BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS001 EinreichungsdatumAntragstitelSMV Bln - Ständige Mitgliederversammlung Berlin mit Überprüfbarkeit von elektronischen Abstimmungen durch Teilnehmer selbst AntragstellerMonika Belz, Helge Eichelberg, Heiko Herberg, Simon Weiß, Cornelius Engelmann-Strauß, Alexander Morlang, Stephan Bliedung,Thomas Strenger, Daniel Schweighöfer, Andreas Möckel AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §7 AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen den § 7 der Berliner Satzung in § 7a Abs. 1 bis 18 zu ändern und § 7b - die Ständige Mitgliederversammlung hinzuzufügen: § 7 a LandesmitgliederversammlungAbsatz 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tritt mindestens einmal im Jahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen. Als Absatz (2) wird eingefügt: (2) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §11 dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Berlin, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Deutschland Berlin zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform SMV Bln) bezeichnet. Abs. 2 bis 11 werden zu Abs. 3 bis 12 Folgende Absätze werden im § 7a Landesmitgliederversammlung ergänzt (NEU) ** (13) Die Stimmberechtigung in der SMV Bln richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Die zeitlich und räumlich zusammentretende Landesmitgliederversammlung kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf. (14) Die SMV Bln kann ebenso wie die zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Berlin - mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts - sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms. (15) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch den zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen vorbehalten. (16) Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung zu behandeln. (17) Die Landesmitgliederversammlung beschließt bei einem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin, in der auch die Eröffnung der SMV Bln geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV Bln über ihre Geschäftsordnung selbst. (18) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Berlin erfolgen im §7b dieser Satzung. § 7b Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln)(1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV Bln) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung der Gliederung Piratenpartei Deutschland Berlin. (2) Mitglieder müssen sich akkreditieren lassen, um an der SMV Bln teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV Bln erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail. (3) Die SMV Bln arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Diese Zuordnungsmöglichkeit ist bis zum Ende der nächste Legislaturperiode des Landes Berlin unter Beachtung der geltenden Gesetze zu gewährleisten. (4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt. (5) Die SMV Bln arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung. (6) Die SMV Bln verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme. (7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV Bln in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig. (8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung. (9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV Bln geregelt.
Geschäftsordnung der SMV Bln lt. Satzung § 7a und § 7b(Anlage zum SÄA-Antrag) 1. Akkreditierung und Deakkreditierung (1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 7b, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder einsehbar aufzubewahren. (2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist. (3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung. (4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn
(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde. (6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt. (7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens acht Jahre aufbewahrt. 2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder (1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV Bln akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst:
(2) Wahl eines Autonyms als Benutzername in der SMV Bln - Jedes akkreditierte Versammlungsmitglied kann sich als Benutzername im System der SMV Bln ein Autonym wählen. Dieses Autonym kann geändert werden, soweit diese Änderungen für die anderen Versammlungsmitglieder nachvollziehbar bleiben. (3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 3.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 3.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV Bln eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst. (4) Öffentlichkeit - Die SMV Bln tagt grundsätzlich öffentlich, d. h. Anträge, Unterstützungsstimmen und namentliche Abstimmungen sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Sofern sich Teilnehmer zur Verwendung eines Autonyms entschlossen haben, zeigt das Online-System den bürgerlichen Namen jedoch nur den akkreditierten Versammlungsteilnehmern und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit an. (5) Weitere Regelungen zur Nutzung von Daten - Weitere Regelungen zur Nutzung, Weitergabe und Speicherung anfallender Daten können vom Vorstand oder der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden. 3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit (1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV Bln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV Bln ist beschlussfähig, solange mehr als 50 Piraten akkreditiert sind. (3) Betrieb SMV Bln während zeitlich und räumlich zusammentretender Landesmitgliederversammlung - Die SMV Bln kann keine Abstimmungen während der Landesmitgliederversammlung gem. § 7a , Abs. (1) der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt der zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlung enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird. 4. Versammlung (1) Art und Weise der Versammlung - Die SMV tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach dem in § 11 der Satzung definierten Konzept der Liquid Democracy. (2) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert. 5. Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin (1) LiquidFeedback - Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version Core v2.2.5, Frontend v2.2.5 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer. (2) Freie Diskussion - Zur freien Diskussion über die von LiquidFeedback bereitgestellten Möglichkeiten hinaus wird ein MediaWiki-System für die SMV Bln bereitgestellt. (3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung der SMV Bln werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:
Diese Themenbereiche sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder veränderbar. (4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
(6) Diskussion / Abstimmung - Der Verlauf des Diskussions- und Abstimmungsprozesses wird durch Regelwerke bestimmt. Die Regelwerke werden von den Versammlungsmitgliedern erstellt und angepasst. Vor Eröffnung der SMV Bln werden seitens der vom Vorstand beauftragten Administratoren folgende Regelwerke auf der Grundlage der für den Betrieb von Liquid Feedback Berlin geltenden Regelwerke erstellt:
Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden. 6. Liquid Democracy (1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 100 Tage nicht im Online-System der SMV Bln angemeldet hat. (2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 100 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss. 7. Betrieb des Systems der SMV Bln (1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen. (2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen. 8. Inkrafttreten (1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft. AntragsbegründungSMV - Ständige Mitgliederversammlung - Der Landesverband Berlin hat es 2011 geschafft, mit 15 Piraten in das Abgeordnetenhaus einzuziehen und in jeder Bezirksverordnetenversammlung in Berlin eine Fraktion zu bilden. Daraus ergeben sich für den Landesverband andere Strukturen und Erforderlichkeiten, um zu verbindlichen Entscheidungen zu gelangen. Einerseits wollen wir als Landesverband ständig zu landespolitischen Themen Bezug nehmen, andererseits brauchen wir immer öfter Entscheidungen, die die Organisation des Landesverbandes betreffen. In der Gegenwart treffen wir uns als Landesverband zwei mal im Jahr zur Mitgliederversammlung, wobei eine für die Vorstandswahl vorgesehen ist. Wir sind so mit nicht in der Lage, zwischen den Landesmitgliederversammlungen verbindliche Entscheidungen zu treffen, die von den Mitgliedern des Landesverbandes getragen werden. Mit der Ständigen Mitgliederversammlung wird der Landesverband in die Lage versetzt, ständig verbindliche Entscheidungen zu treffen. Wir können dann aktuell auf landespolitische Themen reagieren, unsere Positionen nach außen tragen und auch Entscheidungen zur Verbesserung unserer Organisation des Landesverbandes treffen, unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit. Diese Art der Verbindlichkeit setzt wiederum ein hohes Maß an Verantwortung der Mitglieder der Piratenpartei voraus, diese Verbindlichkeit an ein System zu binden, dass die Überprüfung von Identitäten der Teilnehmer des Systems bei offenen elektronischen Abstimmungen gewährleistet ist und das System transparent und nachvollziehbar betrieben wird. Daher wurde bei dieser Initiative hoher Wert auf Konsequenz gelegt, dies in der Satzung mit der Festlegung von namentlichen Abstimmungen umzusetzen und jedem Mitglied das Recht der Prüfung der Identitäten der Versammlungsteilnehmer, also der Abstimmenden bei offenen elektronischen Abstimmungen zu geben. Die Verbindlichkeit von Entscheidungen, die auf online-betriebenen Plattformen getroffen werden, ohne Erfüllung der Anforderung der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen durch die Teilnehmer selbst führt zwangsläufig zu wahlcomputerähnlichen Systemen. Es muss die Verbindung der Identität der Mitglieder mit den Teilnehmeraccounts im System erhalten bleiben, damit jeder Teilnehmer unmittelbar und selbstständig feststellen kann, dass andere Teilnehmer natürliche Personen sind und an Abstimmungen nur einmal teilnehmen. ErläuterungenErläuterungen zu jedem einzelnen Punkt des Satzungsänderungsantrages und der damit verbundenen Geschäftsordnung sind im Wiki zu finden. § 7b, Abs. 3 wurde entsprechend der Initiative Abstimmungen sollen bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode nachvollziehbar sein 73 Ja - 1 Enthaltung - 15 Nein angepasst. Liquid FeedbackPiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung03.03.2014 Status des Antrags |
Abstimmmungsergebnis: 2. Rang -> nicht angenommen Details findest Du unter Wahlergebnisse