BE:Squads/Forscherpiraten/Protokoll 18-03-2012

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Tagesordnung Forscherpiraten 18.03.2012

Begrüßung

Vorstellungsrunde

  • Frauke (Politikwissenschaft studiert, danach Schwenk zu Kunst und Video, Pro BGE, Haushalts-Squad, Bürgerhaushalt)
  • Kai (wiss. Mitarbeiter HU, Physiker)
  • Martin (Informelles Lernen, Freiheit von Forschung, das auch Schüler Zugang zu Forschungsdaten, Leiter des Forschungsprojekts Well...come 21, Künstler, Sozialpirat)
  • Christine (wiss. Mitarbeiterin im Projekt Well...come 21, Sonder- und Kunstpädagogin, Künstlerin)
  • Karim: Biologe (Neupirat)
  • Arndt: Biologe (31.3. 17 Uhr: Online Tagung zur Entwicklung zur Genom-Sequenzierung und die Folgenabschätzung, Positionsfindung)

Wahl Moderator & Protokollant

Tagesordnung klären

Hochschulrahmengesetz auf openaccess tunen

http://gesetze.berlin.de/default.aspx?words=BerlHG&btsearch.x=42&filter= http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.G4.htm (§37-42)

Konkret wäre §41, Absatz 2 zu ergänzen: Version 1 (moderat): *(2) 1. Forschungsergebnisse sind zu veröffentlichen. Die erste Veröffentlichung muss für andere Hochschulen und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen kostenfrei zugänglich sein. 2. Dies gilt auch für Drittmittelforschung.

Begründung: Zur Zeit besteht durch die erheblichen Kosten eine Behinderung der Forschung. Es ist nicht zu verstehen warum Hochschule A für die Ergebnisse von Hochschule B zahlen muss, insbesondere wenn die Zahlungen an einen privatwirtschaftlichen Verlag geleistet werden. Zudem könnten der öffentliche Haushalt von solchen Kosten befreit werden.

Version 2 (Piraten): *(2) 1. Forschungsergebnisse sind zu veröffentlichen. Die erste Veröffentlichung muss kostenfrei zugänglich sein. 2. Dies gilt auch für Drittmittelforschung.

Begründung: Die Forschungsergebnisse sollen allen Forschenden/Schülern/Interessierten zugänglich sein, um die Forschung zu öffnen und so anzuregen. Also Zugang auch für Schulen und freien Forschungseinrichtungen etc. Aus Steuergeldern finanzierte Forschungsergebnisse müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. DAS REVIEW-System wird natürlich erhalten, aber anders organisiert. Die Review-Kosten bleiben, aber die machen von den Veröffentlichungskosten nur einen Bruchteil aus (muss noch genauer recherschiert). Die Rechte sollen zukünftig NICHT an einen privatwirtschaftlichen Verlag abgegeben werden.


BerlHG (Hochschulrahmengesetz Abschnitt 4, §37-42, in der Fassung vom 26. Juli 2011) § 37 Aufgaben der Forschung

  • (1) 1Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.

2Gegenstand der Forschung in den Hochschulen können unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Hochschule alle wissenschaftlichen Bereiche sowie die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis und ihre Folgen sein.

  • (2) 1Die Forschung in den Hochschulen dient insbesondere auch der Analyse von Problemen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

2Sie soll sich auch den besonderen Aufgaben, die sich dem Land Berlin stellen, widmen.

  • (3) Die Studenten und Studentinnen sollen in geeigneter Weise an die Forschung herangeführt und an Forschungsvorhaben beteiligt werden.

§ 38 Koordinierung der Forschung

  • (1) Forschungsvorhaben sind innerhalb einer Hochschule mit dem Ziel zu koordinieren, die bereitgestellten Mittel mit dem größtmöglichen Nutzen für die Forschung wirtschaftlich zu verwenden.
  • (2) 1Forschungsvorhaben, die von besonderer Bedeutung sind oder an denen Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mehrerer Fachbereiche/Hochschulen beteiligt sind, können als Forschungsschwerpunkte anerkannt werden. 2Die Hochschulen sollen die Bildung von Forschungsschwerpunkten anstreben und sie in die Entwicklungspläne aufnehmen. 3Besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung interdisziplinärer Forschungsschwerpunkte zu legen.
  • (3) Über Anerkennung und Ausstattung eines Forschungsschwerpunktes beschließen die Akademischen Senate der beteiligten Hochschulen.
  • (4) 1Zur Durchführung bestimmter Forschungsprojekte können interdisziplinäre Arbeitsgruppen gebildet werden.

2Diese Arbeitsgruppen sollen in sachlich gebotenem Umfang aus zentral bewirtschafteten Forschungsmitteln gefördert werden. 3Der Akademische Senat entscheidet hierüber gemäß § 61 Absatz 1 Nummer 9.

  • (5) 1Interdisziplinäre Arbeitsgruppen können Fachbereichen angegliedert oder hochschulübergreifend und auch unter Beteiligung von Forschungsträgern und Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen außerhalb des Hochschulbereichs gebildet werden.

2In diesem Fall ist die Beteiligung der einzelnen Hochschulen und sonstiger Forschungsträger an den zuzuweisenden Forschungsmitteln durch Vereinbarung festzulegen.

§ 39 Forschungsmittel

  • (1) 1Die den einzelnen Bereichen der Hochschule zugewiesenen Personal- und Sachmittel sind neben der Grundausstattung so zu verteilen, dass die hauptberuflichen Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen und die sonstigen Mitglieder der Hochschule, zu deren Aufgaben die selbständige Forschung gehört, in angemessenem Umfang daran beteiligt werden. 2Dies gilt grundsätzlich nicht für Professoren und Professorinnen, die entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden sind. 3Sie können Forschungsarbeiten an der Hochschule durchführen; soweit sie dafür Räume, Personal- oder Sachmittel der Hochschule nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen müssen, bedarf dies der Zustimmung der zuständigen Stellen.
  • (2) 1Gegen die Verteilungsentscheidung können die Betroffenen den Akademischen Senat anrufen. 2Dieser kann die Verteilung von Stellen und Mitteln ändern. 3Näheres kann durch Satzung geregelt werden.
  • (3) In sachlich gebotenem Umfang sollen Stellen und Forschungsmittel zentral bewirtschaftet werden.

§ 40 Drittmittelforschung 1Das Recht der in der Forschung tätigen Hochschulmitglieder, im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben auch Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, ist von der Hochschule und den zuständigen staatlichen Stellen nach Maßgabe des § 25 des Hochschulrahmengesetzes zu gewährleisten. 2Näheres wird durch Satzung geregelt.

§ 41 Forschungsberichte

  • (1) 1Die Hochschulen berichten regelmäßig über ihre Forschungstätigkeit. 2Die Mitglieder der Hochschu

le sind verpflichtet, bei der Erstellung des Berichts mitzuwirken.

  • (2) 1Forschungsergebnisse sind zu veröffentlichen. 2Dies gilt auch für Drittmittelforschung.
  • (3) 1Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlich sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautoren und Mitautorinnen zu nennen. 2Soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.

§ 42 Angewandte Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben Die § 37 bis 41 gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung und für künstlerische Entwicklungsvorhaben sinngemäß.

TOP6 ---Anschreiben/Aufforderung aller öffentlicher Forscher zum Elsevier-Boykott--- Wikiseiten zum Thema erstellen, um verweisen zu können. Wen und wie? Institute per Post(tausende)? Profs (über 20.000) ? über Asten! 394 Hochschulen (175 wiss., 219 Fach- und Verwaltungshochschulen) An die Fachschaften, die aktiv werden, Unterschriftlisten erstellen und an die Profs. ran gehen. Datum für Aktionstag in Koordination mit Presseerklärung. Emailliste von Fachschaften, woher?

http://symbiose.manuel-heinrich.de/fachschaften.php (Fachschaften Ökotrophologie und Agrarwissenschaften) www.vnugrda.net/BuFaTa/?page_id=13 (Fachschaften Geowissenschafen)

http://encyclopedie-de.snyke.com/articles/liste_der_bundesfachschaftentagungen.html (Liste der Bundesfachschaftentagungen)

„What all the signatories do agree on is that Elsevier is an exemplar of everything that is wrong with the current system of commercial publication of mathematics journals, and we will no longer acquiesce to Elsevier’s harvesting of the value of our and our colleagues’ work.“

Elsevier-Logo zeitgemäß darstellen ((:

Sonstiges

http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ (nachtrag open access)

Sitzungsende

Sitzungsschluss um 20:28 Uhr