich überzeugt, dass es ein unnötiger Aufwand wäre, die virtuellen Budgets zu führen. Der LV kann die Gelder für nicht existente Gliederungen auch einfach so freigeben, wenn etwas anliegt. Da muss man auch mal seinen Vorständen vertrauen, dass nicht alles Budget sinnlos an Stellen verblasen wird, denen das Geld eigentlich gar nicht zusteht.

Der Antrag kann also wieder in der Versenkung verschwinden.

--Murgpirat 15:36, 30. Jan. 2014 (CET)