BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS004 EinreichungsdatumAntragstitelAußerordentliche Teilnehmer im LQFB ermöglichen - Alternative A AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §11 AntragstextDer Landesverband Berlin möge folgende Satzungsänderung beschließen § 11, Abs. 6 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin wird geändert in: 6.1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach dieser Satzung in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt ist. 6.2. Organe gem. § 9 und § 10 der Satzung (Gebietsversammlungen, Kreisverbände) entscheiden über die Teilnahme- und Stimmberechtigung von Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin, die über keine Teilnahme- und Stimmberechtigung aufgrund ihres Erstwohnsitzes im jeweiligen Gebiet bzw. Kreisverband verfügen. 6.3. Mandatsträger der Fraktionen der Piratenpartei Deutschland Berlin, die selbst keine Mitglieder der Piratenpartei sind, erhalten auf Antrag der jeweiligen Fraktion eine außerordentliche Teilnahme- und Stimmberechtigung auf der Gliederungsebene ihres Mandats, hierzu ist die Zustimmung einer Landesmitgliederversammlung oder der Mitgliederversammlung der entsprechenden Gliederungsebene erforderlich. Bei Mandatsaufgabe oder Ende der Wahrnahme des Mandats endet die Teilnahme- und Stimmberechtigung. 6.4. Teilnahmeberechtigt ohne Stimmberechtigung sind politische Organisationen, Bürgerinitiativen u.ä., deren Aktivitäten mit der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin vereinbar sind und die eine Zustimmung eines Organs der Piratenpartei Deutschland Berlin zur Teilnahme erhalten haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation, Bürgerinitiative sich selbst auf der Mitgliederversammlung des Organs der Piratenpartei Deutschland Berlin vorstellt, für deren Gliederungsebene die Teilnahmeberechtigung gelten soll und Ansprechpartner namentlich benennt, die die Teilnahmeberechtigung wahrnehmen. 6.5. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Zugang zur Gliederungsebene, in der eine Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung vorliegt. 6.6. Teilnahme- und Stimmberechtigungen gem. 6.2., 6.3. und 6.4. können durch ein Votum mit einfacher Mehrheit eines Organs der Piratenpartei Deutschland Berlin, ausschließlich des Landesschiedsgerichts, aufgehoben werden. 6.7. Jeder Zugang darf nur vom Teilnahmeberechtigten genutzt werden. AntragsbegründungDieser Antrag und dessen Begründung stammen nicht von den Antragsstellenden, sondern aus der unten verlinkten LQFB-Initiative. Der Ursprungsgedanke der Initiative ist es, Piraten, die aufgrund des Erstwohnsitzes keine Stimmberechtigung in einer Bezirkebene nach § 9 der Satzung des Landesverbandes Berlin besitzen, die Teilnahme an der Plattform zur Willensbildung in dem Bezirk zu ermöglichen, in dem sie aktiv sind. Die Ergänzung lt. 6.2. wird diesem Gedanken gerecht- Weiterhin haben wir bereits auf BVV-Ebene Mandatsträger, die keine Mitglieder der Piratenpartei Deutschland sind. Ihnen eine Teilnahmeberechtigung für die Instanzen zu verschaffen, ist ein Anliegen, welches wir verfolgen wollten. Diesem Gedanken wird die Ergänzung in 6.3. gerecht. Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigungen können NGO und Bürgerinitiativen erhalten, deren Aktivitäten mit unserer Satzung vereinbar sind. Erforderlich in diesem Falle ist, dass eine Vorstellung der Organisation erfolgt und konkrete Ansprechpartner namentlich benannt werden, so dass der Zugang zur Plattform der Willensbildung auch auf diesem Wege begrenzt wird. Die Teilnahmeberechtigung ist unter 6.4. geregelt. Warum Alternative AMit der Satzungsänderung der Alternative B wird die Teilnahme an der Plattform für Willensbildung für jeden Menschen ermöglicht, somit auch für Menschen, die weder Mitglieder der Piratenpartei sind, noch als Mandatsträger Verantwortung für die Piratenpartei Deutschland Berlin übernehmen. Durch diese Initiative wird die Art der Teilnahmeberechtigung auf Organisationen und Bürgerinitiativen u.ä. erweitert, deren Aktivitäten mit der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin vereinbar sind. Die Begrenzung auf Organisationen und Bürgerinitiativen ermöglicht, zu erkennen, welche Ziele mit der Teilnahmeberechtigung verfolgt werden, dies ist bei Freigabe der Teilnahmeberechtigung für jeden Menschen nicht möglich. Menschen, die kein Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland Berlin sind und kein Mandat in einer Fraktion der Piratenpartei Deutschland Berlin wahrnehmen, ist KEINE Teilnahmeberechtigung mit Stimmberechtigung zu gewähren, da es sich bei der Plattform gem. § 11 der Landessatzung um innerparteiliche Willensbildung handelt. Eine Freigabe der Stimmberechtigung beeinflusst die innerparteiliche Willensbildung durch Dritte über das gewöhnliche Maß, da es Anhängern anderer Parteien und Verbindungen, Organisationen jeder Art frei stünde, Entscheidungen in der innerparteilichen Willensbildung nach eigenen politischen Maßstäben direkt zu beeinflußen. Darüber hinaus ist im Alternativentwurf die Stimmberechtigung der außerordentlichen Teilnahmeberechitgung nicht geklärt, erläutert oder ähnliches. Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/2381.html - Ja: 149 (92%) · Enthaltung: 4 · Nein: 13 (8%) · Angenommen Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung22.02.2013 Status des Antrags |