BE:LiquidFeedback/Themendiskussion/21

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Unter dem Titel Betäubungsmittelgesetz werden Dinge subsumiert, die mit Betäubung nichts zu tun haben. Beispiele sind die Amphetamine, welche durchweg aufputschende Wirkung haben.

Aus diesem Grund sollte das Betäubungsmittelgesetz in Suchtmittelgesetz umbenannt werden.

Während es für die Toxizität eines Stoffes seit langem gut validierte Standards gibt, gibt es für den Kontrollverlust, den eine Substanz verursacht, erst in letzter Zeit detailliertere wissenschaftliche Ergebnisse. Diese sind zu wissenschaftlichen Kriterien auszubauen, welche regeln, für welche Kontrollverlust erzeugende Substanzen welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind.

In das Programm ist die folgende Aussage aufzunehmen:


Die Piratenpartei tritt dafür ein, das BtMG einer wissenschaftlichen Revision zu unterziehen. Ein erster Schritt ist die Umbenennung in den sachgerechten Namen Suchtmittelgesetz SMG. Des Weiteren ist ein Forschungsprogramm aufzulegen, um anhand aktueller Forschungsergebnisse ein objektives und valides Maß für das Suchtpotenzial eines Stoffes zu entwickeln. Anhand dieser Ergebnisse sind Grenzwerte zu erarbeiten, die festlegen, welche Stoffe in puncto Suchtpotential, Umweltverschmutzung und Langzeit-Toxizität so gefährlich sind, dass Herstellungs- und Handelsbeschränkungen wirksam werden müssen. Der Konsum an sich soll nicht verfolgt werden. Alle potenziellen Suchtstoffe sind zu untersuchen und entsprechend des Ergebnisses einzustufen. Ausnahmebehandlungen aus Traditionsbewusstsein lehnt die Piratenpartei ab.