BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Onlineabstimmung Teil 1 - §11

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von DaK1lla.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Onlineabstimmung Teil 1 - §11
Kurzbeschreibung: §11 soll wie folgt geändert werden als Wegbereitung für eine Onlineabstimmung

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA009
Beantragt von
DaK1lla
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / § 11
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der §11 der Landessatzung wie folgt geändert wird:

alt:

§ 11 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit mindestens mindestens doppelt so vielen gültigen Ja- wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

neu:

§ 11 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja- wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
(2) Änderungen am Landesprogramm können von einem Landesparteitag oder über die Onlineabstimmung beschlossen werden.
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Der Landesverband führt außerdem ein Landesprogramm und kann auf Landesebene für Kommunalwahlen bei Bedarf ein eigenes Wahlprogramm vom Landesparteitag oder durch die Onlineabstimmung verabschieden lassen.
(4) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitags beim Vorstand eingegangen ist.
(5) Die Antragsmodalitäten bei der Onlineabstimmung regelt Abschnitt D der Satzung. Die Onlineabstimmung entspricht einem Online tagenden Parteitag.

Begründung

Da der SÄA009, der SÄA010, der Sonst. Antrag X004 und der SÄA011 zusammenhängen habe ich eine Erklärung und Begründung zusammengefasst:

Antrag “Onlineabstimmung” – Die Erklärung dazu Teil 1
Antrag “Onlineabstimmung” – Die Erklärung dazu Teil 2


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