BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S007

Einreichungsdatum

Antragstitel

In § 11 (Liquid Democracy) "Mitglied" durch "Pirat" ersetzen zurückgezogen

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §11

Antragstext

Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei Deutschland möge folgende Satzungsänderung beschließen:

In § 11 der Satzung des Landesverbandes Berlin (Liquid Democracy) wird der Begriff „Mitglied“ durch den Begriff „Pirat“ ersetzt und der Text grammatikalisch dieser Änderung angepaßt:

„(1)a) Jeder Pirat muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Piraten gleich sein.“
„(1)c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Piraten verändert oder gelöscht werden können.“
„(1)d) Jedem Piraten muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.“
„(1)e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Piraten muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.“
„(1)f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an einen anderen Piraten zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.“
„(3) Jedem Piraten ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Piraten vorübergehend gesperrt werden.“

Zur Klarstellung wird in Abs. 6 das Wort „dieser“ vor dem Wort „Satzung“ eingefügt:

„(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach dieser Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.“

Antragsbegründung

In § 2 Abs. 1 der Satzung wird definiert, wer Mitglied des LV Berlin ist: „Die in der Piratenpartei Deutschland Berlin organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. Pirat bezeichnet.“

Die dort definierte Bezeichnung "Pirat" wird nicht durchgehend verwendet. Deshalb ist nicht eindeutig, wer denn nach § 11 Abs. 6 teilnahmeberechtigt ist. Die momentane Fassung der Satzung könnte so ausgelegt werden, daß auch Piraten aus anderen Landesverbänden einen Anspruch auf Teilnahme am Berliner Liquid Feedback System haben.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

22.02.2013

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft