BE:Squads/Forscherpiraten/Protokoll 18/28-11-2012

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Tagesordnung Forscherpiraten am: 18./28November 2012 ab: 19:00 Uhr

Vorspiel

Begrüßung

Anwesende

  • #forscherpirat Martin
  • Hannes
  • Christine
  • Kai
  • Arndt

...

Wahl Moderator & Protokollant

alle, wie immer Moderation und Protokoll von allen

Organisatorisches

Tagesordnung klären

  • Nachbericht BPT 12.2
  • Gründung Bundes-Forscherpiraten erfolgt
  • Bericht von der Mumbelsitzung Montag, den 12.11.12: http://piratenpad.de/p/TagesordnungAGFoWiPol
    • Aufkleber Boycott Elsevier nach Bochum mitgeben
    • Kleine Anfrage zur Einhaltung des HRG. Findet Überprüfung statt?
      • Strategiepapier OA
        • Grundgesetzklärung, auch juristisch -- Was meint veröffentlichen? (Verweis auf §1)(evt. mit in die kleine Anfrage), pro goldener Weg OA
    • Boycott Elsevier Aktion mit den Aufklebern in Berlin an der HU, TU und FU starten etc.
      • Doodle einrichten
        • Zum Jahrestag von Cost of Knwoledge eine Aktion?
    • Transparenzgesetz Forschung - Ethische Forschung möglich...realistisch?
    • Transparenzgesetz statt ethische Verdammung (Zivilklausel)?

AG Forscherpiraten

Die AG des Bundes heißt nun auch Forscherpiraten. Die AG soll stärker zusammengeführt werden zur Koordination der Arbeit. Auch damit nicht immer bei 0 angefangen wird.

Protokoll besprechen:
https://wiki.piratenpartei.de/AG_Forschungs-_und_Wissenschaftspolitik/Protokolle/2012-10-18

Antrag aus NRW

http://piratenpad.de/p/akforschungspolitik_antrag

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_154

BerlHG

  • Kleine Anfrage im AGH zu fehlgeschlagenen/negativen Forschungsergebnissen in Berlin (Forschungsergebnisse, die nicht veröffentlicht wurden, (Positivbias)):
    • Vorbereitung einer Presseerklärung dazu
  • Das Berliner Hochschulgesetz § 41 Abs. 2, besagt das Forschungsergebnisse zu veröffentlichen sind
  1. Welche Kriterien muss nach Auffassung des Senats etwas erfüllen um als veröffentlicht zu gelten.
  2. Wird nach Meinung des Senats in der Veröffentlichungspraxis der Universitäten und Hochschulen ausreichend auf den Unterschied zwischen Veröffentlichung und Publikation eingegangen?
  3. Inwiefern sieht die Berliner Regierung das Berliner Hochschulgesetz § 41 Abs. 2, durch die Berliner Hochschulen, als erfüllt an?
  4. Inwieweit wird die Veröffentlichungspflicht der Hochschulen nach BerlHG §41 Abs. 2 überprüft?
  5. Wenn eine Überprüfung stattfindet, was sind die Ergebnisse der Überprüfung?
  6. Was sieht die Berliner Regierung als zu veröffentliche Forschungsergebnisse an?
  7. Welches oder wessen Intresse sieht der Senat grundsätzlich für die Beurteilung der Veröffentlichungswürdigkeit als maßgebend an?
  8. Welches oder wessen Intresse sieht der Senat momentan als maßgebend für die Veröffentlichungswürdigkeit an?
  9. Sieht der Senat einen Intressenkonflikt in der gängigen Veröffentlichungspraxis zwischen Intressen der Veröffentlichdenden und der Öffentlichkeit?
  10. Was heißt für den Senat veröffentlichen?

Äußere Überprüfung von Effizienz der Organisation und Struktur von Forschungsförderung entzieht sich und kann nicht eingeschätzt werden. Gibt es Ausnahmen von der Publikationspflicht nach BerlHG §41 Abs. 2? Wie groß ist der Anteil der nicht veröffentlichten Ergebnisse bzw. der Anteil ergenissloser Forschung?(findet Überprüfung statt?)<br\> Ende 22:00