BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2015.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB151: 1.06

Antragsnummer

S007

Einreichungsdatum

Antragstitel

Bezirksbudgets wieder in die Satzung

Antragsteller

Gordon.berlin, Tobias Conrad


Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzung - §18

Antragstext

Die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Berlin möge mit qualifizierter Mehrheit § 18 der Landessatzung wie folgt fassen:


§ 18 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG

(1) Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung, sofern diese Satzung nichts Abweichendes oder Zusätzliches regelt. Abweichungen von und Zusätze zur Bundesfinanzordnung sollen in einem Anhang dieser Satzung angefügt werden. Der Anhang ist zu gliedern in abweichende Regelungen, die die Bundesfinanzordnung jeweils gestattet, und Zusätze, welche die besonderen Anliegen der Landespartei widerspruchsfrei zur Bundesordnung regeln.


ANHANG B: Zusätze zur und Abweichungen von der Bundessatzung

§ 1 Zusätze

(1) Über die Annahme von Spenden über 10.000 € je Spender und Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 2 Abweichungen

(1) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet der Landesverband.

(2) Nach Abzug des Bundesanteils am Mitgliedsbeitrag geht der restliche Beitrag an den Landesverband. Niedere Gliederungen erhalten keine prozentualen Anteile am Mitgliedsbeitrag. Der Landesverband stellt für die Sicherung der Arbeit auf Bezirksebene einen jährlichen Bezirksetat in Höhe von 23 % der im letzten geprüften Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Einnahmen aus dem Landesanteil der Mitgliedsbeiträge zur Verfügung. Der Bezirksetat wird entsprechend dem Anteil der im Verwaltungsbezirk lebenden Einwohner an der Gesamteinwohnerzahl Berlins in 12 Bezirksbudgets aufgeteilt. Über die Verwendung des jeweiligen Bezirksbudgets entscheidet das Organ des niedrigsten Gebietsverbands, der das Gebiet vollständig umfasst, wobei die eigenverantwortliche Verwaltung des Bezirksbudgets eine kontinuierliche monatliche Kassen- und Kontoführung, nach Maßgabe des Landesverbandes, durch einen von dem Organ des niedrigsten Gebietsverbands, der das Gebiet vollständig umfasst, selbst bestimmten Verantwortlichen für Finanzen voraussetzt.

Antragsbegründung

Auf der letzten Landesmitgliederversammlung LMVB14.2 wurde die "§ 18 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG" in unserer Satzung radikal gekürzt.


Hierdurch flog unter anderem die sogenannten Bezirksbudgets aus der Satzung.


Grund für den Antrag war, sollten irgendwann Bezirksverbände gegründet werden, sollten diese nicht ohne Finanzielle Mittel dastehen. Dieser Antrag stellt den alten Status quo wieder her, berücksichtigt jedoch Bezirksverbände und stellt ihnen die gleichen Mittel wie Gebietsversammlungen zur Verfügung.


Zusätzlich wird in diesem Antrag geregelt dass ein Beauftragter für Finanzen gewählt werden muss, andernfalls übernimmt die Verwaltung der Landesverband, sowie eine kontinuierliche monatliche Kassen- und Kontoführung. Denn bisher rennt die Landesschatzmeisterei jedes Jahr den Belegen und Unterlagen hinterher.

Dieser Antrag ermöglicht die Annahme von Spenden über 10.000 € mit einem Votum der LMVB oder SMVB.


Piratenpad

nicht vorhanden


Datum der letzten Änderung

20.10.2015


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

TOP

11



konkurrierend...


In die Satzung am 20.10.2015 überführt:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=BE%3ASatzung&diff=2447156&oldid=2447144