BE Diskussion:Parteitag/2010.1/Satzung/Freie Delegation für die Landesmitgliederversammlung

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Konflikte mit anderen Anträgen

Kritik / Verbesserungsvorschläge

Der Antrag sollte mit einem Vorschlag ergänzt werden, wie bei offenen Abstimmungen das Auszählen erfolgen soll, wenn ein Pirat mehrere Delegationen hat. (Zwei Stimmkarten kann man mit zwei Händen noch so heben, das es sich auszählen lässt - bei 17 Stimmkarten wird das schwieriger...) --Michael Ebner 15:09 07.01.2010 (CET)

Diese technischen Details sollt IMO nicht in die Satzung. --Donald 16:28, 7. Jan. 2010 (CET)
Ich fass das einfach mal als Frage nach der Realisierbarkeit auf. Ich denke so eine Delegiertensystem sollte sehr wohl realisierbar sein, da es z.B. auch bei Aktionärsversammlungen funktioniert. Dort haben die Aktionäre alle unterschiedliches Stimmrecht, nämlich soviel, wie sie Aktien haben und Aktionäre können ihr Stimmrecht auch an andere delegieren. Bei einem Parteitag sollte es aber noch einfacher sein, da die Stückelung nicht so klein ist. Man könnte z.B. Stimmkarten austeilen, auf denen zusätzlich drauf steht, wie viele Stimmen die Stimmkarte repräsentiert. --Wobble 19:09, 7. Jan. 2010 (CET)
Wieviele Stimmen ich auf der LMV habe, hängt also nur noch davon ab, wieviel Geld ich für Mitgliedsbeiträge ausgeben will und wieviele Karteileichen ich finde!? Wie soll verhindert werden, dass sich jemand für ein paar Tausend Euro im Jahr seine Stimmen "zusammenkauft"? Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand seine Stimme abgibt und sich auf der LMV vertreten lässt und dabei genau so gestimmt wird, wie er es selbst auch getan hätte?--Apflux 11:26, 8. Jan. 2010 (CET)
Mit der Begründung "auf Hauptversammlungen von Aktiengesselschaften gehts irgendwie auch", meinte ich nicht, dass das Stimmrecht proportional zum Mitgliedsbeitrag ist (das wäre auch undemokratisch). Das Problem, dass jemand sich Stimmen zusammenkauft, kann tatsächlich ein Problem sein. Schließlich lässt es sich vermutlich sehr schwer kontrollieren, ob für die Stimmdelegation Geld fließt (wenn man das per Satzung verbietet). Eventuell muss man dann eine Delegationsbegrenzung einführen, damit niemand sich zuviele Stimmen zusammenkaufen kann. --Wobble 13:06, 8. Jan. 2010 (CET)
Ja, das geht um die Frage, wie praktikabel das ist. Ja, bei den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft funktioniert das: Mit ausschließlich schriftlichen Abstimmungen. (Zudem stehen die abzustimmenden Fragen meist im Vorfeld fest, die Stimmabschnitte sind somit alle gedruckt, und alle Fragen werden in einem Wahlgang abgestimmt.)
Ich habe nie behauptet, dass es nicht möglich ist. Aber Parteitage sind keine Hauptversammlungen. Wenn wir schon bei jedem GO-Antrag eine viertel Stunde (das ist jetzt eine "sportliche" Schätzung) für Wahlgang und Durchführung brauchen, ist die Effektivität etwas limitiert. Ok, dann werden wohl auch nicht mehr so viel GO-Anträge mehr gestellt... --Michael Ebner 12:11 08.01.2010 (CET)
Ok, das ist ein gutes Gegenargument. Ich hatte keine Ahnung, wie das bei Aktiengesellschaften konkret realisiert wird. Mit den Geschäftsordnungsanträgen wird das evtl. wirklich schwierig. --Wobble 13:06, 8. Jan. 2010 (CET)

Wegen den oben bemerkten Problemen werde ich diese Delegationsregelung drauf anpassen, dass sie nicht für öffentliche Abstimmungen und Geschäftsordnungsanträge gilt, also bei allen anderen Abstimmung alle anwesenden Piraten nur einfaches Stimmgewicht haben.

Somit können Geschäftsordnungsanträge relativ schnell durchgeführt werden (das löst das Problem, was Michael Ebner geschildert hat, alle anderen Anträge dauern dann halt nen bisl. länger, weil das Auszählen der Delegationsstimmen nicht so schnell geht - aber das sollte akzeptabel sein). Durch die Beschränkung auf öffentliche Abstimmungen, lässt sich die Entscheidung des Delegierten auf die Delegierenden zurückprojektieren. Somit wären die Delegierenden auch für die Entscheidungen ihres Delegierten verantwortlich, was wiederum die Gefahr, dass Stimmen verkauft werden erheblich gesenkt wird. --Wobble 13:06, 8. Jan. 2010 (CET)