BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S002

Einreichungsdatum

Antragstitel

§5 Stimmrecht statt Wahlrecht

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §5

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge folgende Änderung des Paragraphen §5 der Berliner Satzung beschließen:

  • Streichung von Satz (3) aktive und passive Wahlrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  • Einfügen des neuen Satzes (3) Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht nach Bundessatzung §4 Absatz 4 , Satz 1 im Rückstand ist.

Die Satzungsänderung tritt mit Beendigung der Mitgliederversammlung 2013.1 in Kraft.

Antragsbegründung

Pro-Argumente

  • Es ist bisher nicht klar genug zwischen dem Recht auf Wahl bei Landtags-oder Bundestagswahl also Wahlrecht zu Volksvertretungen und Stimmberechtigung bei Parteiinterna, wie zum Beispiel Stimmrecht auf Gebietsversammlungen und Landesmitgliederversammlungen getrennt worden.
  • Ein Entzug des Wahlrechts kann nur durch richterlichen Entscheid herbeigeführt werden. Nicht durch die Satzung von Parteien.
  • Nicht zahlende Mitglieder müssen zu Aufstellungsversammlungen akkreditiert werden, was den bestehenden Satz schon ad absurdum führt.
  • Wir schlage 2 Fliegen mit einer Klappe.
    • 1. Wir beseitigen eine mögliche Schwachstelle, die im Worstcase Listenaufstellungen unnötig anfechtbar macht.
    • 2. Wir schreiben in der Satzung klar fest, dass das Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrages zum Verlust des parteiinternen Stimmrechts führen. Der Bezug auf die Bundessatzung sagt folgendes aus:

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen (Landesmitgliederversammlungen) ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

  • §10 Parteiengesetz: "Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein." ; Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat.- Also sollten wir genau das auch reinschreiben

Eine genauere Nachweisauflistung findet sich in der LQFB-Initiative und im Blogbeitrag.

Contra-Argumente

  • Wir brauchen nichts ändern, dass eh gegen geltendes Recht verstößt.
  • Wir wollen nicht, dass nicht Beitragszahlende Piraten wählen dürfen.
  • Wir wollen eine schlanke Satzung.

Nachweise '

  1. How to Aufstellungsversammlung
  2. Argumentation Satzungsänderungsantrag Neumünster
  3. §10 PartG
  4. §21 BWahlG
  5. §13 BWahlG
  6. §38 GG


Spreekaribik 14:16, 18. Feb. 2013 (CET) Zuletzt am 18.02.13 geändert. Bezug zur Bundessatzung korrigiert Spreekaribik 14:16, 18. Feb. 2013 (CET)

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/2281.html - Ja: 133 (85%) · Enthaltung: 3 · Nein: 23 (15%) · Angenommen

Piratenpad

-

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

22.02.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft