BE:Parteitag/2020.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2020.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerS003 EinreichungsdatumAntragstitelOnlineparteitag in die Satzung (Antragstellende Leo und Michael) AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextAntrag 1 Einfügung eines Onlineparteitages in die Satzung § Der Onlineparteitag 1. Der Onlineparteitag ist, neben einer Landesmitgliederversammlung, eine Versammlung, die sämtliche Aufgaben der Landesmitgliederversammlung bzw. einer Aufstellungsversammlung übernehmen kann. Personenwahlen können dabei auf angemessenem, schriftlichem und belegbarem Wege durchgeführt werden, sofern ein Gesetz es zulässt. 2. Der Onlineparteitag ist ein Organ des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei. Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Berlin # der Piratenpartei Deutschland und die virtuelle Aufstellungsversammlung der in Berlin mit Wohnsitz gemeldeten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland. 3. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, eines Beschlusses des Landesparteitages, des Onlineparteitages selbst und auf Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes oder von Gebietsbeauftragten aus mindestens drei Bezirken Berlins. 4. Die Einladung erfolgt in Textform an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der Wikiseite des Landesverbandes. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen. 5. Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich. 6. Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind in Bezug auf die Landesmitgliederversammlung die teilnehmenden, stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes und in Bezug auf die Aufstellungsversammlung alle teilnehmenden, in Berlin mit Wohnsitz gemeldeten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland. Die Akkreditierung ist vor der Versammlung in Textform zu beantragen. 7. Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung.
Ergänzung zu § 6 Organe des Landesverbandes (4) Der Onlineparteitag AntragsbegründungUm auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen (Corona) und auch generell sollten wir die Möglichkeit zu Onlineparteitagen in unsere Landessatzung aufnehmen. Während Wahlen zu Parteiämtern oder zu AV sind jedoch per Briefwahlen analog zu AGH/Bundestagswahlen die sicherste Methode. Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpad
Datum der letzten Änderung11.07.2020
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