BE:IT/Maßnahmen/Zutrittskontrolle durch Rechenzentrum
IT-Maßnahme Zutrittskontrolle durch Rechenzentrum
Findet Anwendung bei: IT-Systemen, die in Rechenzentren betrieben werden
Beschreibung: Datenverarbeitungsanlagen werden in Rechenzentren betrieben. Die Zutrittskontrolle ist daher nur durch das Rechenzentrum durchführbar. Dies wird bei der Auswahl von Rechenzentren berücksichtigt. Die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen der Rechenzentren werden vor Abschluß eines Vertrages geprüft. Im Zweifelsfalle wird der Beauftragte für den Datenschutz zu Rate gezogen.
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