BE Diskussion:Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung/Auflösung von Widersprüchen in Anträgen

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Konflikte mit anderen Anträgen

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Kritik / Angriffszenarien / Verbesserungsvorschläge

Hi. Soweit ich mich erinnere, gilt solange wir in unserer Geschäftsordnung keine Regelung für einen Vorgang haben im Zweifelsfall dei Geschäftsordnung des deutschen Bundestages. Im Allgemeinen wird in den von dir beschriebenen Fällen zuerst der "weiterführende Antrag" behandelt, dh bei zwei Anträgen zu einer Sache wird über den zuerst entschieden, der die weitreichendsten Konsequenzen hat. Ein widersprüchlicher Antrag kann und wird also danach garnicht erst beschlossen werden. Ergo ist eine Festlegung: "First come, fist serve" nicht notwendig. Mpd 11:56, 24. Dez. 2009 (CET)

Wer entscheidet, welcher Antrag die weitreichenderen Konsequenzen hat? Dies ist mMn nach nicht objektiv entscheidbar und wird somit zu Kleinkrieg in der Partei führen, wenn man das nicht vernünftig regelt (weil manche das als undemokratisch empfinden, wenn dann nicht jedesmal abgestimmt wird). --Wobble 12:39, 24. Dez. 2009 (CET)
Das braucht man nicht entscheiden. Die Konsequenzen von Anträgen stehen in den Anträgen drinn und hier wird objektiv klar, wie weit die eine Konsequenz die andere überragt. DAS ist objektiv entscheidbar und auch kein Problem. Meiner Erfahrung nach, kann durch eine kurze Diskussion im Zweifelsfall eine stets eine klare Entscheidung erreicht werden. Was ich dir sagen wollte ist: Die Regelung anhand der Reichweite der Konsequenzen ist eben objektiv uentscheidbar und keine Meinungsfrage. Dazu ist sie noch fairer als das Recht das Ersten. Deine persönliche Meinung in Ehren, aber der Antrag soll ja für alle Piraten einleuchtend sein, oder? Also nochmal: Die Praxis zeigt, dass diese Methode objektiv handhabbar ist. Sie ist die "vernünftige" Regelung, nach der du verlangst und auch die demokratischere Regelung, da fairer als dein Vorschlag.

Geht es um zwei widersprüchliche Anträge zu verschiedenen Themen, zB Überschneidung in Satzungsfragen, so muss selbstverständlich ein zuvor gefasster Beschluss in ein einem nachfolgenden Antrag beachtet werden und gegebenenfalls dieser überarbeitet werden. Ich gehe nicht davon aus, dass die Piraten so wenig zuhören, als das sie nicht merken wenn sie sich in Beschlüssen widersprechen und das die Antragsteller in der Sitzung vorher nicht den Mund aufmachen können wenn sie merken, dass der eine oder andere Antrag ihrem widerspricht.

Mensch muss nicht immer alles vorher absichern.... Mpd 11:56, 24. Dez. 2009 (CET)

Wir sind keine Juristenpartei. Somit kann ich mir schon sehr gut vorstellen, dass formale Widersprüche nicht entdeckt werden. Außerdem hat der Antragsteller, über dessen Antrag später abgestimmt wird, kein Interesse auf Widersprüche hinzuweisen, da sonst überhaupt nicht darüber abgestimmt werden würde. Vermutlich wird die Regelung tatsächlich nicht angewendet werden, aber schaden kanns trotzdem nicht, insbesondere da es die Antragsteller motiviert rechtzeitig auf Widersprüche hinzuweisen, bzw. den Antrag schon im vorhinein auf mögliche Widersprüche anzupassen. --Wobble 12:39, 24. Dez. 2009 (CET)
Du liegst richtig: Wir sind keine Juristenpartei. Genau deshalb kommten ja auch "Regelungen" wie dein Vorschlag zu stande.
  1. Es geht bei dem Problem der Widersprüchlichen Anträge der Erfahrung nach weniger im formale Dinge, die lassen sich mit den Vollmachten eine Vorstandes nachträglich korrigieren, sondern viel öfter um logische Dinge. Mensch muss kein Jurist sein um sich darüber gedanken zu machen ob die eigen Stimme von vorhin durch den nächsten Antrag hinfällig wird. Möchte ich an dieser Stelle allen Piraten ans Herz legen.
  2. Wenn der Antragsteller einzig und allein aus egoistischen Interessen da wäre, ihm die Umsetzung und der Nutzen seines Antrages egal ist oder er zu kurzsichtig ist um sein Teil in die Piratenbande einordnen zu können, dann gebe ich dir Recht, dass er oder sie kein Interesse daran hat, den Antrag lieber zurückzuziehen als einen möglicher Weise sinnlosen Antrag zu überabeiten. Ich halte die Piraten allerdings für sehr viel schlauer. Solltest du auch mal probieren.
  3. Tatsächlich (und auch hier muss ich dir leider wieder mit der Erfahrung kommen) wird eine Regel diese Problem betreffend sehr häufig angewendet. Meist einfach aus gesundem Menschenverstand heraus und dann nach dem Prinzip des weitreichendsten Antrags
Ja du hast recht, diese Sache sollte klar geregelt werden und die Diskussion über alle diese Dinge scheint mir immer wichtiger zu sein. Wir haben leider zu wenige wirklich erfahrende Ausschus-, Kommissions-, Vereins-, Vorstands-, Rats-, Versammlungs- oder Gremienpiraten. Warum eigentlich nicht die Anträge ins liquid-feedback stellen? Mpd 14:58, 24. Dez. 2009 (CET)