BE:Steglitz-Zehlendorf/BVV/SEK-II für Montessori-Gemeinschaftsschule
- Ursprung: Bürger
- Ortsteil: Lichterfelde
- (vermutlicher) Ausschuss: Schule
Inhaltsverzeichnis
SEK-II für Montessori-Gemeinschaftsschule
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Montessori-Gemeinschaftsschule von der 1. bis zur 13. Klasse zu unterstützen und sich entsprechend beim Senat und der Senatsschulverwaltung einzusetzen.
Insbesondere soll die zugesagte eigenständige Oberstufe am Standort Tietzenweg erhalten bleiben.
Begründung
Der BEA Steglitz-Zehlendorf hat am 19.3.2012 einstimmig beschlossen:
Der BEA Steglitz-Zehlendorf fordert den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, den Senat und die Senatsschulverwaltung auf, die Montessori-Gemeinschaftsschule von der 1. bis zur 13. Klasse zu unterstützen.
Insbesondere legt der BEA, dem Elternwillen entsprechend, Wert auf die zugesagte, eigenständige Oberstufe am Standort Tietzenweg.
Eine Verlagerung der SEK II an ein Oberstufenzentrum entspricht nicht der ursprünglichen Zusage der Politik, denn sie bedeutet faktisch den Verzicht auf die Montessori-Pädagogik in der Oberstufe. Die Montessori-Gemeinschaftsschule ist schon heute überregional bekannt als Schule mit besonderer pädagogischer Prägung. Es geht darum, ein pädagogisches Reformkonzept von der 1. bis zur 13. Klasse aus einem Guss anzubieten.
Der BEA kritisiert zudem, dass die Verlagerung der SEK II an das OSZ an Schulleitung und Schulkonferenz vorbei von oben verordnet werden soll.
Begründung des BEA-Beschlusses
Um die Oberstufenzentren bei rückläufigen Schülerzahlen auszulasten, versucht die Senatsverwaltung von ISS und Gemeinschaftsschulen, die noch nicht bis zur Oberstufe hochgewachsen sind, einen Verzicht auf eigenständige SEK II zu erzwingen.
Das widerspricht der schriftlichen Projektvereinbarung zur Pilotphase der Montessori-Gemeinschaftsschule. Die Montessori-Gemeinschaftschule wird auch im Schulportrait der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Hinweis „Gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2014/2015“ geführt. Dies wurde auf Bezirksebene außerdem in der der Zählgemeinschaftsvereinbarung zum Gemeinschaftsschule bekräftigt.
Jetzt macht die Senatsverwaltung für Bildung einen Rückzieher. Bisher hieß es, die Umsetzung hänge von der Vorlage eines schlüssigen Konzepts ab. Nun wurde jedoch signalisiert, dass unabhängig von der Ausrichtung und Qualität des Konzeptes vorgesehen ist, alle ISS und Gemeinschaftsschulen, die noch keine SEK II haben, auf eine Kooperation mit den OSZs zu verpflichten.
Dabei ist die SEK II bereits finanziell abgesichert! Im Haushalt des Senats sind die Mittel für die SEK II eingestellt. Die Räumlichkeiten sind vorhanden, denn der Neubau wurde auf eine SEK II ausgerichtet. Außerdem wurden bereits in den letzten beiden Jahren Studienräte eingestellt, so dass fast alle Fächer in der SEK II bereits heute bedient werden könnten.
Beispiele in Berlin und im Bundesgebiet zeigen, dass Reformpädagogik auch in der SEK II umsetzbar ist.
Der Rückzieher der Senatsverwaltung ist insbesondere vor dem Hintergrund skandalös, dass der Senat sich zunächst massiv für Sekundarschulen als gleichwertige Alternative zum Gymnasium einsetzte und nun nach den Wahlen, die Modellschulen aus rein bürokratischen Gründen (OSZ-Auslastung) von oben herab sabotiert und den vorher hoch beschworenen Elternwillen ignoriert.
Wer nicht will, dass jedes Jahr 600 -1000 Kinder in der 7. Klasse am Probejahr scheitern, muss ein ISS-Angebot schaffen, dem die Eltern vertrauen und dass einen genauso gradlinigen Weg zum Abitur ermöglicht wie das Gymnasium.
