BE:Squads/Parteistruktur und Satzungsfragen/Protokolle/2009-12-06
Protokoll vom 06.12.2009, 16:00, BGS
Inhaltsverzeichnis
Anwesend
- Axel
- Benjamin
- Christopher
- Eric
- Inken (später dazu gestoßen)
- Janine
- Konstantin
- Michael
- Pavel
- Roland (später dazu gestoßen)
TOPs
Einigung auf Namen
- "Landesrat"
- "Landesparteitag" (Nachträglicher Einwand Pavel: Parteitag kann auch für Delegierte stehen. Landesmitgliederversammlung steht für alle Mitglieder.)
Redaktionelle Überarbeitung der aktuellen Satzung
- "Parteitag" vs. "Mitgliederversammlung"
- "fernschriftlich" etc.
- Abstimmen vor inhaltlichen Änderungen
- Vorstellung Entwurf Christopher (siehe unten)
- Konsens: Grundsätzlich guter Entwurf, der taktisch klug von inhaltlichen Änderungen bereinigt werden sollte.
[Pause, 17:40 Uhr - 17:48 Uhr ]
Bezirksmitgliederversammlungen und Landesrat
- nix Wiki - nix besprechen können
- Pavel macht sich unbeliebt: "Parteirat" nicht unproblematisch, psychologisch: dem Vorstand übergeordnet, vielleicht einfacher durch niedrigere Hürde zur LMV, Seilschaften und Verfilzungen?
Liquid Democracy in der Satzung
- Axel: m. M. n. reicht zunächst die Verpflichtung des Vorstands, die Meinungsbilder umzusetzen. Wenn es einen "dauerhaften LPT" geben soll, sind diverse juristische Fragen zu klären. Womöglich bis Februar zu kurzfristig?
- Sogar Verpflichtung des Vorstandes rechtlich schwierig?
- Selbstverpflichtung?
- Axel macht Textentwurf und verlässt die Sitzung (18:13)
[17:58-18:08: Etherpad mehr oder weniger offline]
Ab hier vertagt
Bezirksverbände und Finanzen
Organisation von Parteitagen
Anträge, Wahlverfahren etc.
Verteilung Aufgaben
- Satzungs- und RGO-Entwurf
Redaktioneller Satzungsentwurf Christopher
§ 1 NAME, SITZ UND BETÄTIGUNGSBEREICH (1) Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland trägt den Namen Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN BERLIN (2) Die Piratenpartei Deutschland Berlin ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland und richtet sich nach den Vorgaben aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland. (3) Der Sitz des Landesverbandes ist in Berlin. (4) Der Betätigungsbereich der PIRATEN BERLIN ist das Gebiet des Bundeslandes Berlin.
§ 2 MITGLIEDSCHAFT (1) Die in der Piratenpartei Deutschland Berlin organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. Pirat bezeichnet. (2) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin anerkennt. Es gilt die freie Wahl des Landesverbandes unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden. (3) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband Berlin führt ein eigenes Piratenverzeichnis. (4) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin und in einer anderen Partei oder Wählergruppe ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzungen den Zielen der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin widerspricht, ist nicht zulässig.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT (1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird unmittelbar beim Landesverband Berlin erworben. (2) Über die Aufnahme oder den Wechsel aus einem anderen Landesverband in den Landesverband Berlin entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags oder des Wechsels muss dem Antragsteller gegenüber schriftlich begründet werden. Ein ablehnender Bescheid kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden. § 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT (1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss sowie Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts. (2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin ist der Mitgliedsausweis dem Landesverband Berlin zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen besteht nicht. § 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN (1) Jeder Pirat hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen, sowie an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. (2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. (3) Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (4) Jeder Pirat hat das Recht, an allen Sitzungen der Organe sowie an allen anderen Gruppen und Gremien des Landesverbandes Berlin teilzunehmen. § 6 GLIEDERUNG (1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin gliedert sich in Bezirksverbände. (2) Weitere Untergliederungen können durch die Geschäftsordnungen der Bezirksverbände vorgenommen werden. § 7 ORGANE DES LANDESVERBANDES (1) Die Landesmitgliederversammlung (2) Der Landesvorstand (3) Die Bezirksverbände § 8 DIE LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG (1) Die Landesmitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. (2) Die Einberufung der Landesmitgliederversammlung erfolgt durch: a) Vorstandsbeschluss b) Antrag von einem Zehntel der Piraten des Landesverbandes Berlin (3) Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung kann per Brief oder Fax erfolgen. (4) Die Zusendung der Einladung erfolgt mindestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung (5) Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn die Piraten vorher per E-Mail eingeladen worden sind und den Empfang dieser E-Mail spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung bestätigen. (6) Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, der Tagungsdauer und zur vorläufigen Tagesordnung zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung ist die Tagesordnung in aktueller Fassung sowie alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Die Einberufung erfolgt: Durch den Vorstand, Vorstandsbeschluss, 1/10 der Piraten des Landesverbandes Berlin es beantragen, (7) Die Landesmitgliederversammlung tagt öffentlich. Ihre Aufgaben sind insbesondere: a) die Wahl des Landesvorstandes und des Landesschatzmeisters, b) die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze und über das gemeinsame Wahlprogramm d) die Beschlussfassung über die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen (8) Die Landesmitgliederversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. § 9 DER LANDESVORSTAND (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Darüber hinaus können bis zu vier weitere Piraten in den Vorstand gewählt werden. (2) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Der Landesvorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist zulässig. (4) Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland Berlin. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung. (5) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes Berlin kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert werden. (6) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. (7) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. § 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN (1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Die Gäste haben kein Stimmrecht.