BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X004

Einreichungsdatum

Antragstitel

Neuer GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren

Antragsteller

RhoTP, Schmalhans, Tom

Antragstyp

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

Keine der Gruppen

Antragstext

Antrag

Die Berliner Wahl- und Geschäftsordnung soll so geändert werden, daß Abstimmungen mit einem Präferenzwahlverfahren auf Antrag möglich sind.

Hierzu soll ein neuer Geschäftsordnungsantrag wie folgt in die GO aufgenommen werden {GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren}:

  • Ergänzung der Liste zulässiger GO-Anträge
  • Anpassung §7 Abstimmung
  • Anpassung Anlage A


Ergänzung der Liste zulässiger GO-Anträge

(vgl. §9 Anträge)

An geeigneter Stelle in § 9.4. Abs. (5) einfügen: "{GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren}"


Anpassung §7 Abstimmung

(Änderungen hervorgehoben, vgl. §7 Abstimmungen)


(3) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. [...]

(4) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, so wird mittels Wahl durch Zustimmung (Approval Voting) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. [...]

(5) Nach §7.2(3) und § 7.2(4) ausgeschiedene Anträge dürfen nicht erneut einzeln zur Abtimmung gestellt werden.

(6a) Abweichend von (3) und (4) können mehrere einander ausschließende Anträge mit einem Präferenzwahlverfahren abgestimmt werden {GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren}.

(6b) Der Antrag, der als Gewinner aus dem Präferenzwahlverfahren hervorgeht, ist angenommen. Alle anderen Anträge sind abgelehnt. Gibt es keinen Gewinner, sind alle Anträge abgelehnt.

(6c) Weitere Regeln und Durchführungsbestimmungen zur Präferenzwahl finden sich in Anlage A zur Wahlordnung.



Anpassung Anlage A

(Änderungen hervorgehoben, vgl. Anlage A)


In Abschnitt "Stimmzettel" ergänze:

[...] Zur Vereinfachung der Stimmzettel werden die unterschiedlichen Präferenzstufen im Bereich „Zustimmung: Ja“ oder Ablehnung "Nein" auf eine Anzahl von 10 beschränkt. Gemeinsam mit Enthaltungen ergeben sich 21 Präferenzstufen auf dem Stimmzettel.

Für Abstimmungen über Anträge sind auch Stimmzettel mit weniger Präferenzstufen zulässig. In den Bereichen für Zustimmung und Ablehnung müssen jedoch gleich viele und mindestens 2 Präferenzstufen vorhanden sein.

[...]


In Abschnitt "Auszählung stelle voran und ergänze:

Je nach erforderlicher Mehrheit können Kandidaten frühzeitig ausscheiden: Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung nicht mehr Ja- als Nein- Stimmen (bzw. nicht mehr als doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen) auf sich vereinigen können, scheiden aus und finden im nachfolgend beschriebenen Prozess keine Berücksichtigung mehr.

[...]

Antragsbegründung

Begründung

Dieser neue GO-Antrag soll ein konkretes Problem lösen, das sich nur ergibt, wenn mehrere Anträge gegeneinander abgestimmt werden und eine 2/3-Mehrheit benötigt wird.

Stellt euch folgende Situation vor:

Es liegt ein Satzungänderungsantrag vor: SÄA 001 und er ist mehrheitsfähig, 90% der Versammlung würden ihn mittragen.

Es wird ein zweiter konkurrierender Antrag SÄA 002 eingebracht (der so ähnlich ist wie SÄA 001 nur noch toller). 60% der Versammlung finden SÄA 002 auch wirklich besser als SÄA 001. 10% der Versammlung lehnen beide Anträge ab.

Die Versammlung teilt sich in folgende Gruppen:

  • 10% – Gruppe A: lehnt beide Anträge ab
  • 60% – Gruppe B: Würde beiden Anträgen zustimmen, findet aber SÄA 002 besser als SÄA 001
  • 30% – Gruppe C: stimmt SÄA 001 zu und lehnt SÄA 002 ab

Wir haben also einen mehrheitsfähigen Satzungsänderungsantrag vorliegen (90%!) und noch einen weiteren, den eine einfache Mehrheit sogar für noch besser hält. – Das ist keine ungewöhnliche Situation.

Was passiert jetzt, wenn alle ehrlich abstimmen?

Wir haben zwei Anträge vorliegen, also gibt es zunächst eine Stichwahl (vgl. §7 Abstimmungen ).

Die Stichwahl gewinnt SÄA 002, weil 60% der Versammlung SÄA 002 über SÄA 001 bevorzugen (Gruppe B) und nur 30% SÄA 001 besser finden als SÄA 002 (Gruppe C). Wie Gruppe A abstimmt, spielt keine Rolle mehr.

Im zweiten Schritt wird SÄA 002 zur endgültigen Abstimmung gestellt und verliert, da er 2/3 (66.67%) benötigt und nur 60% bekommt.

Wir sind also mit einem 90%-super-sicher-nichts-kann-schiefgehen-fast-alle-finden-ihn-toll-Antrag gestartet, dann hatte jemand sogar noch eine Verbesserung (jedenfalls sah die Mehrheit das so) gefunden und am Ende wird deswegen ALLES abgelehnt, obwohl das nur 10% wollten – WTF?

Hätte jemand erfolgreich den {GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren} gestellt, hätte SÄA 001 gewonnen und alles wäre gut :)


Die Änderung für Anlage A bzgl. der Anzahl der Präferenzstufen soll verhindern, das wir bei jeder Versammlung A4-Stimmzettel bereithalten müssen (bei Listenwahlen brauchen wir die!). Wenn es nur um Anträge geht, hat man in aller Regel nur wenige konkurrierende Anträge auf einmal und benötigt deshalb nicht ganz so viele Präferenzstufen. 3 Ja-, 3 Nein- und eine Enthaltungs-Stufe dürften für alle praxisrelevanten Fälle genügen; und das passt sogar auf einen Stimmblock :)




Erläuterung

Das ist nur ein GO-Antrag! Eine Abstimmung mit Präferenzwahlverfahren kommt nur dann zu stande, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es gibt konkurrierende Anträge
  • jemand stellt den {GO-Antrag auf Abstimmung mittels Präferenzwahlverfahren}
  • eine Mehrheit stimmt dem GO-Antrag zu


In Anlange A ist von Kandidaten die Rede, hier geht es aber um Anträge. – Das ist okay so, denn Anlage A stellt folgenden Satz voran: "Die Begriffe Kandidat und Antrag werden im Folgenden synonym verwendet. An die Stelle von Kandidaten können andere Arten von Wahloptionen treten." (vgl. Anlage A)


Da wir zur Zeit zum Auswerten mit dem Verfahren aus Anlage A das schulze-simple-Tool verwenden (s. preftools), benötigen wir eine Anpassung dieses Tools für 2/3-Mehrheiten:

Hier findet ihr das angepasste Lua-Skript: schulze-simple_2_3

Bitte guckt euch das Skript genau an. Auf der verlinkten Seite gibt es auch ein Diff. Ich habe das Skript nach bestem Wissen und Gewissen angepasst. Vetrauen in das Skript entsteht aber nur, wenn viele das Skript begutachten und testen.


Achtung: Möglicherweise ist es nicht allen klar: Das in Anlage A beschriebene Verfahren ist die vereinfachte Schulze-Methode wie wir sie auch bei Listenwahlen in Berlin bisher benutzt haben.



Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/2777.html

Ja: 73 (92%) · Enthaltung: 9 · Nein: 6 (8%) · Angenommen

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

01.03.2014

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft


Abstimmungsergebnis: angenommen.