Alternative
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Montessori-Gemeinschaftsschule dazu aufzufordern und unterstützen ein plausibles pädagogisches und finanzielles Konzept zu entwickeln bzw. vorzulegen, wie eine SEK-II auch mit geringer Schülerzahl betrieben werden kann. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass nicht mehr finanzielle Mittel als für andere Oberstufen üblich zur Verfügung gestellt werden können. Das Konzept muss eine konkrete Mindestschülerzahl benennen. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sobald das Konzept erstellt wurde und zu erwarten ist, dass die Voraussetzung gemäß der Schülerzahlen (aus dem Konzept) erfüllt sein wird, sich bei Senat und Schulentwicklung für die Einrichtung einer SEK-II an der Montessori-Gemeinschaftsschule einzusetzen.
Begründung:
Es ist möglich, dass mittels Montessori-Pädagogik kein gewöhnliches Kurssystem für eine Oberstufe nötig ist. Wenn die Schüler hauptsächlich Inhalte selbständig in Projektarbeit erarbeiten, so ist es z.B. nicht tragisch, wenn Kurse sich terminlich überschneiden. Die aktuellen Voraussetzungen für den Betrieb einer Oberstufe setzen aber ein klassisches Kursystem voraus und könnten somit für Montessori-Pädagogik zu hohe Voraussetzungen stellen.
Dieses Konzept kann dann als objektives Kriterium benutzt werden, ob eine Oberstufe an der Montessori-Gemeinschaftsschule realisierbar ist oder nicht. Weshalb eine Oberstufe für die Montessori-Gemeinschaftschule wünschenswert ist, kann dem angehängten Beschluss des Bezirkselternausschusses entnommen werden.
Informationssammlung
BEA = Bezirkselternausschuss
Faktencheck
Es gibt sowohl ISS als auch Gemeinschaftsschulen mit und ohne eigene Oberstufe. Hierin unterscheiden sich beide Schulformen nicht. Das Gesetz besagt lediglich, dass allen Schülern der Weg zum Abitur offenstehen muss.
- Falsch:
- SchulG § 22.2 Satz 3: Die Integrierte Sekundarschule bietet eine gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in Kooperation mit einem beruflichen Gymnasium oder mit einer anderen Integrierten Sekundarschule an.
- SchulG § 17a.4: In Gemeinschaftsschulen findet individuelles und gemeinsames Lernen und individuelle Förderung von der Schulanfangsphase bis zur gymnasialen Oberstufe in einer Schule oder in Kooperation mehrerer Schulen statt.
Außerdem gibt es auch dreizügige Gymnasien (Fichteberg, Hermann-Ehlers), die unter der Standard-Vier-Zügigkeit liegen.
- Die "Standard-Vierzügigkeit" ist im SchulG bisher nicht verankert...
- SchulG § 17.4: Die Mindestanzahl der Klassen oder Lerngruppen eines Eingangsjahrgangs (Züge) soll an Grundschulen die Zweizügigkeit, an Gymnasien die Dreizügigkeit und an Integrierten Sekundarschulen die Vierzügigkeit nicht unterschreiten.
Aber das habe ich gar nicht geschrieben, es geht um die Mindestschülerzahl in der gymn. Oberstufe. Die soll mindestens 50 Schüler umfassen. Darunter wird es schwierig, eine ausreichende Kurszahl bereitzustellen. Daher kann eben nicht an jeder ISS eine eigene Oberstufe sinnvoll sein. Die bisherigen Gesamtschulen mit Oberstufe waren im Eingangsjahrgang mindestens 6zügig. Bei der Einrichtung der Gemeinschaftsschulen ist die für die Kurswahl notwendige Mindestschülerzahl wohl übersehen worden.
Infos aus dem Schulausschuss:
- Momentan sind auf der Schule 5 Schüler mit Gymnasialempfehlung.
- 4-Zügigkeit ist Vorraussetzung für Sek-II
- Es ist nicht Aufgabe des BA Anträge auf eine Gymnasiale Oberstufe zu stellen
- 4-Zügigkeit ist Vorraussetzung
- Die Schule hat genug Räume
- Für Montessouri-Pädagogik gibt es keine extra Räume
Debatte
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