BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS002 EinreichungsdatumAntragstitel§5 Stimmrecht statt Wahlrecht AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §5 AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge folgende Änderung des Paragraphen §5 der Berliner Satzung beschließen:
Die Satzungsänderung tritt mit Beendigung der Mitgliederversammlung 2013.1 in Kraft. AntragsbegründungPro-Argumente
Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen (Landesmitgliederversammlungen) ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
Eine genauere Nachweisauflistung findet sich in der LQFB-Initiative und im Blogbeitrag. Contra-Argumente
Nachweise '
Spreekaribik 14:16, 18. Feb. 2013 (CET) Zuletzt am 18.02.13 geändert. Bezug zur Bundessatzung korrigiert Spreekaribik 14:16, 18. Feb. 2013 (CET) Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/2281.html - Ja: 133 (85%) · Enthaltung: 3 · Nein: 23 (15%) · Angenommen Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung22.02.2013 Status des Antrags |